Zitat von oahuwäre es dann einfacher wieder hierherzukommen.?
Wenn man einen (Schein-) Wohnsitz in DE beibehalten moechte, so hat dies doch meist andere Gruende als "einfacher wieder hierherzukommen"; ich meine: einreisen, Buergerbuero/Einwohnermeldeamt aufsuchen und anmelden ist soo schwierig nun auch wieder nicht, kostet noch nicht mal Geld und ist in einer viertel Stunde erledigt...
Ich moechte freilich keine unrechten Absichten unterstellen :) haette aber dennoch einen Vorschlag, damit das mit dem Elterngeld in Canada klappt: Entwicklungshelfer im Sinne des §1 Entwicklungshelfergesetz gelten als im Ausland aktive Elterngeld-Bezugsberechtigte. Wenn Dein Mann Elektriker, Zimmermann, Schlosser oder aehnliche Qualifizierungen nach deutschem Standard vorweisen kann, probiert es einfach auf dieser Schiene!
Ich sehe irgendwie keine probleme , wenn jemand noch eine Wohnung hat oder ein zimmer z.b. bei den Eltern oder Geschwistern . Geht man nach dem Meldegesetz dann ist eine Schlafstette ausreichend um dort einen wohnsitz zu haben. § 13 Allgemeine Meldepflicht Absatz 6) Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. auch ein alter Wohnanhaenger in Papas Schrebergarten ist ausreichend.
Und nach § 16 (mehr lesen ) ist automatisch eine Wohnung in DE (auch wenn man noch eine im Ausland hat der Hauptwohnsitz, weil das Deutsche Meldegesetz eine eine einzelne Wohnung in DE nicht als Nebenwohnsitz anerkennt wenn man eine in Ausland hat , schwachsinn aber so ist es !) Dahin weitergehend ist es der fall ,das man keine Leistungen bei der Deutschen Botschaft im Ausland vornehmen kann, wenn man keine Abmeldebescheinigung aus DE vorlegt (z.b. Pass verlaengern oder aehnliches !) Wiederum ein Punkt wo man gluecklich sein kann, wenn man 2 oder mehr Paesse hat und dieses Buerokratenspiel nicht mitspielen muss.
Gruss Euer Florida Klaus
§ 16 Mehrere Wohnungen (4) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung der Einwohnerin oder des Einwohners.
Zitat von simo80Gegenfrage: Wenn Du den Wohnort in Deuschland beibehalten willst muss Du Dich doch bei Deiner Krankenkasse weiter versichern. Daran schon gedacht?
Wer sagt das ? Man kann sich auch arbeitslos melden und sagen das man keinerlei unterstuetzung haben will. Meldepflicht wenn ein wohnsitz besteht hat nichts mit der Krankenkasse zu tun (ansonsten waehre mir das neu !) Man kann einen Wohnsitz in DE haben UND in CA, De unterscheided ja immer zwischen neben- und hauptwohnsitz , das es lt DE aber keinen Nebenwohnsitz gibt wenn der im Ausland ist , bleibt nur eins der eine wohnsitz den DU in DE hast ist (lt DE Behoerden) dein Hauptwohnsitz bzw einfach wohnsitz. CA hat keine Meldepflicht also Jack wie Hose.
Man hat seit dem 1. Januar 2009 die Pflicht sich in Deutschland Krankenkassen zu versichern. Wenn man also bisher in einer Krankenkasse war kann man nicht mehr so einfach nur kuendigen. Sondern muss Nachweise fuehren wo man weiterhin krankenversichert ist. Oder hat da jemand andere Erfahrungen gemacht? Habe das bisher immer so verstanden.
Zitat von simo80Man hat seit dem 1. Januar 2009 die Pflicht sich in Deutschland Krankenkassen zu versichern. Wenn man also bisher in einer Krankenkasse war kann man nicht mehr so einfach nur kuendigen. Sondern muss Nachweise fuehren wo man weiterhin krankenversichert ist. Oder hat da jemand andere Erfahrungen gemacht? Habe das bisher immer so verstanden.
Sehr gut Simo habe mal geguuuuuugelt :
ZitatAb dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland eine allgemeine Pflicht zur Versicherung. Von diesem Zeitpunkt an muss grundsätzlich jede Person mit Wohnsitz in Deutschland ohne Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für sich und die von ihr gesetzlich vertretenen Personen eine private Krankenvollversicherung abschließen.
Dahin gehent folgendes : Nehmen wir als Beispiel mich , wohne in Ontario bin somit automatisch gesetzlich versichert, moechte ich nun in DE einen Wohnsitz aufnehmen erfuelle ich die Pflicht, aber wie gesagt es ist bloedsinn, moechte ich in DE nur 2- 3 Monate pro Jahr wohnen und vorwiegend im Ausland sein, bin ich verpflichtet mich in DE anzumelden, da aber DE keinen Nebenwohnsitz anerkennt wenn man angibt im Ausland einen Hauptwohnsitz zu haben , erklaert DE die Behoerden automatisch diesen einen als Deinen Hauptwohnsitz ! Also voll der Bloedsinn finde ich . Da ich ueber ON versichert bin erfuelle ich die Pflicht, versichert zu sein.
