Zitat von Arawanabetter 12 judging you than 6 carrying you !!
Recht hat er, aber was ist denn ein pal instructor? Klingt so freundlich...
PaL = Posession and acquisition license = Waffenschein
Diese Diskussionen ueber Notwehr gab und gibt es auch in Deutschland zuhauf. Natuerlich kann man lange darueber formulieren, was wann wieso Notwehr ist. Aber jede einzelne Situation muss separat bewertet werden. Jedenfalls glaube ich nicht, dass man in einer akuten Bedrohungssituation erst mal abwaegt und ueberlegt, was fuer Konsequenzen auf einen zukommen koennten.
Also grundsätzlich ist doch zu bemerken dass Verbrecher durch wischi waschi Gesetze geschützt werden! Nehmen wir den Fall an jemand überfällt jemanden in seinem eigenen Haus oder Wohnung was kann man tun ? Sich zusammenschlagen oder Foltern bzw sogar töten lassen um Geldvertecke preiszugeben und um nur nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geratenfalls man sich dagegen wehrt? Der Boxer ist ein gutes Beispiel dafür und meiner Meinung hätte er einen Orden und nicht eine Verurteilung verdient! Wenn man sich gegen einen Einbrecher oder Räuber erfolgreich zur Wehr gesetzt hat und der etwas abbekommen hat bzw getötet würde, so kann man am Gericht das nach allen seiten hin beleuchten und durchkauen diskutieren aber in der Situation hat man dazu keine Zeit solche Fragen zu wälzen. Da ist es höchst an der Zeit eine Entscheidung zu treffen und da bin ich der Meinung das mir das Wohl meiner Familie mehr am Herzen liegt als irgend ein Strolch den ich nicht eingeladen habe mich zu berauben. Das sollten sich unsere Gesetzgeber mal hinter die Ohren schreiben und für Gesetze sorgen die die Opfer schützt und nicht die Verbrecher!!
Nun manche Menschen haben eben Wand Tresore oder unter der Matratze.Es gibt in der Vergangenheit genug Beispiele das Leute in Ihren Häusern überfallen wurden und dann aufs grausamste gefoltert wurden obwohl sie überhaupt kein Vermögen besaßen nur auf Verdacht hin!
Nur mal nebenbei: Da war doch vor einiger Zeit die Frau in den US, die mit 911 am Telefon war, weil zweiTypen an ihrer Haustuer rumgewurschtelt haben. Sobald dann die Tuer aufging hat sie den einen abgeknallt- mit nem Gewehr. Was mit dem anderen war, weiss ich auch nicht.
Aber gilt das den unter Notwehr? Die Frau muesste doch auch wegen Toetung in den Knast. Vielleicht finde ich noch einen Link.
Genau dieses Szenario meinte ich, in der Sekunde hat man einfach keine Zeit zu überlegen was tue ich sondern da ist handeln angesagt. Hinterher kann man dan ewig rumdiskutieren, wobei ich der Meinung bin das sich allein auf Grund des Selbsterhaltungstriebs ihre Handlung voll gerechtfertigt war.
