Loehne werden in Kanada gerne als pro Stunde angegeben. Ist ungewohnt, macht aber Sinn, da man ganz flexibel eher mal unbezahlten Urlaub nimmt oder Ueberstunden machen kann - ich hatte in Deutschland schon Flexitime und hier ist es noch um einiges lockerer.
Und was ich noch schreiben wollte.was ist denn wenn mein Führungszegniss absolut rein ist weil sowas ja erst ab 90 Tagessätze eingetragen wird dann brauch ich doch das häkchen bei nr 19 C nicht auf ja setzten weil war nie im Gefängniss oder wurde vor dem Gericht Schuldig gesprochen.Ich denke mir wenn das Zeugniss sauber ist dann hacken die doch nicht weiter nach.Entweder ich bekomme die Arbeitserlaubnis genehmigt oder nicht.Und möchte ja nur per WP dort arbeiten und nicht einwandern oder so
Zitat von Benjamin007Und was ich noch schreiben wollte.was ist denn wenn mein Führungszegniss absolut rein ist weil sowas ja erst ab 90 Tagessätze eingetragen wird dann brauch ich doch das häkchen bei nr 19 C nicht auf ja setzten weil war nie im Gefängniss oder wurde vor dem Gericht Schuldig gesprochen.Ich denke mir wenn das Zeugniss sauber ist dann hacken die doch nicht weiter nach.Entweder ich bekomme die Arbeitserlaubnis genehmigt oder nicht.Und möchte ja nur per WP dort arbeiten und nicht einwandern oder so
weiter oben hast du geschrieben, dass du zwei verurteilungen hattest. vielleicht solltest du erstmal dein fuehrungszeugnis abwarten bevor du weiter sachen ausfuellst? du scheinst dir ja selbst nicht sicher zu sein. du willst in einem fremden land arbeiten, und dafuer wird dein background gecheckt, voellig egal ob du "nur" arbeiten oder einwandern willst.
wenn ich mein Führungszegniss habe und nichts drin steht dann gelte ich als nicht vorbestraft und dann brauche ich auch nicht angeben das ich diese 2 sachen begannen habe.so steht es auch um bundeszentralregister.
Aber ich warte jetzt erstmal ab.Wenn doch was drin steht dann werde ich alles wahrheitsgemäß angeben mit dem Verurteilunsgschreiben,das haben die mir näh,lich in Berlin geschrieben das ich das beilegen müßte
da steht im antrag :Committed, been arrested or charged with any criminal offence in any country?Und überall im internet steht alles was unter 90 tagessätzen ist und was nicht im Zeugniss steht dar man sich als nicht vorbestraft nenen.also brauch es nicht angeben
es ist so wie es 0815 sagt - es sind alle verurteilungen anzugeben - punkt
es ist ja auch kein wirkliches problem - es gibt ja den "pardon" und damit steht dem aufenthalt in ca nichts mehr im wege.
wenn benjamin heute sagt - er will nur zum arbeiten rüber - nicht einwandern, dann ist die frage: was ist, wenn er seine liebst in ab findet ? will sie heiraten und einwandern?
dann wir die überprüfung spätestens durchgeführt - was kommt raus ?
im grunde können wir nun aufhören benjamien zu beraten, da er es doch so macht, wie er will.
praktisch / theoretisch kannst und darfst du in ca nicht arbeiten, bis das von den canadiern geklärt ist und du dein OK von denen bekommst
Zitat von Benjamin007 Aber denke das ich es jetzt verstanden habe das ich so einreisen kann für 6 Monate und ich sofort wenn ich in Kanada bin das Work Permit beantragen kann.Aber so ist es doch viel einfacher.warum stellen denn dann noch so viele den Antrag in Berlin????