Das Eingangspost erinnerte mich sehr stark an die Diskussion um das Kindergeld, was man mit Tricks wohl doch in Ca bezahlt bekommen sollte. Daher meine Interpretation.
Und wenn ich in Elternzeit bin, bekomme ich auch Geld für da zweite, dritte und vierte Kind, solange ich in D bin. Ausnahmen bestättigen die Regeln.
Und gibt es nicht nach dem Meldegesetz auch eine Mindestaufenthaltsdauer von über 180 Tagen wie bei der Steuer?? So was war jetzt zu hören, als es um die Führerschein aus Tschechien ging, da die für deutsche Staatsbürger nur gültig sind, wenn man da einen dauerhaften Wohnsitz hat.
Und unser rotharriger Bobelle hat ja auch Schwierigkeiten bekommen, da er nachweislich mehr als die Hälfe eines Jahres in D verbracht hat, obwohl er in einem anderen Land gemeldet war.
Ist das doof hier zum Teil. Hätt ich das doch nicht erwähnt mit der Elternzeit, aber ich konnte ja nicht wissen, daß hier die meisten an was ganz anderes denken. Ich hab nicht gesagt, daß ich sofort rübergehe. Elternzeit geht 3!!!!Jahre. Soweit ich weiß, kriegt man Elterngeld nur für das 1. Kind, das ist also bei mir nicht mehr der Fall. Gibt es noch was fürs 2. Kind, dann ist es trotzdem auch nur für 1!!!!!Jahr. Ich hab doch gesagt, daß ich bestimmt nicht einen so langen Flug mit einem Säugling mache, mit anderen Worten,wenn rüber, dann später, hab ja 3 Jahre Zeit. Zu dem Erwähnen der Elternzeit: ich hätte wahrscheinlich gute Möglichkeit, drüben zu arbeiten, da meine Firma auch dort vertreten ist, deshlab hatte ich das erwähnt. Hätte ich aber vorher gewußt, daß hier solche Antworten kommen, hätte ich mir meine Frage erspart, wußte nicht, daß manche sofort aggressiv werden und denken, sie hätten einen "durhschaut".
Ich habe meine Posts doch extra vorsichtig formuliert. Und wenn es dir hilft entschuldige ich mich hier auch ganz offen das ich die fälschlicherweise in eine Gruppe gesteckt habe, in die du nicht gehörst. Aber wie schon beschrieben, war dein Post in meinen Augen sehr zweideutig und daher auch meine Anmerkung. Nimm es doch einfach gelassen, nur weist du schon mal was geht und was nicht. Und nicht immer sind die Antworten hier die, die du erwartest bzw dir erwünschst.
Und ansosnten wünsch ich euch viel Glück und Erfolg auf eueren Weg nach CA.
Ich hab nicht Dich gemeint, Marvin, sondern da war ein anderes Posting von einem Schlaumeier, der einen Tip gegeben hat bzgl. Einheimsens von Elterngeld. Das meinte ich.
Das Eingangspost erinnerte mich sehr stark an die Diskussion um das Kindergeld, was man mit Tricks wohl doch in Ca bezahlt bekommen sollte. Daher meine Interpretation.
Und wenn ich in Elternzeit bin, bekomme ich auch Geld für da zweite, dritte und vierte Kind, solange ich in D bin. Ausnahmen bestättigen die Regeln.
Und gibt es nicht nach dem Meldegesetz auch eine Mindestaufenthaltsdauer von über 180 Tagen wie bei der Steuer?? So was war jetzt zu hören, als es um die Führerschein aus Tschechien ging, da die für deutsche Staatsbürger nur gültig sind, wenn man da einen dauerhaften Wohnsitz hat.
Und unser rotharriger Bobelle hat ja auch Schwierigkeiten bekommen, da er nachweislich mehr als die Hälfe eines Jahres in D verbracht hat, obwohl er in einem anderen Land gemeldet war.
Gruss Torsten
Bei solchen Leuten gehts doch dann um die zu entrichtenden Steuern.
Mal was ganz anderes : Was bringt es, bzw warum sollte oder braucht man einen 2ten wohnsitz ? Sehe da nur vorteile wenn man noch eine Firma in DE hat, aber sonst nur nachteile mit behoerden etc..
ZitatDahin weitergehend ist es der fall ,das man keine Leistungen bei der Deutschen Botschaft im Ausland vornehmen kann, wenn man keine Abmeldebescheinigung aus DE vorlegt (z.b. Pass verlaengern oder aehnliches !)
Das ist nicht zutreffend. Denn jeder deutsche Staatsbürger bekommt ( gewisse ) Hilfen! Deutsch bleibt deutsch, egal wo aufhältlich, hat mit gemeldet sein nichts zu tun.
Zitat von schinksIch denke es sind Passerneuerung,Verlaengerungen und Fuehrungszeugnisse gemeint.Die man ohne abmeldung nicht bekommt.
Ja dafuer braucht man definitiv eine Abmeldebestaetigung sonst machen die keinen Handstrich. Habe extra noch die Abmeldebestaetigung rausgesucht. Manchmal wollen die auch die Geburtsurkunde noch haben (der alte Pass koennte ja gefaelscht sein, oder der Name falsch wiedergegeben sein....).