ja wir haben aber noch nicht die PR. Das heisst also noch warten bis wir PR haben oder wie kann ich das verstehen? Und wo koennte man sich denn hier hinwenden?
geh doch einfach zu einem in deiner Stadt. Du solltest darauf achten, dass er/sie auch Familienrecht macht und frag einfach nach nem Termin und lass dich beraten, was ihr am besten tun solltet. Der wird dir dann auch sagen, nach welchem Recht gegangen werden sollte.
Zitat von AmstaffHi! Hänge mal meine Frage hier dran. Muß man eigentlich überhaupt Unterhaltsverpflichtungen in D bei Antragsstellung angeben?
Danke und Gruß
Ja natuerlich !!!! Oder will sich da jemand vor den Zahlungen druecken!!!????
Spannende Feststellung, was aber, wenn sich die Unterhaltsleistungen gegenseitig aufheben/ausgleichen und aus eben dem Grunde bisher auch kein Unterhalt geleistet wurde (von beiden Seiten nicht)?
Die Zahlesel hier: bitte denkt dran, ist ein Kind volljaehrig, dann hat auch Mami zu zahlen, der Unterhalt wird dann nach Einkommen gequotelt. Geht ein Kind in die Ausbildung hat es BAB zu beantragen, dieser Antrag geht vor Anspruch auf KU! [...]
Gut möglich, dass ich jetzt auf dem Schlauch stehe, aber wie "soll Mami zahlen" wenn das volljährige Kind bei ihr lebt und verpflegt wird?
Normalerweise ist es ja so, dass der betreuende Elternteil über Jahre hinweg berufliche - und damit finanzielle - Einschränkungen in Kauf nimmt und dabei gleichzeitig höhere Mietkosten (z.B.) zu zahlen hat. Dann soll auch noch bar an das Kind gezahlt werden?
Zitat Spannende Feststellung, was aber, wenn sich die Unterhaltsleistungen gegenseitig aufheben/ausgleichen und aus eben dem Grunde bisher auch kein Unterhalt geleistet wurde (von beiden Seiten nicht)?
Wie kann sich denn Kindesunterhalt gegenseitig aufheben?
Zitat von Maike_HHWie kann sich denn Kindesunterhalt gegenseitig aufheben?
Wenn es zwei Kinder gibt, jeweils eines bei einem Elternteil und beide Kinder nur knapp ein Jahr Altersunterschied haben. acht in der Duesseldorfer Tabelle einen gleichen Unterhaltsbedarf.
Da die Kinder bei je einem Elternteil leben, haben die Kinder grundsaetzlich Anspruch auf den Unterhalt, dieser hebt sich jedoch beidseitig auf.
Zitat von Maike_HHWie kann sich denn Kindesunterhalt gegenseitig aufheben?
Wenn es zwei Kinder gibt, jeweils eines bei einem Elternteil und beide Kinder nur knapp ein Jahr Altersunterschied haben. acht in der Duesseldorfer Tabelle einen gleichen Unterhaltsbedarf.
Da die Kinder bei je einem Elternteil leben, haben die Kinder grundsaetzlich Anspruch auf den Unterhalt, dieser hebt sich jedoch beidseitig auf.
Logisch?
Axo
Diese Unterhaltsverpflichtung muss dann vermutlich nichtsdestotrotz angegeben, bzw. "Zahlungen" belegt werden - was die Eltern letzten Endes daraus machen, bzw. wie sie das verrechnen, ist dann ja ihr Privatvergnügen. Ich muss z.B. regelmäßig gegenüber dem Jugendamt bestätigen, dass der Vater regelmäßig Unterhalt zahlt - würde ich das nicht tun, dann würden die halt aktiv werden.
Zitat von Maike_HHDiese Unterhaltsverpflichtung muss dann vermutlich nichtsdestotrotz angegeben, bzw. "Zahlungen" belegt werden - was die Eltern letzten Endes daraus machen, bzw. wie sie das verrechnen, ist dann ja ihr Privatvergnügen. Ich muss z.B. regelmäßig gegenüber dem Jugendamt bestätigen, dass der Vater regelmäßig Unterhalt zahlt - würde ich das nicht tun, dann würden die halt aktiv werden.
Maike, es finden aber keine Zahlungen statt. Weder von der einen, noch von der anderen Seite. Es macht auch keinen Sinn, Gelder von einem Konto auf ein anderes zu schieben, um es dann wieder zurueck zu bekommen. Das ist reinste Geldverbrennung, weil jedes Ueberweisung Geld kostet.
Abgesehen davon verstehen sich beide Elternteile nicht mehr, so dass ein "aktives Gestallten" der Elternteile nicht moeglich ist. Uebrigens ist das Jugendamt bei der Sache voellig aussen vor, die Kinder sind schon aelter
Gut, vielleicht sollte ich erwaehnen, dass der Kindesunterhalt gerichtlich geregelt wurde, dort steht auch der Unterhaltsausgleich mit drin...
