Sorry,wußte nicht das das so unterschiedlich ist. Mich würde interessieren,wie das in Alberta ist.Es hat einfach mal jemand erzählt,das man Unterhalt teilweise von der Steuer absetzen kann. Wäre ja auch ein Vorteil,oder?
Das dumme an der Sache ist, man kriegt alles raus wie es sich innerhalb Canadas / Provinzen verhält. Nun, die wenigsten von uns hier haben in Canada Unterhaltszahlungen zu leisten.
Die Frage die hier interessiert : was muß ich zahlen wenn ich in Canada lebe und arbeite, aber in Deutschland Unterhalt zaheln muß ???
Und da hilft auch goolge nicht weiter. Die Seiten die man aus DE bekommt sind nur Lock-Seiten von Rechtsanwälten : "...wenn sie mehr wissen wollen, überweisen sie bitte 1.000.000.000.000 Euro, sonst müssen sie dumm sterben..."
Mit Ausnahme einer kanadischen Provinz besteht zwischen D und allen kanadischen Provinzen ein auf Gegenseitigkeit beruhendes Uebereinkommen (auf deutscher Seite festgehalten im Auslandsunterhaltsgesetzes AUG), damit koennen Unterhaltsforderungen in CA bzw D relativ einfach & sicher vom anderen Kontinent aus vollstreckt werden; Stichwort internationale Amts- und Rechtshilfe. So kurz ist der Arm der deutschen Gerichtsbarkeit dann wohl doch nicht ;-)
Daneben gibt es betr. Auslandsunterhalt noch ein UN-Uebereinkommen mit 65 Vertragsstaaten und die Haager Unterhaltskonventionen mit 50 Staaten.
Die Hoehe des Unterhaltes bemisst sich im wesentlichen an den familiaeren und finanziellen Verhaeltnissen des Unterhaltspflichtigen, die Waehrung wird zur Berechnung zu einem amtlichen Mittelkurs umgerechnet.
Es gibt massig Unterhaltsfluechtige, die irgendwo in dritte-Welt Staaten eine neue 'Existenz' aufbauen, dazu abschliessend meine Meinung: Den Schuh, den man sich anzog, kann man spaeter nicht einfach von anderen besohlen lassen.
Im Forum wurde schon über das Thema einiges geschrieben. So habe ich das gelesen: Die Canadier sehen schon darauf ob Unterhalt gezahlt wurde. Wenn eine PR beantragt wird,könnte das zu ein echtes Problem werden.
Wieso kommt hier jemand auf den Gedanken eine "Unterhaltsflucht" nach Canada würde funktionieren ??? Es hat hier niemand geschrieben das er/sie das vor hat ! Manche hier sind etwas vorschnell mit ihrem Urteil, und ich möchte mich nicht durch Unterstellungen als Unterhaltsflüchtling darstellen lassen. Die Konsequenzen wären fatal ! Kein PR ! Es gibt Rechtshilfeabkommen zwischen Canada und Deutschland ! Der Hintergrund meiner Frage ist ein ganz anderer.
Wer trägt das Wechselkurs-Risiko ?
Wißt ihr, wenn ich, sagen wir mal € 700,- im Monat Unterhalt zahle sind das im Moment ca. Ca$ 1200,- vor einem Jahr hätte ich aber nur Ca$ 840 überweisen müssen. Sollte McCain die Wahl in USA gewinnen, stürzt der Kurs Richtung 2 zu 1 und höher und ich kann mir Canada nicht mehr leisten weil mein Gehalt wegen des Wechselkurses komplett nach DE geht. Gewinnt Obama / Clinton wird es wieder erträglicher und der Kurs wird wieder Richtung 1 zu 1,25 gehen.
Ich werde das aber selber herausfinden. Aus diesem Thread klinke ich mich aus, bevor es zu weiteren unseligen Äußerungen kommt die ich für eine Zumutung halte.
Hallo Hoxx, Sorry meine Antwort war nicht auf dich bezogen, ist halt generell,was ich gelesen hatte und dachte das passt hier mit rein. Ich suchte auch schon nach den Antworten hier im Forum ,da mein Mann auch Unterhalt für seinen Sohn zahlt. Habe Ihn auch klar gemacht, das sich auch nichts ändern wenn wir in CA sind. Mit den Wechselkurs ist eine Berechtigte Frage,über sowas habe ich noch gar nicht nachgedacht.Das wird man wohl nur über eine Rechtsauskunft irgendwie rausbekommen.
Nach Art. 18 EGBGB gilt bei in D lebenden Unterhaltsberechtigten deutsches Recht; die Zahlungen sind folglich in EURO zu leisten. Der Schwarze Peter mit den Waehrungsschwankungen kann nicht an Leistungsempfaenger weitergegeben werden. Laesst sich aber auch alles ergoogeln....
Kindesunterhalt kann nicht steuerlich abgesetzt werden. In De schon gleich gar nicht!
Hi there,
also, in Manitoba kann der Kindesunterhalt schon steuerlich geltend gemacht werden, aber nur dann, wenn man Unterhat zahlt, weil man sich vom anderen Elternteil getrennt hat (fuer immer). Zahlt man Child Support fuer die in DE zurueckgebliebenen Kinder, ist aber noch verheiratet (nur als Beispiel) wird es nicht annerkannt. Ich kann nur sagen, versucht euer Glueck es hier in Kanada abzusetzten. Die ganze Sache geht eh erst nach Ottawa zum National Income Tax Review (oder so) und dort wird dann geprueft, ob berechtigt oder nicht. Die schreiben einen auch an, was sie als Nachweis brauchen. Haken an der Sache ist - es kann sich ziehen mit der Rueckerstattung.
