Fuer das WP brauchst Du solche Dinge nicht vorlegen, allerdings wirst Du ohne diesen Auszug und Bestaetigung Deiner Versicherung usw. wohl keine kanadische Autoversicherung zu einem guenstigen Preis finden.
Zitat von theownerder punkt ist der entweder sie fahren risiko mit allen vor und eventuellen nachteilen oder sie warten eben,ne andere möglichkeit seh ich nicht.
Erst sollte sie mal versuchen so einen Auszug zu bekommen, vielleicht kann man durch Nachschulung oder so die Loeschung beschleunigen. Ich hab aber keine Lust mehr auf google.ch zu suchen, da sollte man die Schweizer Ausdruecke auch kennen......Fuehrerschein = Fahrausweis usw.
Ich hatte dieses Posting total übersehen, dabei ist es so geil. Hier prallen Fachwissen und Möchte-gern-wissen auf einander, gemischt mit Fehlinformationen und mangelnder Information. Natürlich hat sven recht. Jeder der schon mal mit der Justiz in Kontakt war, hat bemerkt, dass die anders denken und der normal Bürger muss lernen umzudenken. Aber nehmen wir doch ein einfaches Beispiel. laut Gesetz muss man bei einem Einstellungsgespräch nicht angeben, ob man schwanger ist und kann sogar die Frage danach bewußt falsch antworten. Auch die kanadier können nach vielem fragen, wenn sie Lust haben. Wenn man nach deutschem Gesetz nicht vorbestraft ist, dann ist das so. Ansonsten würde ich eher die Streichung aus dem FZ abwarten, als bei den Kanadiern ein Pardon anzufordern. Die streichen nämlich nichts aus den Akten.
Zitat von Trudy1Ich hatte dieses Posting total übersehen, dabei ist es so geil. Hier prallen Fachwissen und Möchte-gern-wissen auf einander, gemischt mit Fehlinformationen und mangelnder Information. Natürlich hat sven recht. Jeder der schon mal mit der Justiz in Kontakt war, hat bemerkt, dass die anders denken und der normal Bürger muss lernen umzudenken. Aber nehmen wir doch ein einfaches Beispiel. laut Gesetz muss man bei einem Einstellungsgespräch nicht angeben, ob man schwanger ist und kann sogar die Frage danach bewußt falsch antworten. Auch die kanadier können nach vielem fragen, wenn sie Lust haben. Wenn man nach deutschem Gesetz nicht vorbestraft ist, dann ist das so. Ansonsten würde ich eher die Streichung aus dem FZ abwarten, als bei den Kanadiern ein Pardon anzufordern. Die streichen nämlich nichts aus den Akten.
Dir ist aber schon aufgefallen das wir das mit dem Fuehrungszeugnis inzwischen abgeschlossen haben? Inzwischen geht es darum herauszufinden ob die kanadier zu irgendeinem Zeitpunkt waehrend des application process feststellen dass ein Unfall mit Alkohol am Steuer verursacht wurde. Ich persoenlich wuerde versuchen herauszufinden welche Infos ggf. zur Botschaft/Immigration gelangen koennen - mein Empfinden sagt auch, wenn ich nicht vorbestraft bin in DE geht das die Kanadier nichts an.....nur wie ueberzeugst Du den jeweiligen sachbearbeiter das ebenso zu sehen?
Zitat von Niulliwoher kriegt man denn einen auszug aus diesem admas-register? oder noch besser wie kommt man zu den damaligen gerichtsakten??
Sorry, aber das ist fuer Dich leichter rauszufinden als fuer uns. Kommt wohl erstmal auf den Kanton an, unter dem Link den ich vorher gepostet habe findest Du auch "Kontakt" - sag denen um was es geht und was ihr machen koennt. Die Schweizer Behoerden haben sicher kein Problem damit Tipps zu geben.
Ralf, ich bin schon auf dem neuesten Stand. Aber genau dies ist doch das problem. Hier melden sich soviele, vor allem Scheinexperten, dass das ganze Thema verwässert wird. Also, wenn man nach deutschem Recht nicht mehr als vorbestraft gilt, dann ist es auch egal, ob ein Sachbearbeiter, z.B. durch dieses Forum, herausfindet, dass derjenige schon mal vorbestraft war. Und selbst, wenn man mal den absurden Fall annimmt, dass dies rauskommt und die Kanadier sich deshalb angepisst fühlen. dann ist das halt Pech. Das hätte habe nichts mit Recht und Gesetz zu tun, und das haben die auch hier. Außerdem, welches ist denn die Alternative, es zu melden im voraus eilenden Gehorsam. Dann hat man gleich Pech. Nur jenseits der rechtlichen Bestimmungen, fand ich diese Diskussion teilweise absolut absurd. Hier gibt es offensichtlich Experten und auf die wird nicht gehört. Statt dessen meint jeder Otto-Normalverbraucher mit seinem "Rechtsverständniss" hier seine Meinung beitragen zu können. Und das geht nicht, nicht, wenn es um so ein sensibles Thema geht. Sorry, aber da sollte man dann doch mal einen Anwalt einschalten und sich richtig rechtlich beraten lassen
Have you or any memberof your family ever: commited, been arrested or charged with any criminal offence in any country?
