Hallo zusammen, ich hoffe es gibt hier noch jemand im Forum, der uns darauf eine Antwort hat - wie viel Steuer muss man beim Verkauf von einem Grundstück bezahlen - als nicht ansässiger in Kanada. Also man man lebt und arbeitet in DE und hat in Kanada keine Einkünfte.
Wo in Kanada und was fuer ein Grundstueck ? Kanada ist etwas groesser als DE und hat ne Menge Provinzen und Municipalities die alle unterschiedlich bewerten je nach Lage und Zoning. Dann noch die Frage welche Steuer ? Grunderwerbssteuer ? Eigene Grundverkaufssteuer etc...
Mach mal genau Angaben dann klappts auch mit der Foren Auskunft :-)
Zitat von Kos im Beitrag #6Dasist so falsch. Besser einen tax advisor fragen.
Was redest Du denn fuer ne Kacke wenn das falsch sein sollte dann bring auch fakten , immer solche labertueten die einen Monat hier wohnen und mist verzapfen
Hier weiterbilden beim Finanzamt kannst Du das schwarz auf weiss lesen
Principal residence and other real estate
When you sell your home, you may realize a capital gain. If the property was your principal residence for every year you owned it, you do not have to report the sale on your income tax and benefit return.
Ganz grundsätzlich ist es sicher gut, einen Steuerberater zu befragen. Besonders in Deinem Fall, da Du ZWEI Steuerbehörden zufriedenstellen musst. Unterstellt, dass Du Deinen Grundbesitz bei Kauf in Deutschland angegeben hast und Dein steuerlicher Wohnsitz in D sein wird (Arbeiten & Steuern laut Aussage), wird F-Amt D, das Grundstück wahrscheinlich als ausländische Kapitalanlage sehen, die beim Verkauf Kapitalertragssteuer, SoliZuschlag + evtl. Kirchensteuer auslöst. (so Du einer Kriche angehörst. Aufpassen, wenn Du nicht, aber z.B. Deine Frau noch in einer Kirche ist - da gibts dann das "Kirchgeld", nette" Erfindung um doch noch an Kirchensteuer zu kommen)
Ob Kanada das Grundstück als "prinicpal residence" sieht, ist mehr als fraglich. Zunächst sprichst Du nur von einem Grundstück, nicht von einem Haus (in dem könntest Du wohnen). Wenn Du allerdings keine PR hast, kannst du - meiner Meinung nach - auch keinen ersten Wohnsitz in Canada haben. Ich glaube mich zu erinnern, dass der Notar hier in Quebec beim Kauf meines Hauses (2014) einen Nachweis haben wollte, ob ich PR/Resident/Citizen bin. Mag in anderen Provinzen anders sein. Hier in meiner Gegend kaufen allerdings viele Ausländer (Briten, US, Europäer und Residents von anderen Kanadischen Provinzen), so dass ich dem Notar sehr viel Erfahrung beim Verkauf von non-residents unterstelle. Daher wurde mein Status bereits beim Kauf fixiert.
Meiner - laienhaften (bevor mich jemand steinigt, bin kein Steuerberater!) Meinung nach, werden Steuern beim Verkauf fällig werden.
Natürlich - und das hatte ich vergessen zu erwähnen - kann Kapitalertragssteuer nur anfallen, wenn das ganze mit Gewinn veräußert wird. Inwieweit man angelaufene Kosten (wie z.B. laufende Propertytax, Versicherungen, etc.) vom Verkaufserlös abziehen kann, weiß ich bei Auslandsimmobilien in dieser Konstellation leider nicht.
Zitat von pacifica_05 im Beitrag #9Natürlich - und das hatte ich vergessen zu erwähnen - kann Kapitalertragssteuer nur anfallen, wenn das ganze mit Gewinn veräußert wird. Inwieweit man angelaufene Kosten (wie z.B. laufende Propertytax, Versicherungen, etc.) vom Verkaufserlös abziehen kann, weiß ich bei Auslandsimmobilien in dieser Konstellation leider nicht.
Was schrieb ich denn ? capital gain tax das ist "Kapitalertragssteuer" Wenn es nur ein Grudnstueck ist man kann dann z.b einen Trailer auf das Grundstueck stellenund als "Wohnsitz" erklaeren (nicht zulaessig in manchen municipalitys), zu beachten sei das in CA nicht wie in DE mit Neben oder Hauptwohnsitz unterschieden wird, fristen gibt es auch , so kann man z.b den trailer auf dem Grundstueck als wohnsitz deklarieren unter der verwendung das man diesen als Unterkunft fuer die zukuenftige Baustelle herstellt, hierbei sie auch beachtet das mancher Orts die dauer auf 3 Jahre begrenzt sein kann.
