ZitatDahin weitergehend ist es der fall ,das man keine Leistungen bei der Deutschen Botschaft im Ausland vornehmen kann, wenn man keine Abmeldebescheinigung aus DE vorlegt (z.b. Pass verlaengern oder aehnliches !)
Das ist nicht zutreffend. Denn jeder deutsche Staatsbürger bekommt ( gewisse ) Hilfen! Deutsch bleibt deutsch, egal wo aufhältlich, hat mit gemeldet sein nichts zu tun. Grüße
Gut wenn Du dann mal im Ausland wohnst wirst Du es selber feststellen , was Du fuer ein Behoerden Zauber mit den Botschaften hast wenn Du "nur mal schnell " einen neuen Reispass etc brauchst !
ZitatMerkblatt für die Beantragung deutscher Reisepässe benötigt: · Bisheriger Pass/bisherige Pässe · Permanent Resident Card oder Nachweis über den Nichterwerb der kanadischen Staatsangehörigkeit oder gültiges kanadisches Visum Antragsformulare (Application for Search of Citizenship Records) bei: Court of Canadian Citizenship, 200 Catherine Street, Ottawa, ON Tel.: 1888 -242 -2100 http://www.cic.gc.ca/english/information...ions/search.asp · Geburtsurkunde (bei kanadischer Geburtsurkunde: long form) · Heiratsurkunde und Heiratsurkunde der Eltern (falls kanadisch: long form) · Gültige Reisepässe der/des deutschen Elternteils (Eltern) oder dessen/deren deutsche Geburtsurkunde/n und letzter deutscher Paß Sofern deutscher Elternteil/die deutschen Eltern die kanadische oder eine andere Staatsbürgerschaft erworben hat/haben, ist/sind die Einbürgerungsurkunde/n vorzulegen. · Gültiger Reisepass des nichtdeutschen Elternteils · Bei Einbürgerung des Antragstellers als Minderjähriger: Einbürgerungsurkunde des Antragstellers/des Vaters/ der Mutter Nachweis über Antragsdatum der Einbürgerung · 2 Passbilder. Für den Pass müssen die Bilder bestimmte Kriterien erfüllen. Informationen dazu entnehmen Sie bitte aus dem zusätzlichen Merkblatt · Abmeldebestätigung Ihrer letzten Wohnsitzbehörde in Deutschland · Sofern der fertige Pass per Canada Post an Sie gesandt werden soll (Verlustrisiko inkl. Kosten und Unkosten für neuen Antrag trägt der Antragsteller/ die Antragstellerin), ein ausreichend frankierter und adressierter ExpressPost-Umschlag · Weitere Unterlagen sind eventuell erforderlich.
Hallo Leute, natuerlich gilt das Meldegesetz. Es spricht doch aber gar nichts dagegen, sich bei einem Freund ein Zimmer in Deutschland zu mieten, sich dort mit Hauptwohnsitz zu melden und so einen Postkasten zu haben. Solange Einkommen im jeweiligen Staat deklariert wird, sollte doch niemand etwas dagegen haben. All unsere reichen Lieblinge leben doch so, von Monaco bis Frankreich und Suedamerika. Man muss also nicht paepstlicher als der Pabst sein. Sollte Elterngeld bezogen werden, so hat sie doch diesen Anspruch einwandfrei erworben! Es ist doch nur sinnvoll ein Standbein in Deutschland zu behalten. Leider verlassen doch viele, viel zu schnell Deutschland, um dann wirklich nicht nur bei null, sondern bei minus 10 wider anzufangen. Ich kann doch nach gewisser Zeit die Reissleine ziehen und mich dann abmelden. Boris Becker bekam erst dann Probleme als sich herausstellte, das er mehr als 50% seiner Zeit in Deutschland verbrachte, aber dass Einkommen nicht in D versteuern wollte. Es gibt auch durchaus Monteure, die in beiden Staaten arbeiten und einen Wohnsitz haben.
Nun Juristen klaert dies Problem mal zu Gunsten der menschen und nicht gegen sie.