Notwehr ist eine sehr kritische Kiste denn schon die Frage gegen wen man sich überhaupt wehrt entscheidet darüber, ob es Notwehr ist oder nicht. Wird man im Schlaf im Bett überfallen und sticht den Täter affektiert mit dem Messer unter dem Kopfkissen nieder kann man Glück haben und es wird als Notwehr angerechnet, weil es ein Einbrecher war, oder Pech haben und im Knast landen weil es ein Rollkommando der Polizei war, dass sich in der Wohnungstür geirrt hat. Ist man ein Mitglied eines weltbekannten Motorradclubs darf man Polizisten auch ungestraft durch die Wohnungstür hindurch erschießen, wenn man anschließend behauptet, man hätte ihn für ein Mitglied eines verfeindeten Motorradclubs gehalten. Ist man hingegen ein harmloser Wanderer wie Friedhelm Beate, wird von der Polizei einfach durch die Tür hindurch erschossen bevor man überhaupt auf die Idee kommt, Gegenwehr zu leisten. Das größte Problem ist, dass sich die Opfer von Straftaten nicht bewusst sind, dass sie juristisch zu Tätern gemacht werden, wenn sie an einer Straftat beteiligt waren. Naiv und sich im Recht glaubend suchen sie nach Schutz bei Jenen, die sie via Steuergeldern für diesen Schutz bezahlen und dürfen dann vor Gericht feststellen, dass sie einem Irrtum unterliegen. Dann jedoch haben sie bereits ausgiebig geplaudert und massenweise Beweise gegen sich geliefert, während der Ganove aus Erfahrung die Fresse gehalten hat und nun mit weißer Weste dasteht. Der Boxer aus o.g. Text dürfte ein gutes Beispiel dafür sein. Alles, was man an guten Ratschlägen zum Umgang mit Straftätern sagen kann, erfüllt verfolgbare juristische Tatbestände, so dass man hierzu keinen praktikablen Rat geben kann, denn alles, was den Straftäter fern hält oder abwehrt, verletzt dessen Rechte. Hat man bei der Konfrontation mit einem Straftäter einen Sieg davon getragen, sollte man sich allenfalls seinem Anwalt gegenüber offenbaren, selbst wenn man dadurch erst einmal in U-Haft gerät. Jede Spur die die Polizei am Schauplatz einer Straftat findet, kann für das Opfer belastend sein. Jede Aussage die das Opfer zu Protokoll gibt, kann für das Opfer belastend werden. Wenn also ein Täter mit Pfefferspray im Eigenheim abgewehrt wird, so wäre es gut, wenn es das Pfefferspray wäre, dass er selber mitgebracht hat.
@ dhc-beaver ja da bin ich voll deiner Meinung aber ehrlich dann sind doch die Gesetze die solche Gangster schützt einfach Shit! Es ist doch nicht einzusehen dass ich mich als korrekter Staatsbürger von einem Strolch den ich weder eingeladen habe oder sonstwie mit dem etwas zutun haben will überfallen lassen muß und mich auch noch an Leib und Leben schädigen lassen müsste und dann vielleicht noch danke sagen sollte bevor ich meine Familie und mich mit geeigneten Maßnahmen schützen darf! Leider ist es in der Praxis doch so das man zu solchen Überlegungen in einer Notsituation keine Zeit hat und da spreche ich aus Erfahrung! Folgende Szene meine Frau wurde von so einem Strolch in unserem Geschäft überfallen und mit einem Messer bedroht. Als ich der zufällig sich im Nebenraum befand die Situation bemerkte schoß ich mit einer Gaspistole auf diese Sau. Hinterher betrachtet war es ein Fehler, denn einige Monate später wurde ein Berufskollege von mir von so einer Sau auch mit einem Messer so schwer verletzt daß er nach zweijährigem Siechtum sterben musste. Mein Glück war daß sie den Täter nicht erwischten sonst hätte ich mich auch noch rechtfertigen sollen weil ich es gewagt habe auf den "braven Räuber" mit ner Gaspistole zu schießen. Ja und wenn man die Strafen sich ansieht dann bekommt so einer 5 Jahre und mit dem Strafdrittel ist er nach 3 Jahren wieder frei. Solche Typr scheuen nur eines Zwangsarbeit und das nicht zu knapp. Ich denke bei einem Raub Minimum 12 Jahre Zwangsarbeit!!!
Zitatund es wird als Notwehr angerechnet, weil es ein Einbrecher war, oder Pech haben und im Knast landen weil es ein Rollkommando der Polizei war, dass sich in der Wohnungstür geirrt hat.
Eigentlich ja nicht, denn es handlet sich hierbei um einen Verbotsirrtum. Eigentlich...
Der Staat will sich das Zepter des Gewaltmonopols nicht aus der Hand nehmen lassen, dewegen sind straffreie Notwehrhandlungen Glücksache...
Ruf mal die Bullen, wenn Einbrecher im Haus sind. Kann dauern. Alle Wagen sind im Einsatz.
Dann anrufen und sagen, man habe den Einbrecher erschossen.
Ruckzuck sind Peterwagen, NAW, Hubschrauber und sonst nochwas vor Ort...
ZitatIch denke bei einem Raub Minimum 12 Jahre Zwangsarbeit!!!
Danke fuer den interessanten link Binelinchen! Aber das war in den USA, die sind nicht so zimperlich wenn es um Notwehr geht. Ich glaube nicht, dass sowas in Canada ohne Konsequenzen, Gerichtsverhandlung etc. fuer die arme Mutter abgegangen waere. Siehe dhc-beaver...