Certains sont tout simplement stupide comme de la merde.
Biker wohnt und arbeitet in D (laut eigener Aussage). Daher wird das eventuell für das canadische Finanzamt mit dem Wohnwagen funktionieren, ganz sicher aber nicht für einen Deutschen Finanzbeamten. Der wird sich mal schnell die Propangasrechungen zeigen lassen. Oder Kaufbelege für seine Essenseinkäufe. (Machte übrigens CIC bei unserer Erneuerung der PR Card dieses Jahr auch, und das für 5 Jahre rückwirkend ....)
Ein bekannter deutscher Tennisspieler hat das mit seinem Haus in München auch trickreich insziniert. Hat leider nicht funktioniert, der hatte vergessen seine Wasserrechnungen mit den Angaben der Aufenthaltsdauer abzugleichen.
Ich bin sicher, Biker macht alles korrekt, so dass es keinen Ärger mit dem Deutschen Finanzamt geben wird. Lohnt sich nicht.
Zitat von pacifica_05 im Beitrag #9Natürlich - und das hatte ich vergessen zu erwähnen - kann Kapitalertragssteuer nur anfallen, wenn das ganze mit Gewinn veräußert wird. Inwieweit man angelaufene Kosten (wie z.B. laufende Propertytax, Versicherungen, etc.) vom Verkaufserlös abziehen kann, weiß ich bei Auslandsimmobilien in dieser Konstellation leider nicht.
Was schrieb ich denn ? capital gain tax das ist "Kapitalertragssteuer" Wenn es nur ein Grudnstueck ist man kann dann z.b einen Trailer auf das Grundstueck stellenund als "Wohnsitz" erklaeren (nicht zulaessig in manchen municipalitys), zu beachten sei das in CA [b]nicht ??? wie in DE mit Neben oder Hauptwohnsitz unterschieden wird, fristen gibt es auch , so kann man z.b den trailer auf dem Grundstueck als wohnsitz deklarieren unter der verwendung das man diesen als Unterkunft fuer die zukuenftige Baustelle herstellt, hierbei sie auch beachtet das mancher Orts die dauer auf 3 Jahre begrenzt sein kann.
In Canada wird sehr wohl nach Neben oder Hauptwohnsitz unterschieden,jedenfalls in BC.
Interprovincial eigentlich nicht soweit ich das bis dato verstanden habe, oder hast Du bei der Steuer schon mal angaben machen muessen bzw die Frage gehabt wo Du die meiste Zeit verbracht hast ? (Beispiel bei uns Haus in Ontario , Cottage in Quebec )man gibt Besitz Steuern etc an wird aber eigentlich nur danach besteuert WO man arbeitet nicht aber wo man wohnt. Wohnt man in Quebec und arbeitet in ON zahlt man weniger Einkommensteuer (zumindest sagt man das so !)
Die Frage welches beider Haueser vorwiegen als Wohnsitz genutzt wird , wenn man sie angiebt ,ist mir auch nicht aufgetaucht, weder bei Privater noch bei Firmen Steuererklaerung.
Erklaer mal wie das in BC ist !? Ihr fuellt doch die gleichen Formulare aus wie wir in Ontario !? Ist doch ne Federale Sache wo wird da bei Euch unterschieden ?
Certains sont tout simplement stupide comme de la merde.
Ziemlich einfach,wenn deine Grunstueckssteuer ins Haus flattert bekommst du auf deinen Hauptwohnsitz einen Rabat also gibst du an wo dein Hauptwohnsitz ist. Und als Auslaender ohne PR Status kann dein Hauptwohnsitz nicht in Canada liegen.
Konnte nur finden im act tax relief in BC wenn Du 10 Jahre dort wohnst und ja als Hauptwohnsitz aber nicht generell. Muss mal in ON nachschauen !
Who qualifies?
Residential property owners who have continuously owned and occupied the property as their principal residence (i.e., been living on the property) for at least 10 years may be eligible for a reduced property value for assessment purposes.
The owner must have: • owned the property continuously for the past ten years; and • occupied the property as their principal residence continuously for 10 years effective October 31, of the year preceding the tax year for which the relief would be applicable. Additional qualifying criteria may have to be met.
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