Auch wenn angeblich nicht mehr zum Thema gehoert bzw nie gehoert hat:
Unabhaengig von Spekulation und Wunschdenken ist der Sachverhalt bzgl. Elterngeld und Auslandsaufenthalt naeher in den Richtlinien zum BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) definiert, in der aktuellen Fassung vom 5.1.2010 lesen sich die relevanten Punkte folgendermassen:
Zitat §1 Berechtigte (1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. ... ... 1.1 Grundsatz (§ 1 Abs. 1) Anspruch auf Elterngeld hat grundsätzlich, wer jede der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen erfüllt. Anspruchsberechtigt sind die Eltern des Kindes. Ausnahmen hiervon sind in § 1 Abs. 3 und 4 geregelt. Für Deutsche, die sich im Ausland aufhalten, und Ausländer sind § 1 Abs. 2 und 7 zu beachten. ... ... 1.1.1 Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Deutschland (Nr. 1) Die Eltern müssen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz oder ihren ge- wöhnlichen Aufenthalt haben. Für die Begriffe „Wohnsitz“ und „gewöhnlicher Aufenthalt“ gelten die Bestimmungen des § 30 Abs. 3 SGB I. Für die Beurteilung des Wohnsitzes oder gewöhnli- chen Aufenthalts einer Person sind in erster Linie die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich. Den Absichten und Vorstellungen der betreffenden Person kann daher nur insofern und solange Bedeutung zukommen, als nicht tatsächliche oder rechtliche Umstände ihrer Verwirklichung entgegenstehen. 1.1.1.1 Wohnsitz Den Wohnsitz begründet jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die dar- auf schließen lassen, dass er diese Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I). Ein Wohnsitz liegt nur vor, solange eine Wohnung vorhanden ist, die für die Verhält- nisse des Betreffenden ausreichend ausgestattet ist. Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Woh- nung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Aus- landaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet. Mehrfacher Wohnsitz – im In- und/oder Ausland – ist möglich. Jemand kann auch an dem einen Ort den Wohnsitz und an einem anderen Ort den gewöhnlichen Aufenthalt haben. Hat eine Person sowohl eine Wohnung im Ausland, als auch einen Wohnung im Inland, so reicht es für die Feststellung des Inlandswohnsitzes nicht, wenn sie im Inland über eine ausrei- chend ausgestattete Wohnung verfügt. Vielmehr müssen die Umstände erkennen lassen, dass sie in dieser nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft verweilt. Für diese Beurteilung sind die Gesamtumstände des Einzelfalles maßgebend, unter anderem auch der kurz- und langfris- tige Lebensmittelpunkt der Familie. Wurde von den Eltern zuletzt vor der Geburt nur ausländi- sches Einkommen erzielt, besteht besonderer Anlass zur Prüfung des behaupteten Inlands- wohnsitzes. Ist auf Grund der Einkommensnachweise ersichtlich, dass der Antragsteller zuletzt im Ausland erwerbstätig war, so hat dieser eine Bescheinigung vorzulegen, aus der deutlich zu erkennen ist, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist (Kündigungsbestätigung des Arbeitgebers, Aufhe- bungsvertrag etc.). ... ... In Fällen, in denen ein fortbestehendes Beschäftigungsverhältnis in einem Land besteht, das nicht Mitgliedstaat der EU/EWR/Schweiz ist, ist davon auszugehen, dass der Aufenthalt in Deutschland nur Besuchs-, Urlaubs-, Erholungs- oder anderen vorübergehenden Zwecken dient und dass der langfristige Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland sein kann. Generell ist zu beachten, dass die Vorlage einer deutschen Anmeldebescheinigung kein Nach- weis für einen Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. ... ... 1.1.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt Seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die er- kennen lassen, dass er an diesem bestimmten Ort oder in diesem bestimmten Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (§ 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I). Es kommt nicht auf die Verfügungsgewalt über die eigene Wohnung an, sondern auf eine körperliche Anwesenheit von gewisser Dauer. Dient der Aufenthalt im Bundesgebiet lediglich Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen vorü- bergehenden privaten Zwecken, ist ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht gegeben. ... ... 1.1.4 Ausnahmen Insbesondere bei Fällen mit Auslandsbezug kann trotz Erfüllens der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 genannten Anspruchsvoraussetzungen ein vorrangiger Anspruch auf Elterngeld im anderen Staat bestehen (vgl. RL Teil II).
1.2.1 Arbeitnehmer, die gem. § 4 SGB IV dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen (= Entsandte) (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 1. Alt.) 1.2.2 Abordnung, Versetzung, Abkommandierung ins Ausland (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, Alt. 2) 1.2.3 Entwicklungshelfer (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt.) ... ...
Die Informationen, die Du hier kopiert hast, beantwortet aber leider nicht meine Frage, das war doch überhaupt nicht das Thema.
0815, so wie Du es formuliert hast, meinte ich es eigentlich, nämlich, ob das angemeldet bleiben im Falle einer baldigen Rückkehr, es erleichtert, wieder Fuß zu fassen?
Zitat von oahuDie Informationen, die Du hier kopiert hast, beantwortet aber leider nicht meine Frage, das war doch überhaupt nicht das Thema.
