dies ist ein einzell fall ! pauschale aussagen zur häufigkeit von scheinehem sind nett - mir sind auch die berichte aus the star, etc bekannt - seit jahren : - ))) - helfen aber wenig.
auch aussagen zur common-law partnerschaft sind wenig hilfreich
ich zitiere mich mal
Zitat
was ist mit den 12 monaten, die die zusammenleben "müsten" - interessiert nicht - ist bei einer heirat unwichtig - sie sind verheiratet!
ihre heirat anzuzweifeln wird cic in diesem fall nicht tun - da hier der beweis der "beziehung" seit kindheit besteht - ist zu beweisen, kann bewiesen werden die brauchen darum nicht 12 monate .... dies und das - fällt unter den tisch.
nach einer hochzeit interessiert es cic nicht - ob die bereits 12 monate zusammenlebten!
cic interessiert sich für beweise der beziehung - siehe oben - und in diesem fall können beide dies sicher beweisen - wenn die familien sich seit der kindheit der beiden kennen.
@Maxim,sorry das stimmt nicht...Persoenlich kenne ich eine deutsche Frau die einen Kanadier geheiratet hat,allerdings erst nachdem sie schon 12Jahre ohne Schein,in Deutschland, zusammen gelebt hatten.Den ANtrag auf spnsering stellten sie ca 2 Monate nach der Hochzeit und mei mussten die einen Scheiss nachweisen!Und die beiden hatten schon 2 Kinder zusammen!Man kann also davon ausgehen,das es da nichts von wegen Scheinehe war. Finanzielle Mittel mussten nicht nachgewiesen werden.
danke euch für alle. Irgendwie wird schon klappen, unsere eltern kennen sich seit eine ewigkeit, wir beide als kinder auch........also nichts mit schein ehe, zur not kriegt die CIC noch nen kind von uns aufm tisch als beweis der liebe;-) weil wir beide einen kind wollen.
Heiraten um zu immigrieren sieht CIC nicht gerne :Ghost:
wäre sie nicht, wurde kanda für mich nur in die geographie büchern existieren. Ich tue diese schritt für meine freundin weil sie aus der ersten ehe eine tochter hat die in kanada zur schule geht, damit das kind auch dort bleibt.In deutschland geht es mit gut und ich tue diese schritt nur wegen uns, daher heirate ich nicht zu emigrieren.
ZitatP.S: @...Edit Modteam: persönliche Differenzen/Schadensersatz Ansprüche gegen andere haben hier nichts verloren. Bitte privat klären. Danke! .........
Da ich den Ablauf gerade hinter mir habe kann ich ihn kurz erklaeren (Heirat, Antraege etc IN Kanada, bei mir Ontario, also keine Garantie fuer andere Provinzen):
Um zu Heiraten braucht ihr eine License, kostet 100 Dollar, zu beantragen im Municipal Building, sie braucht ihren Pass, Fuehrerschein, Geburtsurkunde oder citizenship card, Du brauchst Deine Geburtsurkunde auf Englisch.
Mit der License kannst Du dann zu jedem Pfarrer gehen bzw einen Termin machen, der Euch verheiratet, Standesamt bzw JOPs gibt es zumindest in ON nicht mehr (mein Pfarrer war rel. billig, nochmal 125 Dollar).
Danach heisst es Formulare ausfuellen, die findest Du auf der Homepage von CIC. Sie sollte dann noch bei Revenue Canada anrufen und ein Option Printout C beantragen vom letzten fiscalen Jahr, Du solltest den Medical Check hinter Dich bringen und eine beglaubigte Uebersetzung Deines polizeilichen Fuehrungszeugnisses organisieren (max 3 Monate alt). Des Weiteren brauchst Du polizeiliche Fuehrungszeugnisse von jedem Land, in dem Du laenger als 6 Monate gelebt hast (ich glaube seit Deinem 18. Geburtstag, bin ich aber nicht mehr 100 pro sicher, also bei CIC nachlesen!).
Wie viele Beweise fuer Eure Beziehung Du mitschicken willst ist Deine Sache. Mein Mann und ich hatten nicht wirklich viele Bilder, dafuer aber seitenweise Telefonnachweise, E-Mails, einen Brief von unserer Superviserin von unserer Wohnung, Leaseagreement, auf dem wir beide drauf sind, Rechnungen und all so Zeugs.
