Hallo, hab da mal eine ganz dringende Frage. Mein Freund hatte vor 10 jahren einen Selbstunfall mit Alkohol am Steuer. Ist er damit nun vorbestraft? Und sind damit die Chancen in der Skilled worker class einzuwandern kleiner?
grundsätzlich ist eine solche sache nach 10 jahren kein grund nicht einwandern zu können
aber - das sollte er mitteilen und die klärung seine registers hier beantragen
dazu sollte er das auch mit den kanadiern klären - siehe unter den infos - das ist besser als es zu verschweigen - da das verschweigen - wenn es aufgedeckt wiird - zum verlust der permanennt residence führt
das dauert dadurch etwas länger - kostet paar dollars mehr bedeutet aber danach: sicherheit
Zitat von NiulliHallo, hab da mal eine ganz dringende Frage. Mein Freund hatte vor 10 jahren einen Selbstunfall mit Alkohol am Steuer. Ist er damit nun vorbestraft? Danke, Nicole
Fordere ein Polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug für Schweizer) und dann weißt Du es. Denn wenn er vorbestraft ist, dann steht es da drin.
Danke für eure prompten Antworten! Wir werden es somit näher anschauen wegen dem Pardon, auch mit Berater. Er war zwei Jahre auf Bewährung, somit ist er automatisch vorbestraft, oder?
Aber bevor die Suppe hier wieder zu heiß gekocht wird, nicht vergessen: vorbestraft bedeutet nicht vorbestraft bis ans Ende der Tage. Es kommt nämlich immer darauf an, für welches Delikt jemand verurteilt wurde. D.H. je nach Delikt/Verurteilung verbleibt der Eintrag unterschiedlich lange im Führungszeugnis. Da bestehen Intervalle von 1, 3, 5, 10, 15 Jahre. Nach Ablauf der Zeit wird der Eintrag ohne Beantragung automatisch wieder gelöscht. Ausgenommen Mord.
@Niulli Auf Grund dieser Zeitregelung kann es gut und gerne sein, dass der Eintrag bei deinem Freund schon bereits wieder gelöscht ist. Wie Ezri geschrieben hat, er soll zum Meldeamt gehen und ein Führungszeugnis beantragen. Die Wahrscheinlichkeit, dass er nach 10 Jahren ein Lächeln im Gesicht hat, ist nicht gering.
wie ich ja bereits sagte - es gibt dadurch keine probleme
aber - wenn diese strafttat (wie es die kanadier sehen) nicht beim antrag auf pr angegeben wird - dann ist das eine neue straftat und diesmal gegenüber den kanadiern
und das kann folgen haben - entzug des pr status und deportatin - wenn es nachträglich entdeckt wird.
der antragsteller ist grundsätzlich bereits ein opfer von erpressung - da dies ja auch anderen bekannt ist.
OK
also angeben, das mit den kanadiern klären und no probleme in der zukunft.
Und genau das meinte ich mit 'Suppe zu heiß kochen'. Bitte immer die Kirche im Dorf lassen und keine Spatzen aufscheuchen, wo keine sind und lieber um Fakten kümmern.
Wenn der Freund von Niulli nun sein polizeiliches Führungszeugnis beantragt und es kommt wie üblich per Post geschickt und es steht dann plötzlich drin: 'Keine Eintragung', weil die Eintragung nach 10 Jahren bereits getilgt ist, dann ist er NICHT mehr vorbestraft und muss NICHTS angeben! Das Führungszeugnis gilt dann ausschließlich (es ist ein amtliches Dokument der Bundesrepublik Deutschland) und er gilt dann als unbelastet und gut ist die Kiste. Er ist zu KEINER weiteren Auskunft seinerseits gegenüber niemandem verpflichtet. Da gibt es internationale Übereinkommen. Das ist nämlich Sinn der Sache, dass jemand, der sich einmal was hat zu Schulden kommen lassen, sich auch wieder bewähren kann, ohne, dass ihm die eine einzige Verfehlung bis ans Ende seiner Tage vor die Nase gehalten wird. Ist sein Führungszeugnis nun also frei von Eintragungen, ist das so, als ob NIE etwas drin gestanden hat. Und genau so frei kann er dann auch guten Gewissens sein Führungszeugniss den canadischen Behörden vorlegen. Ein wieder getilgtes Führungszeugnis gilt nämlich auch als rein, wenn sich derjenige in Deutschland dann sogar im öffentlichen Dienst bewerben will.
Also bitte nicht immer zu viel Staub machen. Ich sehe hier leider öfters eine Tendenz, dass sich viele wohl überbieten möchten im posten von Katastrophen-Scenarien, was nicht alles wann wie sein könnte. Also wenn er keinen Eintrag mehr im Führungszeugnis hat, dann hat er keinen und ist demzufolge unbelastet. Ende der Geschichte.