0815, so wie Du es formuliert hast, meinte ich es eigentlich, nämlich, ob das angemeldet bleiben im Falle einer baldigen Rückkehr, es erleichtert, wieder Fuß zu fassen?
Denke mal es erspart Dir nur ein wenig behoerden rennerei sagen wir du willst wieder ein Bank konto eroeffenen, dazu brauchst wieder einen personalausweiss etc.
solange du deinen deutschen pass behälst, solange du also deutsche bist/bleibst kannst du auch nach einigen jahren problemlos wieder nach deutschland gehen, du hast es nicht leichter nur weil du da noch eine adresse hast. geht doch erstmal weg, lass den wohnsitz vorrübergehend bei eltern/verwandten/bekannten udn entscheidet nach einem halben jahr ob ihr dann für länger bleiben wollt. dann kann man sich immer noch übers netz beim einwohnermeldeamt abmelden.
nachteile hast du nicht, nur weil du abgemeldet bist.
sogar eineige working holiday machen es so, dass sie sich abmelden, die dürfen dann ja auch wieder ins land...
Puuh, dankeschön für die konstruktiven Antworten, sowas wollte ich hören das war ja wirklich eine schwere Geburt naja, hoffen wir mal nicht, das mir eine schwere bevorsteht
Wer nicht abgemeldet ist, bekommt weiter fleissig Lohnsteuerkarten zugeschickt und hat damit immer das Finanzamt an der Arschbacke kleben, welches gerne eine Einkommensteuererklaerung haben moechte. Wohnsitz anmelden geht in Bayern mittlerweile sogar per Post, und Bankkonten konnte ich bislang immer mit Reisepass eroeffnen, Banken und andere Aemter (zB Zulassungsstelle) sehen zwar lieber einen Personalausweis (weil dort nicht nur Wohnort, sondern auch Adresse eingetragen ist), allerdings erstreckt sich die Ausweispflicht in Deutschland nicht darauf, Pass UND Ausweis zu haben, ein Dokument genuegt. Da Ausweise bei Abmeldung ins Ausland nicht eingezogen werden (duerfen), verfuegt man bei Rueckkehr evtl noch ueber einen gueltigen PA, auf dem nur die Anschrift aktualisiert werden muss.
ZitatWer nicht abgemeldet ist, bekommt weiter fleissig Lohnsteuerkarten zugeschickt und hat damit immer das Finanzamt an der Arschbacke kleben, welches gerne eine Einkommensteuererklaerung haben moechte.
Nein auf dem Amt kann man das abstellen wenn man mitteilt das man nur wohnsitz aber kein EInkommen hat,
ZitatWohnsitz anmelden geht in Bayern mittlerweile sogar per Post, und Bankkonten konnte ich bislang immer mit Reisepass eroeffnen, Banken und andere Aemter (zB Zulassungsstelle) sehen zwar lieber einen Personalausweis (weil dort nicht nur Wohnort, sondern auch Adresse eingetragen ist), allerdings erstreckt sich die Ausweispflicht in Deutschland nicht darauf, Pass UND Ausweis zu haben, ein Dokument genuegt.
Bei etlichen Staedten und Gemeinden kann man sich auch online abmelden.
Hallo, Also ich hatte auch lange ueberlegt, ob ich mich offiziell abmelde oder nicht. Ich denke aber die Abmeldung war die bessere Loesung. Denn man weiss bei unserem lieben Finanzamt nie, was sie noch wollen koennten. Fuer die Bank habe ich die Adresse meiner Mutter angegeben, alles andere kommt per Nachsendeantrag zu ihr und sie schickt mir alle paar Wochen, die Post sie so auflaeuft.
Trotz Abmeldung ueberweist die bloede Familienkasse immer noch Kindergeld. Wir sammeln es und warten auf die Rueckfoerderung.
Im uebrigen hatte ich 6 Jahre in Deutschland nur mit Reisepass gelebt, weil mir der Perso gestohlen wurde und ich keine Lust hatte einen neuen zu machen, da ich gerade beim Umziehen war. Manche wollen die Anmeldung sehen und Behoerden koennen im Computer nach schauen, ob man gemeldet ist, wo man es angibt.
@Frances,wir haben unserer Bank damals einfach gesagt,das sie keine Zahlungen von der Familienkasse mehr annehmen soll und nach 3 monaten wurde das Konto dann gekuendigt.
es geht hier wohl ein bißchen was am Thema vorbei. Muß oahu da mal verteidigen.
Im ersten Post schreibt oahu "Erleichtert ist das ganze dadurch, daß ich selbst kanadischer Staatsbürger bin". Also was für ein Problem soll sie mit einem Ausweis und Deutscher Botschaft haben.
