Ich /wir werden die deutsche SA verlieren . Ich werde kein Geld dafuer bezahlen , was mir eigentlich durch meine Geburt af Lebenszeit zustehen muesste .Aber egal , es geht auch ohne DE . @Farmer , natuerlich berechtigt die deutsche SA , mich in allen EU-Mitgliedsstaaten nieder zu lassen . Das muss jeder selbst wissen , was er/sie entscheidet .Ich brauche keine EU mehr . Meine Heimat ist Canada und bleibt Canada und fuer mein "inneres" moechte ich gerne die can. Staatsbuergerschaft . Ich muss immer sagen uns ging es in DE wirlich nicht schlecht , aber in Canada geht es uns noch wesentlich besser .
Genauso haben wir es auch gesehen, Holger. Wir werden eh für immer hier bleiben!!! Canada ist unsere Heimat, unsere Kids sind hier aufgewachsen, leben hier mittlerweile länger als in GER, und wir fühlen uns alle 5 sauwohl. Auch ohne deutsche SB können wir, wenn wir wollen, jederzeit GER besuchen... aber wie Flieger schon schreibt, dann geht es doch lieber schnell wieder nach Hause. Schon vor unserer Auswanderung hatten wir uns vorgenommen: ganz oder garnicht. Bereits seid 2005 sind Stephan und die Kids kan. Staatsbürger, ich selbst seit Januar 2011. Wir wollten den Kids die Möhlichkeit zu einem Studium in GER offen lassen, daher meine "Verspätung". Aber jeder Jeck ist eben anders ;-) LG aus dem nun verschneiten Alberta, Susann
Bin seit 1. Juli 2012 Canadischer Staatsbuerger und habe die Deutsche abgegeben (und gar nicht versucht sie beizubehalten).
Auch ich habe meinen Platz gefunden, bin gluecklich und werde nirgendswo mehr hingehen. Vielleicht mal fuer ein Jahr oder zwei, das war's dann aber auch.
Die Canadische Staatsbuergerschaft hat fuer mich einen grossen Unterschied gemacht. Nicht rechtlich, aber Gefuehlsmaessig. Der letzte logische Schritt der Auswanderung, ich fuehlte mich immer ela "geduldeter Gast". Seitdem ich den Pass habe fuehle ich mich als Teil des Landes, fuer mich hat es einen grossen Unterschied gemacht!
Gruss,
Jan
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Sorry, das Thema sind doch die Neuerungen zur Kanadischen Staatsbuergerschaft. Wen interessiert da schon ob und warum jemand dem nicht nachgegangen ist? Vielleicht hat ja jemand wirkliche Erfahrungen mit der Antragstellung.
You must have resided in Canada for at least three years (1,095 days) in the past four years before you apply. This does not apply to children under 18.
You may be able to count time you spent in Canada before you became a permanent resident if it was during the past four years.
Use our online tool to find out if you have lived in Canada long enough to apply to become a citizen."
das sollte ja u.a. durch Bill C-24 geändert werden. Also scheint das noch nicht offiziell in Kraft getreten zu sein, sonst hätte CIC das ja auch auf ihrer website inzwischen geändert.
Das ganze scheint sicherlich noch nicht "offiziell" zu sein, daher ist auf der WebSite von CIC noch von der alten Regelung zu lesen. Ausgehend von der Erfahrung, dass diese Regeln ab einem bestimmten Zeitpunkt auch für die Vergangenheit geändert werden, ist davon auszugehen, dass alle Anträge irgendwann in 2015 nach den neuen Anforderungen behandelt werden. Wer also den Antrag auf Citicenship abgibt, kann davon ausgehen dass dieser nach den neuen Regeln abgelehnt wird, wenn er nicht bereits in Arbeit ist.
D.h. es muß z.B. 6 Jahre in Canada gelebt worden sein, davon mindestens 4 Jahre mit 183 Tagen physisch anwesend. Wie das z.B ein Trucker, der 5 Tage die Woche in den USA unterwegs ist bewerkstelligen soll ....?
Bin gespannt, wie das in Zukunft gehandhabt wird.
Vielleicht lese ich da was falsch, aber die weiteren Links zu den Veröffentlichungen des Goverments lesen sich für mich so.
ZitatWer also den Antrag auf Citicenship abgibt, kann davon ausgehen dass dieser nach den neuen Regeln abgelehnt wird, wenn er nicht bereits in Arbeit ist.
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bei änderungen zählt das eingangsdatum. also wenn - mal hypothetisch angenommen - ab dem 01.06. die euen regelungen gelten würden, dann würderen alle anträge, die bis 31.05. eingegangen sind, nach alter regelung bearbeitet werden. so ist das auch bei den pr-änderungen immer gewesen.
wird jemand beruflich entsendet, so zählt das prinzipiell nicht als richtig "abwesend", solange es belegt werden kann, dass es durch einen AG in Kanada veranlasst wurde. Trucker sind in Kanada angestellt und haben ggf Lieferaufträge in die USA. Somit sind sie zwar im Ausland, dennoch ist ihr Lebensmittelpunkt (familie, Wohneigentum etc) hier in Kanada. In solchen Fällen kann die 1095 Tage Regelung (wie es bisher eben ist) angepasst werden bzw. eben außer Kraft gesetzt werden. Allerdings hat darüber meist ein Richter zu entscheiden, je nach Häufigkeit/Dauer der Abwesenheit. Andere Berufe erfordern ja auch Abwesenheiten, so reist mein Mann derzeit auch häufiger in die USA, aber zusammengerechnet aufs Jahr ist es eine geringe Summe im Vergleich zu seinen Tagen in Kanada.
An den Regeln fuer Truckdriver wird sich wohl auch nach den Aenderungen nicht aendern . Seit ein britischer Trucker geklagt hatte (seine Citizenship wurde wegen Abwesenheit abgelehnt) , hat sich die Regel geaendert . Da ja der Truckdriver i.d.R. fuer USA-Verkehr eingesetzt wird und er niemals die Anwesenheitstage errreichen koennte, waere das ja Dikriminierung .Deshalb wird der Antrag von einen Jdge entschieden . Natuerlich muss die Berufliche Abwesenheit auch dokumentirt werden und man braucht eine Bestaetigung der can.Firma , dass man dort beschaeftigt war . Dann gibt es keinen Grund , den Antrag abzulehnen . Das gleiche gilt dann wohl auch fuer Yvonne's Mann und andere , die beruflich die physische Anwesenheit in Canada nicht erreichen koennen .