identische Situation hier. Just FYI, wenn ein Nicht EU Buerger mit unbefriesteten Aufenthalt fuer Deutschland sich laenger als 6 Monate im Nicht EU Ausland aufhaelt, verfaellt im Normalfall der Aufenthaltstitel.
Neue Schrottregel aus Kanada : Wenn Dein Sohn ein Kind mit einer Nicht Kanadierin hat und dieses Kind konnt nicht in Kanada zur Welt, dann hat Dein Enkelkind nicht die kanadische Staatsbuergerschaft ...
Hmmmm, ist es nicht immer die Staatsangehoerigkeir der Mutter UND wo das Kind geboren wurde? Vieleicht liege ich da ja auch falsch... Kann mich erinnern dass vor ein paar Jahren ein Fall durch die Medien ging das ein Kind in einem jet ueber dem Atlantik auf dem Weg nach Canada geboren wurde....... Canadier oder nicht?
@ Jan: Dein Sohn wird sich mit dem 18. Lebensjahr entscheiden muessen welche Staatsbuergerschaft er behalten will, es sei denn Du bist Canadier geworden bevor er geboren wurde. So hat man es uns bei der Dt. Botschaft gesagt. Meine 3 Kinder haben beides, weil mein Mann Canadier wurde bevor die Kinder geboren wurden. Somit brauchen sie sich auch nicht zu entscheiden. Aber Dein Sohn ist wohl noch recht jung, bis er 18 wird laeuft ja noch viel Wasser den Bach runter.
Zitat von Maple Leaf@ Jan: Dein Sohn wird sich mit dem 18. Lebensjahr entscheiden muessen welche Staatsbuergerschaft er behalten will, es sei denn Du bist Canadier geworden bevor er geboren wurde. So hat man es uns bei der Dt. Botschaft gesagt. Meine 3 Kinder haben beides, weil mein Mann Canadier wurde bevor die Kinder geboren wurden. Somit brauchen sie sich auch nicht zu entscheiden. Aber Dein Sohn ist wohl noch recht jung, bis er 18 wird laeuft ja noch viel Wasser den Bach runter.
Viele Gruesse, Maple Leaf
hallo
eine junge bekannte von mir lebt nun in de - sie ist 26 jahre alt, in USA geboren - sie ist also Amerikanerin -, beide eltern deutsche - die junge frau kam vor 2 jahren nach de zurück - hat vor hierzubleiben, als sie den deutschen pass dieses jahr, 2013, wollte, da gab es keine Probleme.
beim amt keine rede davon, dass sie mit 18 zu entscheiden hätte - ob sie .... sie hat also nun 2 pässe.
die regel mit den 18 jahren ist sehr alt, ob sie noch so heute gilt - ?????
das ist der Unterschied: Deine amerikanische Bakannte hat Eltern die beide Deutsche sind. Das ist ja in Jan's Fall anders. Wie gesagt, unsere Kinder haben nur beide Paesse weil ich Deutsche bin und der Vater der Kinder vor der Geburt der Kinder Canadier wurde, nicht hinterher. Das wurde uns bei der Botschaft so als Begruendung angegeben.
Also uns wurde beim Konsulat gesagt,das unsere in Deutschland geborenen Kinder beide Staatsbuergerschaften behalten koennen,die beiden in Kanada geborenen Kinder sich bis zum 27 Lebensjahr entscheiden koennen.
Denke mal wenn er spaeter mal in der EU studieren oder arbeiten will, kann er das dann auch als Canadier mit WP, aeh AE (Arbeits-Erlaubniss?). Werde dann im Jahr 2024 im Germany Siteboard nachfragen wie man so etwas macht.......