Guten Morgen! wir haben vor einiger Zeit Familienzuwachs bekommen. Ich bin Deutsche (aber nicht mehr in Dland gemeldet), der Vater ist Kanadier. Hat irgend jemand schon mal ein Kind bei der deutschen Botschaft in Toronto angemeldet? Ich habe jetzt gehoert, man kann die Unterlagen zur Namensanerkennung nach Berlin schicken, wenn man dann die Antwort hat, kann man nach Toronto, den Pass beantragen... Wuerde mich ueber Erfahrungsberichte freuen!
Also bei Mir kommst die Frage Mitte nächstes Jahr auf. Sobald das Kind geboren ist plane ich auf. Konsulat zu gehen um 1. meinen Namen zu ändern und dann auch das Kind anzumelden. Ich dachte ich mach das alles zusammen dann muss ich nicht 2 mal hinfahren. Ich werde aber alles in Edmonton machen.
Mein Sohn wurde 2009 geboren, also weiss ich nicht, ob sich was geaendert hat. Vater ist Kanadier, wir sind verheiratet und ich bin auch nicht mehr in Deutschland gemeldet. Sind damals zum Konsulat in Vancouver, haben ein paar Zettel ausgefuellt. Bis zum 18. Lebensjahr hat er beide Staatsbuergerschaften (zur Zeit kanadischer Reisepass- koennte aber auch einen deutschen haben) und muss sich mit Volljaehrigkeit entscheiden- Deutsch oder Kanadisch. Das Kind muss nach der Geburt in einer bestimmten Zeit angemeldet werden, sonst verfaellts.
Wir sagt dass dein Sohn nur bis zum 18. Lebenjahr beide Staatsbuergerschaften haben kann? Ich denke da bist du falsch informiert worden. Meine 3 Kinder sind alle in Deutschland geboren, haben einen Kanadier zum Vater und ich bin Deutsche ( habe gerade die can StaBue beantragt). Sie haben alle drei 2 Staatsbuergerschaften und brauchen auch die deutsche nicht aufzugeben, das wurde uns so gesagt. Alle drei sind bereits seit geraumer Zeit ueber 18 Jahre alt.
Ich dachte auch das dann mein Kind mit Deutscher Mutter und Kanadischem Vater in Kanada geboren beide Staatsbürgerschaften behalten darf und sich mit 18 nicht entscheiden muss.
Hab ich wohl falsch gelesen auf der Seite der Botschaft. Da stand was von Ausnahmen.
soweit ich weiss, muss man sich nicht entscheiden mit 18. Das gilt fuer Kinder, die in Dland geboren wurden und deren Eltern nicht Deutsche sind... Wenn aber ein Elternteil deutsch ist, bekommt das Kind beide Staatsbuergerschaften.
Ich werde berichten wie es gelaufen ist. Ich hoffe, ich krieg das noch waehrend meines maternity leaves hin... Kriege gerade kaum eine freie Minuten mit der Kleinen, um mich um das ganze zu kuemmern.
Ach ja, und das man das Kind in einer bestimmten zeit anmelden muss, gilt nur wenn ich nicht in Dland geboren worden waere... also wenn mein Kind zum Beispiel selber einmal Mutter ist, dann muss sie ihr Kind (meinen Enkel) in einem Jahr angemeldet haben, damit er oder sie auch die deutsche Staatsbuergerschaft erhaelt. In unserem Fall haben wir nun zeit, aber ich haette es gern einfach erledigt...
Hallo, meine Schwester wohnt in Daenemark und ihre Kinder sind dort geboren. Sie haben die doppelte SB nur bis 18 und muessen sich dann entscheiden. Gruss, Tom
"Kinder, die auf diese Weise eine doppelte Staatsangehörigkeit erhalten haben, müssen sich NICHT mit Erreichen des 23. Lebensjahres für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden."
Faende ich seltsam, wenn es international unterschiedlich gehandhabt werden wuerde...
Bin jetzt verwirrt. Ich dachte, man kann nur beide Staatsbuergerschaften behalten/bekommen, wenn man Eigentum in D hat, aber in Kanada lebt. Und natuerlich das Deutsche Gut in Kanada pflegt. Hat mein Sohn denn jetzt beide bis zum Tod? Ich meine, er ist 5 Jahre alt... Nicht, dass es jetzt eine Rolle spielen wuerde.
Wenn das Kind in Kanada geboren ist und/oder ein Elternteil Kanadier ist, darf er/sie beide Staatsbuergerschaften behalten. Falls das betreffende Elternteil die canadische Staatsbuergerschaft erst nach der Geburt des Kindes angenommen hat, muss das Kind sich mit dem 18. Geburtstag fuer eine Staatsbuergerschaft entscheiden. So wurde es uns auf der Deutschen Botschaft erklaert.