Das zweite war:"Also: bin bald in Erziehungsurlaub. In dieser Zeit wird es sehr wahrscheinlich so sein, daß mein mann und ich versuchen wollen, in Kanada uns ein neues Leben aufzubauen." Also Erziehungsurlaub heißt jetzt Elternzeit und hat erstmal nix mit Kohle zu tun. Es ist lediglich, daß dich dein Arbeitgeber drei Jahre lang nach der Geburt wieder einstellen muß. Das andere ist das Elterngeld das man halt extra beantragen muß und auch nur in Deutschland gezahlt wird. Allerdings auch fürs zweite Kind. Aber wenn du dein erstes daheim betreust und nicht arbeitets, dann bekommst du leider nur den Grundbetrag von 300€ und einen Geschwisterbonus von 75€. Also wie jemand der noch nie in seinem Leben gearbeitet hätte. Ist für viele etwas enttäuschend, wars auch für mich. Davon war in der Frage im ersten Post allerdings nie die Rede.
Davon unabhängig kann es bei Beibehaltung des Wohnsitzes in D auch Probleme mit dem Zoll geben bei etwaigen Heimatbesuchen. Wenn du hier einen Wohnsitz hast mußt du alle mitgebrachten Gegenstände die die Freigrenze übersteingen beim Zoll anmelden und dafür zahlen. Egal ob du sie wieder mit nach Hause nimmst oder nicht. Da wären vielleicht der Laptop oder die Videocamera aus Canada.
Ansonsten kenn ich jemanden der schon seit ca. 20 Jahren in CDN wohnt und immer noch einen Wohnsitz hier hat. War nie ein Problem wegen Steuer. Allerdings war damals auch die Vernetzung der Behörden nicht so gut. Keine Ahnung wie lange das noch Funktioniert oder wann mal wer meckert.
Zitat von justFrancesHallo, Also ich hatte auch lange ueberlegt, ob ich mich offiziell abmelde oder nicht. Ich denke aber die Abmeldung war die bessere Loesung. Denn man weiss bei unserem lieben Finanzamt nie, was sie noch wollen koennten. Fuer die Bank habe ich die Adresse meiner Mutter angegeben, alles andere kommt per Nachsendeantrag zu ihr und sie schickt mir alle paar Wochen, die Post sie so auflaeuft.
Trotz Abmeldung ueberweist die bloede Familienkasse immer noch Kindergeld. Wir sammeln es und warten auf die Rueckfoerderung.
Im uebrigen hatte ich 6 Jahre in Deutschland nur mit Reisepass gelebt, weil mir der Perso gestohlen wurde und ich keine Lust hatte einen neuen zu machen, da ich gerade beim Umziehen war. Manche wollen die Anmeldung sehen und Behoerden koennen im Computer nach schauen, ob man gemeldet ist, wo man es angibt.
liebe Gruesse Frances
Hi Frances, ich hab ueber 30 Jahre in Deutschland nur mit Reisepass gelebt, also wohl 30 Jahre ordnungswidrig. Hatte noch nichtmals einen Kinderausweis. Bei Zweipaesse (Yahoo-Group) wurde das mit der Meldepflicht auch lange diskutiert: Solange man in Deutschland eine Wohnung/Zimmer unterhaelt, die/das man theoretisch beziehen koennte (also nicht nur ein Postfach), darf man gemeldet bleiben nach dem Wortlaut des Gesetzes. By and large ist das Praxis der Gemeinden, da sie ja auch Gelder pro gemeldeter Person kassieren. Muellabfuhr freut sich auch. Im uebrigen ist es wiederum nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, falls es einem doch mal zum Nachteil ausgelegt werden sollte, was wohl eher unwahrscheinlich ist. Ich habe hier Leute kennengelernt, die noch bei ihren Eltern gemeldet sind und jahrelang Nordamerika nicht verlassen haben, ohne irgendwelche Probleme. Die neue Krankenkassenpflicht ist glaub ich in der Praxis auch eher ein aktives Recht auf Krankenkasse als eine passive Verpflichtung, die die Meldebehoerde pruefen wuerde. Solange man keiner Beschaeftigung nachgeht und keine Leistungen vom Staat erhaelt interessiert sich wohl niemand dafuer. Aber vielleicht hat ja jemand andere Erfahrungen?
Danke für Eure Antworten. Ja, es stimmt wohl, daß ich mir zuviele Gedanken mache, unsicher bin und irgendwie auf 2 Stühlen sitzen möchte, aber es ist wohl so, entweder man entscheidet sich woanders neu zu starten oder auch nicht.