In Sachen DE gebe ich dir voll und ganz recht.
@ hoxx und alle anderen
wir duerfen auch Unterhalt nach DE schicken. Wir haben es so gemacht, dass wir in DE unser Konto behalten haben und dorthin ueberweisen wir ca. zweimal im Jahr das Geld von hier. Eigentlich nur um Gebuehren zu sparen. Dann wird von dort aus der KU weiterueberwiesen. Wechselkursschwankungen hat der Unterhaltspflichitge auszugleichen. Um sicherzugehen, dass auch der richtige Betrag drueben ankommt, kann man auch in "Other Funds"(so nennt es sich bei unserer Bank) ueberweisen. Dann als Euro angeben und es muesste klappen, ist aber wieder mit mehrkosten verbunden. Ja, ueber den schlechtn Kurs habe ich mich auch schon geaergert. Nun gehe ich halt komplett fuer den Unterhalt arbeiten, aber was solls, ich lasse mir spaeter nicht nachsagen "Ihr seid weg und habt keinen Unterhalt mehr gezahlt"
Ist zwar aetzend, aber man kann nichts gegen machen.
klar weiss ich wie du dass meinst . Aber da wir eh zuviel KU zahlen spielt die Rueckzahlung keine grosse Rolle. Mit seinem kanadischen Einkommen waere er eher ein Mangelfall, zahlt aber trotzdem den niedrigsten Satz. Und von daher haben wir nicht viel zu befuerchten. Aber dass spielt hier ja nur zweitrangig ne Rolle.
Die Ausgangsfrage war ja, ob es moeglich ist den KU in Kanada von der Steuer abzusetzen - und da steht klar ein JA. Ob man es denn dann auch macht ist die zweite Frage.
In dem Sinne, noch nen schoenes Wochenende, Britta
Der von mir gezahlte Unterhalt wurde auf Basis meines €uro-Einkommens in Deutschland gemäß Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Jetzt bekomme ich aber in Canada ein Gehalt das nach einen festen Schlüssel ( Lebenshaltungskosten etc ) in Ca$ bezahlt wird.
Das heißt : ich bekomme (leider) nicht € 100.000,- in Ca$ 160.000 umgerechnet weil der Wechselkurs gerade so ist. Konkret werde ich ja in €uro weniger haben als vorher. Dann müsste doch auch das dann gültige Gehalt, gemäß aktuellem Wechselkurd, rückgerechnet werden. ( Ja, kling sehr kompliziert ) Also meinetwegen Ca$ 120.000 wären dann nur noch € 75.000,-.
Dann würde sich der Kindesunterhalt doch reduzieren, oder ?
Nein Hoxx, der Kindesunterhalt bleibt gleichhoch. Das Argument ist, wenn Du dein einkommen schmaelerst, dann kann das nicht zu Lasten der unterhaltsberechtigten Kinder (oder Ex-Frau) gehen. Krasses Beispiel, Du verdienst 100T und gehst dann, studieren, weil Du eine Midlifecrisis hast, dann ist das Dein Pech. Der Unterhalt wird entsprechend deines urspruenglichen Gehaltes festgelegt, quasi deines fiktiven Gehaltes. Du kannst dann nicht zahlen, weil Du nichts verdienst und haeufst damit Schulden an. Das ist auch richtig so. wenn jemand unbedingt mal was neues machen will und nach CA will, dann kann er es nicht auf Kosten Dritter machen.
es gibt dann noch "Nebenstrassen". Aber das ist ein anderes Thema.
Trudy hat zwar recht, aber nur dann, wenn Du als unterhaltspflichitger eine Neuberechnung verlangst.
Wird neuberechnet, da der Unterhaltsberechtigte es verlangt (dazu hat er/sie alle zwei Jahre das Recht) oder weil ein neues Kind aus deiner jetztigen Beziehung hinzukommt, so wird dein aktuelles Gehalt zu Grunde gelegt.
Zitat von ‹(°¿°)›Mit Ausnahme einer kanadischen Provinz besteht zwischen D und allen kanadischen Provinzen ein auf Gegenseitigkeit beruhendes Uebereinkommen (auf deutscher Seite festgehalten im Auslandsunterhaltsgesetzes AUG), damit koennen Unterhaltsforderungen in CA bzw D relativ einfach & sicher vom anderen Kontinent aus vollstreckt werden; Stichwort internationale Amts- und Rechtshilfe. So kurz ist der Arm der deutschen Gerichtsbarkeit dann wohl doch nicht
Daneben gibt es betr. Auslandsunterhalt noch ein UN-Uebereinkommen mit 65 Vertragsstaaten und die Haager Unterhaltskonventionen mit 50 Staaten.
Die Hoehe des Unterhaltes bemisst sich im wesentlichen an den familiaeren und finanziellen Verhaeltnissen des Unterhaltspflichtigen, die Waehrung wird zur Berechnung zu einem amtlichen Mittelkurs umgerechnet.
Es gibt massig Unterhaltsfluechtige, die irgendwo in dritte-Welt Staaten eine neue 'Existenz' aufbauen, dazu abschliessend meine Meinung: Den Schuh, den man sich anzog, kann man spaeter nicht einfach von anderen besohlen lassen.
Um welche Provinz handelt es sich wenn ich mal fragen duerfte was diese Ausnahme betrifft.