Was die Arbeitsgeschichte angeht bin ich leider nicht versiert, da ich nicht vor habe zu arbeiten, aber ich glaube das OWP musst Du gleich mit den Sponsoringantraegen mitschicken.
Der letzte Punkt ist, wenn Du deutscher Staatbuerger bist darfst Du 6 Monate in Kanada bleiben, spaetestens 30 Tage vor dem Ablauf der 6 Monate solltest Du die Verlaengerung Deines Besucherstatuses beantragen, kostet jedes Mal 75 Dollar.
hallo, wie sieht es eigentlich im umgekehrten fall aus? angenommen ich heirate einen kanadier, darf er dann hier in deutschland bleiben und arbeiten? mfg
Zitathallo, wie sieht es eigentlich im umgekehrten fall aus? angenommen ich heirate einen kanadier, darf er dann hier in deutschland bleiben und arbeiten? mfg
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen, 2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen, 3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht
Zitat von GhostUm den Beitrag von Savage ins Deutsche zu uebersetzen:
Am Tag der Hochzeit bekommt der Kanadische Ehepartner eine unbegrenzte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Ohne Antrag, ohne Kosten, ohne Warterei.
Bravo Deutschland!!! So muss es sein!
Ghost
Excuse me?Das ist doch geradezu ne Einladung um Schindluder damit zu treiben.... Ich finde es schon ok,das es in Canada eben nicht so ist und ich denke das es zuviele gibt,die es ausnutzen....(und nein das ist nicht gegen den Strangeroeffner gerichtet)
Warum glaubt ihr eigentlich, werden in Europa soviele Hochzeiten in Daenemark geschlossen? Seid doch nicht so naiv zu glauben, in Deutschland waer das alles so unkompliziert von wegen Einwanderung ueber Family Class. Zum Thema Aufenthaltsgenehmigung: hat das Auslaenderamt auch noch ein Wort mitzureden, selbst EUler muessen dort aufkreuzen.
Zitat von NemesisWarum glaubt ihr eigentlich, werden in Europa soviele Hochzeiten in Daenemark geschlossen? Seid doch nicht so naiv zu glauben, in Deutschland waer das alles so unkompliziert von wegen Einwanderung ueber Family Class. Zum Thema Aufenthaltsgenehmigung: hat das Auslaenderamt auch noch ein Wort mitzureden, selbst EUler muessen dort aufkreuzen.
In Dänemark weil es billiger, schneller und unbürokratischer geht. Das hat nur sehr indirekt mit den deutschen Aufenthaltsgesetzen zu tun. Aber Du hast Recht mit dem Ausländeramt/Behörde. Die checken alles ab; sie fragen auch nach persönlichen und intimen Details. Aber wie in Kanada (siehe Artikel oben) kommt es doch auf bestimmten Länder an (wer z.b. jemand aus Japan heiratet wird keine große Schwierigkeiten bekommen).
ZitatSeid doch nicht so naiv zu glauben, in Deutschland waer das alles so unkompliziert von wegen Einwanderung ueber Family Class. Zum Thema Aufenthaltsgenehmigung: hat das Auslaenderamt auch noch ein Wort mitzureden, selbst EUler muessen dort aufkreuzen.
Zitat§ 27 Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn: feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen ...........
Beispiele in der Praxis zeigen immer wieder,dass bei Begruendung des Verdacht's der s.g."Scheinehe", der Ermessensspielraum der einzelnen Aemter und deren Sachbearbeiter sehr unterschiedlich, letztendlich ausschlaggebend sein wird.
Auch die Dauer einer bestehenden Ehe mit unterschiedlicher Herkunft der Ehepartner, ist kein Garant fuer einen problemlosen Zuzug des auslaendischen Ehepartners in das Bundesgebiet. Beispiele zeigen, dass selbst nach 14 Ehejahren, der Verdacht einer Scheinehe nicht ausgeraeumt wurde.
ZitatDie Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist
ein Sozialhilfe oder Hartz IV Empfaenger hat erstmal schlechte Karten seinen auslaendischen Ehepartner nachkommen zu lassen