Genau dies habe ich versucht dir klar zu machen.. es sind zwei UNTERSCHIEDLICHE VISAS...Deshalb auch andere Anlaufstellen... -J
um das thema mit den kleinen problemen mit dem staat - verurteilungen - abzuschließen
hier noch ein text zum fall, der von 0815 gepostet wurde
"The Van hauves’s requested a "Police Certificate" and received a Belgian document "Bonne Vie ET Moeurs" and provided it to Canadian immigration officials in Detroit in 2004. This official Belgian document refers only to a "theft" committed by Michel Van hauve in 1981, although Michel has had other minor problems with the Belgian legal system. Michel believed this Belgian document was an affirmation that other past offenses had been pardoned or deemed rehabilitated and therefore only spoke of this one offense. The omission of other offenses was not a deception but an honest belief the others had been expunged from his past. "
wer es nicht lesen kann sollte es sich übersetzen lassen.
jeder hast immer alle verurteilungen anzugeben - egal wie lange sie zurück liegen und was du du darüber denkst - und auch wenn sie nicht mehr im führungszeugnis stehen
wie gesagt - es ist ja kein problem - auch damit kann man immer noch einwandern
sie, die verurteilungen - zu verschweigen ist aber eine aktuelle tat, die unter dem gesetz von kanada bestraft wird
PS - die mann und sohn wurde übrigens deportiert am Le mercredi 07 juin 2006
Zitat"À bord des avions commerciaux, nous étions traités comme des criminels. Nous étions escortés même pour aller aux toilettes. Les gens nous dévisageaient. C'est compréhensible lorsque deux agents nous suivent pas à pas", a raconté le père de famille de 45 ans.
Fuer das Work Permit, wenn Du es am Flughafen abholst zur Erklaerung nochmal: 1.) allen wiedersehn sagen 2.) Flugticket, LMO und Arbeitsvertrag sowie gueltigen Reisepass und natuerlich deine Koffer nicht vergessen. 3.) zum Flughafen in Deutschland. 4.) In den richtigen Flieger 5.) In Kanada aus dem Flieger 6.) in den Flughafen und anstellen wo alle Nichtkanadier sich anstellen. 7.) Dem Officer sagen was man den in Kanada so machen moechte. 8.) Dem Officer LMO sowie Vertrag vorlegen. 9.) Dem Immigrations Officer die Unterlagen vorlegen und ihm dann noch 150 (kanadische) in die Hand geben. 10.) Work Permit entgegen nehmen und ganz wichtig - deine Sachen - Koffer usw. Nicht verghessen.
Du reist nicht als Tourist (6 Monate) ein! Du Schickst nichts nach Berlin! (Du gehst nicht ueber Los und kassierst extra Money *scherzkeks )
Uebrigens: 100 Euro sind 150 Kanadadollar inkl. Gebuehren
Wenn es Dir gefaellt in Kanada, dann reden wir mal in 10 Monaten ueber PNP und PR - wo Du dann deine Vorstrafen angeben musst. NICHT! Jetzt.
aber eins möchte ich ja klar stellen.Möchte dort nicht auswandern.Möchte da nur für maximal 3 jahre arbeiten mehr nicht.Das muß ich doch dann nirgends angeben das ich vorstrafe haben.weiß ja das es besser ist es anzugeben aber ich kann dann mit rechnen das ich das Visum nicht bekomme.Mir geht es nur ums arbeiten da und nicht ums einwandern oder so.Geht nur rein um das WP visum was ich auch normal beantragen kann
Ist das Deine eigene Erfahrung mit der dritten Baustelle? Oder sagts Du das nur, weil du das nicht weisst? Nicht falsch verstehen! Bin nur verwirrt. Muss ich eine 2. Baustelle zumachen wenn ich auf einer 3. bin? Weil ich will eigentlich nur auf die 1. Baustelle. Habe Arbeitsvertrag für 4. Baustelle. Sorry, wollt nicht nerven. Aber das ist alles so verwirrend. Kann mich mein Arbeitgeber auf die 2. Baustelle schicken obwohl ich eine Verurteilung wegen nicht von mir begangenen Kleinigkeiten habe? Sorry, wollt nicht nerven mit meinen Fragen.