Was mich aber wieder zur Eingangsfrage bringt. Wie weise ich etwas nach, was nicht getaetigt wurde, weder von der einen, noch von der anderen Seite?
Zitat von Maike_HHDiese Unterhaltsverpflichtung muss dann vermutlich nichtsdestotrotz angegeben, bzw. "Zahlungen" belegt werden - was die Eltern letzten Endes daraus machen, bzw. wie sie das verrechnen, ist dann ja ihr Privatvergnügen. Ich muss z.B. regelmäßig gegenüber dem Jugendamt bestätigen, dass der Vater regelmäßig Unterhalt zahlt - würde ich das nicht tun, dann würden die halt aktiv werden.
Maike, es finden aber keine Zahlungen statt. Weder von der einen, noch von der anderen Seite. Es macht auch keinen Sinn, Gelder von einem Konto auf ein anderes zu schieben, um es dann wieder zurueck zu bekommen. Das ist reinste Geldverbrennung, weil jedes Ueberweisung Geld kostet.
Das habe ich schon begriffen.
ZitatAbgesehen davon verstehen sich beide Elternteile nicht mehr, so dass ein "aktives Gestallten" der Elternteile nicht moeglich ist. Uebrigens ist das Jugendamt bei der Sache voellig aussen vor, die Kinder sind schon aelter
Gut, vielleicht sollte ich erwaehnen, dass der Kindesunterhalt gerichtlich geregelt wurde, dort steht auch der Unterhaltsausgleich mit drin...
Was mich aber wieder zur Eingangsfrage bringt. Wie weise ich etwas nach, was nicht getaetigt wurde, weder von der einen, noch von der anderen Seite?
Wenn das Jugendamt außen vor ist, dann müssen ja die Kinder schon über 18 sein?
Du hast doch die gegenseitigen Unterhaltstitel. Nimm halt den für das Kind, das bei dir lebt und im Gegenzug den anderen für das Kind bei deiner Frau und versuche zu erklären, dass Ihr das verrechnet. Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, dass, wenn z.B. die Ex nicht mitspielt, es Probleme geben kann. Du bist nämlich dem KIND gegenüber zu Zahlungen verpflichtet und eigentlich nicht dazu berechtigt, nicht zu zahlen weil du kein Geld von der Ex bekommst.
Heißt also, wenn es blöd läuft: Du zahlst an dein Kind in D und kriegst kein Geld für das Kind bei dir. Vielleicht sollte man doch nach einer "aktiven Gestaltung" durch beide Elternteile suchen.
Zitat von Maike_HHWenn das Jugendamt außen vor ist, dann müssen ja die Kinder schon über 18 sein?
Nein, aber die Unterhaltsansprueche wurden fuer die ersten sechs Jahre seitens des Jugendamtes geltend gemacht. Somit ist eine weitere Unterhaltsforderung eine Zivilsache und kein Thema mehr des Jugendamtes (hat mir zumindest das Gericht so gesagt/geschrieben).
Zitat von Maike_HHDu hast doch die gegenseitigen Unterhaltstitel. Nimm halt den für das Kind, das bei dir lebt und im Gegenzug den anderen für das Kind bei deiner Frau und versuche zu erklären, dass Ihr das verrechnet. Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, dass, wenn z.B. die Ex nicht mitspielt, es Probleme geben kann. Du bist nämlich dem KIND gegenüber zu Zahlungen verpflichtet und eigentlich nicht dazu berechtigt, nicht zu zahlen weil du kein Geld von der Ex bekommst.
Heißt also, wenn es blöd läuft: Du zahlst an dein Kind in D und kriegst kein Geld für das Kind bei dir.
Wie geschrieben, es ist im Schriftsatz des Familiengerichtes so geschrieben, dass sich die Unterhaltsleistungen gegenseitig aufheben, das ist das einzige, was mir bei einem Erklaerungsversuch zugute kommen wuerde...
Zitat von Maike_HHVielleicht sollte man doch nach einer "aktiven Gestaltung" durch beide Elternteile suchen.
Suchen kann man da lange und viel. Ist wie Goldsuche am Yukon, soll auch schon geklappt haben, ist aber auch schon lange her...
Alles andere gehoert hier nicht rein, da ich (wie schon seit acht Jahren) nicht schlechter ueber andere Menschen rede, wie ich es selbst ertragen koennte...
ZitatJa natuerlich !!!! Oder will sich da jemand vor den Zahlungen druecken!!!???
Nein, würde ich niemals machen. Und wenn, dann würde ich mich in Zentralafrika verstecken...
Aber wo auf dem Antrag für die PR soll ich ein Kind angeben, was zu mir gehört, aber in D verweilt? Zumal außer Zahlemann und Söhne kein Kontakt besteht....
Immerhin gehen reichlich weitere Kinder mit rüber....
Ich hab den PR-Antrag nun nicht Lueckenlos im Kopf, aber ich meinte einen Bereich gesehen zu haben, in denen die Kinder aufgefuehrt sind, die nicht in/mit nach Kanada gehen, bin mir aber nicht ganz sicher und habe auch noch Zeit mit dem PR
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