Hallo Ihr Lieben, also erst mal vorab, ich weiß, daß meine bzw. unsere Pläne noch Wischi Waschi sind. Aber vielleicht kann mir trotzdem jmd antworten. Also: bin bald in Erziehungsurlaub. In dieser Zeit wird es sehr wahrscheinlich so sein, daß mein mann und ich versuchen wollen, in Kanada uns ein neues Leben aufzubauen. Erleichtert ist das ganze dadurch, daß ich selbst kanadischer Staatsbürger bin, und er dort Familie hat. So, nun die Frage: meine Mann hat vor, sich selbständig zu machen. Kann man in diesem Fall trotzdem in Deutschland gemeldet bleiben? Erstens krieg ich ja noch Post ab und zu, und falls nämlich doch noch alles in die Hose geht bzw. uns es aus irgendwelchen Gründen doch nicht so gefällt, wie gedacht (also worst case screnario), wäre es dann einfacher wieder hierherzukommen. Was meint Ihr?
Willst du nach Kanada auswandern,hast du dich abzumelden. Wo will dein Mann sich selbstaendig machen?? Was kriegst du noch ab und zu?? Wiederkommen ist so und so drin,hat nichts mit leichter zu tun. Was hat dein Erziehungsurlaub mit der Auswanderung zu tun?? Ist dir klar,das du als Kanadischer Staatsbuerger kein Visa brauchst,und dein man ein sponsership antrag stellen kann und somit *einfacher* an ein Owp*(open work permit)kommen kann??
Ich möcht nicht unhöflich sein, aber ich interpretiere den Post mal so (meine persönliche Sicht der Dinge)
Die Dame möchte hier gemeldet bleiben damit das Elterngeld weiter fließt und man drüben erst mal in Ruhe schauen kann. Falls dann nach den 12/14 Monaten sich nichts ergeben hat, kommt man einfach nach D zurück, als wäre man nie weg gewesen.
Soweit mir bekannt steht sinngemaess im Meldegesetz, dass man sich in Deutschland abmelden muss, wenn man aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht.
Edit: Hier hab ich's gefunden:
Zitat(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden.
nein, die "Dame" fragt nicht, um noch nebenbei Elterngeld einzustecken, denn es ist mein 2. Baby, somit ist nix mit Elterngeld. Außerdem flieg ich bestimmt nicht mit einem Säugling, paar Monate werd ich schon noch abwarten...es hat nicht jeder unanständige Absichten.
Doch, es ärgert moch schon, daß man gleich was unterstellt bekommt. Ich dachte ich frage hier Leute, die sich mit dem Thema auskennen, dachte auch, daß es sehr viele gibt, die in Deutschland noch gemeldet sind. Ich hab ja schon gesagt, daß unsere Pläne Wischi Waschi sind. Einerseits möchten wir es dort versuchen, andereseits hängen wir an D. Wir gehören leider nicht zu den Auswanderern, die zu 1000% wissen, daß sie nie mehr zurückkehren. Es hängt auch an verschiedenen Faktoren, z.B. wissen wir nicht, ob wir mit der Kälte klarkommen, daß könnte dann vielleicht ein Grund sein, zurückzukommen. Ich weiß es einfach nicht und bin hin und hergerissen.
Einige Fakten...wie schon erwaehnt abmelden ist pflicht. Elterngeld bekommt man durchaus auch beim zweiten Kind. Es wurde sicher schon erwaehnt,aber es gab und gibt immer wieder Leutchen,die weiterhin Kindergeld etc beziehen wollen,obwohl im Ausland. Dann um sich selbstaendig zu machen,bedarf es einer Genehmigung.Dann kommt hinzu ,als was oder in welcher branche.Eventuell bedarf es einer red seal pruefung.In gewissen Berufen darf man ohne diese nicht arbeiten. Wieso Alberta>>dort sind die Winter lang und hart,wenn ihr nicht mit Kaelte umgehen koennt,ist das nicht der richtige Ort.
Zitat von simo80Gegenfrage: Wenn Du den Wohnort in Deuschland beibehalten willst muss Du Dich doch bei Deiner Krankenkasse weiter versichern. Daran schon gedacht?
Wer sagt das ? Man kann sich auch arbeitslos melden und sagen das man keinerlei unterstuetzung haben will. Meldepflicht wenn ein wohnsitz besteht hat nichts mit der Krankenkasse zu tun (ansonsten waehre mir das neu !) Man kann einen Wohnsitz in DE haben UND in CA, De unterscheided ja immer zwischen neben- und hauptwohnsitz , das es lt DE aber keinen Nebenwohnsitz gibt wenn der im Ausland ist , bleibt nur eins der eine wohnsitz den DU in DE hast ist (lt DE Behoerden) dein Hauptwohnsitz bzw einfach wohnsitz. CA hat keine Meldepflicht also Jack wie Hose.
also mit dem abmelden ist das so eine sache, denn die zitierte regelung ist nicht ganz so eindeutig wie es aussieht. grundsaetzlich muss man sich abmelden, wenn man tatsaechlich auswandert und plant nicht zurueck zu kommen. wenn dies allerdings nur eine temporaere angelegenheit ist (z.b. fuer einige wochen, monate) dann siehts wiederum etwas anders aus. ohne job ins ausland gehen und "mal-schauen-wies-laeuft" ist per se erstmal kein auswandern, da der persoenliche bezugspunkt ja durchaus noch in DE sein kann. auch wenn ein ehepartner z.b. im ausland eine neue stelle antritt und der andere kommt erstmal mit, kann dies auch temporaer sein. ich denke, so lange keine leistungen bezogen werden (kindergeld, elterngeld, arbeitslosengeld, etc.) und man bei einer adresse (z.b. eltern) gemeldet ist, ist dies halb so wild. wenn man dann tatsaechlich sesshaft wird und plant fuer unbestimmte zeit nicht zurueck zu gehen, dann sollte man sich allerdings spaetestens abmelden. schlimmer ists wohle eher umgekehrt: du kommst zurueck und meldest dich nicht an....