Sollte er trotz der verstrichenen Zeit noch immer eine Eintragung wegen dieser einen Sache haben, so kann er auch da noch etwas machen. Dann kann er zu einem Anwalt gehen, Fachanwalt für Strafrecht, und beantragt eine 'vorzeitige Steichung aufgrund unbilliger Härte'. Unbillige Härte ist natürlich nicht, dass er den Eintrag einfach nicht hübsch findet. Unbillige Härte ist z.B. folgendes:
Er ist arbeitslos und findet hier einfach nichts. Nun kann er nachweislich einen Job in Kanada bekommen und braucht für das Visum natürlich ein Führungszeugnis. Ist da eine 10 Jahre alte Eintragung drin, dann ist meist Essig mit Visum. Also kann begründet werden, dass er einen Job und Leben in Kanada nur wegen dieser einen Eintragung nicht antreten kann, und dem entsprechend in Deutschland weiterhin arbeitslos und ohne Aussicht bleiben muss. In solchen Fällen wird einer vorzeitigen Löschung der Eintragung oft statt gegeben. Dies setzt aber voraus, dass sich derjenige vorher und vor allem hinterher natürlich nie wieder etwas hat zu Schulden kommen lassen.
Also wie ich am Anfang geschrieben habe, bitte nicht immer zu wild Staub aufwirbeln und Suppe heiß kochen. Ist sein Führungszeugnis von Deutschland aus frei und sauber, und nur das alleine zählt als amtliches Dokument, dann gilt das überall.
Wenn jemand ein aktuelles Führungszeugnis vorlegt, wo: 'Keine Eintragung' drin vermerkt ist, dann ist das so und gut ist. Es ist ein amtliches Dokument der Bundesrepublik Deutschland. Wenn das nicht zählt und dem entsprechend wohl keine Bedeutung hat, dann kann man sich das auch sparen. Hat schon einmal jemand erlebt, dass er so ein Dokument vorlegt und dann wurde plötzlich gefragt 'Na gut, ist zwar nichts drin und ein amtliches Dokument, aber war denn nicht doch mal was?' Oder meinst du, es gibt ein Führungszeugnis wo drin steht: 'Keine Eintragung, wirklich ganz ehrlich, da war überhaupt auch noch nie was drin'. Also komm, nun mal ehrlich. Legt man sein sauberes Führungszeugnis vor, dann ist gut die Kiste, wie bei jedem anderen auch.
Wenn sich natürlich jemand in Canada etwas zu Schulden kommen lässt, dann hat er eh Probleme, wie auch in Deutschland. Ansonsten alles bestens.
Bitte doch nicht ständig mit CIC kommen, das ist ja so, als ob ich in Deutschland ständig mit dem BGB kommen würde. Nimmt man es da so genau, dann würden wir alle jeden Tag mehrere Übertretungen begehen.
Es heißt doch immer, dass man in Canada ein bisschen lockerer werden soll und nicht so deutsch verkrampft und Paragraphen reitend. Dann macht es doch hier auch. Werdet einfach mal ein wenig lockerer.
Ich habe nirgends gesagt, dass man mit Bürokraten locker umgehen soll. Ich sehe die Bürokraten eher hier. Ich verstehe nur nicht, warum man irgendetwas sagen oder gar kosmisch schlimmes befürchten soll, wenn man in Kanada ein Führungszeugnis vorlegt, wo 'Keine Eintragung' drin steht. Wo in Gottes Namen ist bloß das Problem? Werden in Kanada generell alle amtlichen Dokumente aus Deutschland angezweifelt? Dann wären ja sämtliche bilateralen Verträge hinfällig. Und was heißt 'Sicherheit für den Rest des Lebens in Kanada'? Hab ich mein Führungszeugnis hingelegt, alles ist gemacht und gut ist, dann fragt später keine Sau mehr danach. Was soll immer dieses wäre, hätte, könnte und überhaupt und hast du nicht gesehen? Genau DAS meinte ich mit lockerer werden. Was uns in Deutschland ja angeblich immer so fehlt.
Du musst mit mir auch nicht diskutieren, ich habe meinerseits ja auch nicht wirklich darum gebeten. Aber dein Buch werde ich trotzdem nicht kaufen, egal, wie sehr du es hier auch noch promotest.
Und hier einen auf pikierte Diva zu machen, weil einer die Stirn besessen hat, nicht deiner Meinung zu sein, das hilft der Fragestellerin auch nicht wirklich weiter, um mal wieder zurück zum Eigentlichen zu kommen.