im Moment bin ich dabei die Beibehaltungsgenehmigung fuer die deutsche Staatsbuergerschaft zu beantragen. Hat das von Euch schon jemand gemacht? Wenn ja, was muss ich besonders beachten? Ist es besser den Antrag persoenlich bei der Botschaft in Toronto abzugeben oder kann ich ihn einfach per Post hinschicken? Ich bin nun bald 20 Jahre hier in Canada und denke es wird Zeit die kanadische Staatsbuergerschaft anzunehmen. Meine aelteste Tochter lebt in Deutschland, deshalb dachte ich es waere nicht verkehrt auch die deutsche Stabue zu behalten wenn moeglich. Man weiss ja nie was kommt. Just in case, wenn ich den deutschen Pass abgeben wuerde, wuerden dann meine (erwachsenen) Kinder ihre deutsche Staatsangehoerigkeit verlieren?
wenn Du mal die Suchfunktion nutzt wirst Du sehen das es einen thread mit dem selben Titel gibt. Maxim hat damals einen sehr hilfreichen Link gepostet : http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse/
Der Link fuehrt Dich zu einer "user group" die sehr viel Erfahrungen und Tipps fuer die Beibehaltung haben. Die meisten Poster und Beispiele sind fuer die US aber einige sind fuer Kanada. Den Antrag persoenlich abgeben bringt glaube ich nicht viel, da die Entscheidung in DE gefaellt wird.
Zitat von Maple Leaf Just in case, wenn ich den deutschen Pass abgeben wuerde, wuerden dann meine (erwachsenen) Kinder ihre deutsche Staatsangehoerigkeit verlieren?
Wenn ein Kind geboren ist, hat es eine Staatsbürgeschaft und behält sie. Auch wenn die Eltern 2 Sekunden nach der Geburt eine andere annehmen. Für Kinder muss eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft ausdrücklich beantragt werden (§ 19 Staatsangehörigkeitsgesetz)
vielen Dank fuer Eure Antworten. Ich mir den link mal genauer ansehen, vielleicht habe ich noch einiges uebersehen. Auf jeden Fall werde ich es mal probieren.
Ich wuerde schon behaupten, dass die Bedingungen in den USA anders sind als in Kanada. In den USA ist es viel schwieriger einen Job als PR zu bekommen als in Kanada. In den USA ist nicht nur das " American first mindset" viel staerker ausgepraegt, auch echte technische Hindernisse wie "security clearance" sind fuer PRler viel schwieriger wenn nicht sogar unmoeglich zu ueberspringen.
In Kanada ist es schon schwieriger zu argumentieren warum das Leben als PRler schwieriger ist als ein Citizen. Passives und aktives Wahlrecht sind z.B. KEINE Argumente. Das man als PRler nicht waehlen kann gilt fuer alle. Es muessen Gruende aufgefuehrt werden warum DEIN Leben als PRler negativ beeinflusst wird. Auch musst Du nachweisen koennen, dass Du noch starke Bindungen nach DE hasst ... Telefonrechnungen, Flugtickets, Schreiben von Verwandten und Freunden in DE .... usw. Bring soviel Papier zusammen wie moeglich und reiche dies in einer schoen aufgegliederten Mappe ein. Je mehr Dein Antrag nach Arbeit und Muehe ausschaut desto besser. Eine einzige motivationslose Din A4 Seite in schlechten Denglisch macht da keinen Eindruck.
Schon mal drueber nachgedacht , eine Verfassungsbeschwerde in DE einzureichen . Warum muss man fuer etwas bezahlen , was man eigentlich durch Geburt erworben hat , kann nicht aberkannt werden . Kein Land dieser Erde , hat die gleiche Praxis. Ausserdem verstoesst die Regierung , mit diesem Gesetz gegen sein eigenes Grundgesetz . Wo bleibt da das Recht , der persoenlichen Freizuegigkeit??? Villeicht sollte man einfach ma ueber seinen Schatten springen und die Obrigkeitshoerigkeit ablegen . Sorry for OT !
Huh ... da ist mein abgebrochenes Jura Studium doch noch fuer was gut.
Lieber Holger ... in Art.16 GG wird schon klar gemacht, dass man als Deutscher seine Staatsangehoerigkeit verlieren kann. Somit keine Klage moeglich.
" ... Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. ....
- Bezahlt wird nur fuer die Bearbeitung des Antrags auf Beibehaltung ... nicht fuer eine Staatsangehoerigkeit die man schon besitzt.
- Es gibt mehrere Laender auf der Erde sie doppelte Staatsbuergerschaft nicht anerkennt ... leider
- Das Staatsangehoerigkeitsgesetz ist nicht von einer Regierung und die Regierung hat auch kein eigenes Grundgesetz. Was das wirkliche Problem ist, das deutsche Staatsangehoerigkeitsgesetz ist von 1913 ... exakt 100 Jahre alt und die Welt hat sich seit dem dramatisch veraendert.
- Das Recht auf Freizuegigkeit im GG bezieht sich nur auf das Bundesgebiet und Kanada ist da aussen vor.
Art.11 GG: "Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet"
Obrigkeitsdenkenken ablegen ...absolut und fuer mich heisst das den ausgestreckten Mittelfinger Richtung Berlin and Hello Canada ! Ich habe 40 Jahre lang ein mustergueltiges Leben in Deutschland gelebt. Wenn das den Buerokraten dort nichts Wert ist und sich an ein 100 Jahe altes Gesetz klammern ... well then Goodbye Germany ... it is your loss. Ich wollte keine Luegengeschichte auf's Papier bringen nur um einen Bettelantrag auf Beibehaltung genemigt zu bekommen.
Kraut ist ein kanadischer Staatsbuerger seit dem 28. August 2013 und wenn die Deutschen nun meinen roten Pappdeckel wollen, kein Problem ... die Wissen wo ich wohne.
@kraut , Danke fuer die Ausfuehrungen ! Vielleicht habe ich mich ja falsch ausgedrueckt . Nur als Deutscher verliert man seine Staatsbuergerschaft , wenn man eine andere annimmt ! Ist das nicht beschaeent fuer ein Land , das sich auf der ganzen Welt als sooo liberal darstellt !? Ich werd im naechsten Jahr citizenship beantragen .Das ist sehr aufwaendig , da ich mich die meiste Zeit im Ausland (USA) aufhalte .Und alles fuer die letzten 5 Jahre belegen muss .
Ich bin in Deutschland geboren und habe im Juli 2012 die Canadische Staatsbuergerschaft angenommen, die Deutsche aufgegeben. Meine Frau ist Canadierin und hat seit unserer Hochzeit 2001 in Deutschland eine unbefristete Aufenthalts-und Arbeitsgenehmigung fuer Deutschland. Mein Sohn ist in Deutschland geboren und hat eine Canadische Mutter, also doppelte Staatsbuergerschaft.
Nun - falls wir nach Deutschlend gehen wuerden........ (das wird nie passieren).........
darf mein Sohn dort leben und arbeiten darf meine Frau dort leben und arbeiten darf ich NICHT arbeiten und muss nach 6 Monaten wieder ausreisen........
Gut, gell? Da sieht man mal wieviel Sinn das alles macht!
Das ist keine Beschwerde, nur eine Feststellung.... habe meine Deutsche Staatsbuergerschaft freiwillig und abichtlich aufgegeben...
@Jan , ist es nicht so , dass dein Sohn sich bei Vollendung des 18. Lebensjahres in DE , fuer eine Staatsbuegerschaft entscheiden MUSS ? Ich weiss , dem canadischebn Staat ist das egal .