Man ist leider verpflichtet, ALLES anzugeben (EGAL ob es verjaehrt ist oder nicht). Diese Info hat mein ehemaliger Freund aus ERSTER Hand von der Botschaft. Darunter muss man seine Unterschrift setzen, dass man diese application truthfully ausgefuellt hat blabla. Und NEIN, es ist nicht EGAL, ob das dann irgendwann jemand rausfindet oder nicht, ob man seine application wahrheitsgemaess ausgefuellt hat. Du kannst ggf. im Nachheinein noch deine Klamotten packen und eine Einreisesperre bekommen.
Ob man das dennoch inkorrekt ausfuellt, weil man eine rehabilitation (!) nicht abwarten will, das bleibt einem selbst ueberlassen. Ich persoenlich wuerde abwarten und den rechtmaessigen Weg einschlagen, denn die Behoerden lassen absolut NICHT mit sich spassen (ich habe in 6 versch. Laendern gelebt, gearbeitet und Arbeitsvisas gehabt (darunter die klassischen Einwandererlaender Kanada, USA und AUstralien) und so ganz wie der Blinde von der Farbe schreib ich nicht, denn ich hab genug Leute erlebt, die Schwierigkeiten hatten.
nach deutschem oder anderer länder rechte ist man bei fahren unter alkohol-einfluß nicht automatisch vorbestraft
es handelt sich also in deutschland, oder in ... nicht um einen kriminellen tatbestand
anders in canada - dort ist fahren mit zuviel alkohol im blut automatisch eine kriminele tat!
und wenn du das irgendwo in der welt getan hast, dann ist das für die kanadier so als wenn du es in ca getan hast - es zählt.
und darum geht es den kanadiern - du brauchst dazu einen pardon, damit du danach in ruhe in kanada leben kannst - der wird dir auch gegeben, wenn du die bedingungen dafür erfüllt hast - das ist kein problem
beispielsweise ist auf den internetseiten von beratern aus USA dieser hinweis sehr deutlich vermekrt - und dieser hinweis richtet sich an us bürger, die als touristen nach kanada wollen.
Also was würdest du jetzt in unserem Fall tun? Aufs Pardon zu warten ist uns wirklich zu lange. Mit WP rüber? Reicht da der saubere Strafregisterauszug (Führungszeugnis)? Dann im 2009 Pardon beantragen und dann PR?
Nicole, du bist auch beim WP Antrag verpflichtet die ganze GEschichte anzugeben und du KANNST nicht mit WP rueber und DANN das Pardon (warum schreibt jeder immer Pardon, die bei der Botschaft sprechen von rehabilitation, was aber auch irrefuehrend ist) beantragen. Dann WISSEN sie, dass du beim WP Antrag gelogen hast. Es funktioniert so nicht. Es tut mir wirklich total leid . Ihr habt nur 2 Moeglichkeiten: Erstens: ihr fuellt den Antrag nicht wahrheitsgemaess aus. Zweitens: ihr wartet.
Zitat von Trudy1Ralf, ich bin schon auf dem neuesten Stand. Aber genau dies ist doch das problem. Hier melden sich soviele, vor allem Scheinexperten, dass das ganze Thema verwässert wird. Also, wenn man nach deutschem Recht nicht mehr als vorbestraft gilt, dann ist es auch egal, ob ein Sachbearbeiter, z.B. durch dieses Forum, herausfindet, dass derjenige schon mal vorbestraft war. Und selbst, wenn man mal den absurden Fall annimmt, dass dies rauskommt und die Kanadier sich deshalb angepisst fühlen. dann ist das halt Pech. Das hätte habe nichts mit Recht und Gesetz zu tun, und das haben die auch hier. Außerdem, welches ist denn die Alternative, es zu melden im voraus eilenden Gehorsam. Dann hat man gleich Pech. Nur jenseits der rechtlichen Bestimmungen, fand ich diese Diskussion teilweise absolut absurd. Hier gibt es offensichtlich Experten und auf die wird nicht gehört. Statt dessen meint jeder Otto-Normalverbraucher mit seinem "Rechtsverständniss" hier seine Meinung beitragen zu können. Und das geht nicht, nicht, wenn es um so ein sensibles Thema geht. Sorry, aber da sollte man dann doch mal einen Anwalt einschalten und sich richtig rechtlich beraten lassen
Got you - Anwalt halte ich auch fuer eine gute Idee. Vielleicht gehts auch kostenguenstiger, haette ich dieses Problem wuerde ich beim zustaendigen Landratsamt nachfragen. Irgendwer muss ja auch in CH dafuer verantwortlich sein....