"Es erwirbt durch die Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil Deutscher ist. Gleichzeitig erwirbt es durch die Geburt in Kanada die kanadische Staatsangehörigkeit."
Mir wurde damals im deutschen Konsulat in Edmonton gesagt, das die doppelte Staatsangehörigkeit auf Lebenszeit gilt. Das dass Kind durch verlieren der Staatsangehörigkeit der Eltern ebenfalls die deutsche verliert ist falsch. Das was ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Geburt.
Ist ja oft so I'm Leben dass man von verschiedenen Personen verschiedene Aussagen bekommt. Welche nun falsch oder richtig ist, vermag ich nicht zu sagen.