Ich wollte keinen neuen Thread aufmachen und hoffe hier könnte mir jemand helfen.
Folgendes: Der Vater meiner beiden Kinder trennte sich von uns vor 3 1/2 Jahren.Während der Beziehung hatten wir keine Unterhaltsfestsetzung gemacht. Nach der Trennung wollte er erst einen Vaterschaftstest machen, bevor er diese unterschreiben würde. Mein Antrag wurde im Juli 2005 beim Jugendamt gestellt. Er wartete die Auswertung des Vaterschaftstest ab, danach erst begann er seine Zahlungen. Laut Unterhaltsfestsetzung muß er seit 1.7.2005 für beide Kinder zahlen doch tat es erst ab 15.10.2005. Die 3 Monate ist er uns bis heute schuldig geblieben, obwohl ich ihn mehrmals bat seine offenen Unterhaltsschulden zu begleichen, egal in welcher form. Inzwischen ist er seit 1 1/2 Jahren mit einem Arbeitsvisum in Kanada. Dieses läuft Ende Juli 2009 ab. Von ihm weiß ich, dass er bei der Botschaft einen Antrag gestellt hat auf ständigen Wohnsitz und unbegrenzte Arbeitserlaubnis. Dazu benötigt er eine ärztliche Untersuchung seiner hier in Deutschland lebenden Kinder. Jetzt habe ich mir folgendes gedacht: Kommt er um diese Untersuchung herum, wenn ich meine Zustimmung zu dieser Untersuchung nicht geben, bevor er seine Schulden bezahlt hat? Das heißt, käme er auch auf anderem Wege an sein dortiges Aufenthaltsrecht? Anderenfalls wäre es doch für mich ein gutes Druckmittel, ihn nach 3 1/2 Jahren endlich zur Zahlung zu bewegen.
Sollte er einen anderen Weg finden, seine Anträge durch zu bekommen, wie stünden meine Chancen den Unterhalt per Gericht einzuklagen? Weiß jemand wie die jeweiligen Behörden in Deutschland und Kanada miteinander kooperieren?
Die staendige Aufenthaltsgenehmigung entbindet ihn nicht von Unterhaltszahlungen, das zum einen.
Zum anderen, Nur weil er die staendige Aufenthaltsgenehmigung hat, bleibt er deutscher Staatsbuerger, vorerst, was er nach (waren es) fuenf (?) Jahren aendern kann. Kindesunterhalt wird von Deutschland nach Kanada durchgereicht, gleiches gilt fuer Steuerzahlungen oder aehnliches.
In wie weit Du den nicht geleisteten Unterhalt als Druckmittel verwenden kannst, vermag ich nicht zu beurteilen, der Schuss kann durchaus nach hinten losgehen, weil er es im Grunde auch gerichtlich "erzwingen" kann. Die Kinder brauchen diese Untersuchung, weil Dir ja auch ein Unfall den Tod bringen kann. Solange die Kinder dann minderjaehrig sind, wuerden sie dem Vater "zugestellt" (entschuldige diese Wort) werden. Damit sie dann eben auch staendig in Kanada bei ihrem Vater leben koennen, muessen sie im Vorfeld die gleiche Prozedur durchlaufen wie er auch.
Es sind die Informationen, die mir seitens eines Jugendamtes in Deutschland genannt wurden...
Nachtrag von mir: In dem fragenden Beitrag steht nichts davon, dass die Kindesmutter alleiniges Sorgerecht hat. Somit gehe ich davon aus, dass gemeinsames Sorgerecht hat. Demzufolge wuerden die Kinder als aller erstes dem Vater wieder zugesprochen werden, lange bevor ueberhaupt ein Jugendamt piep sagen koennte...
Also über den laufenden Unterhalt kann ich mich nicht wirklich beschweren. Er kommt pünktlich. Das, was mich ärgert ist, dass ich ihn in den 3 1/2 Jahren nicht nur ein mal gebeten habe den offenen Unterhalt von damals zu begleichen. Ich habe nie alles mit einmal verlangt. Auf Ratenzahlungen ist er nie eingegangen. Ich habe ihm 10€ je Kind monatlich für die Tilgung angeboten. Nun mal ehrlich, das ist ja wohl nicht zu viel verlangt, oder? Er wäre demzufolge fast fertig gewesen mit abzahlen. Jetzt allerdings rennt ihm möglicherweise die Zeit davon, da er von der Botschaft angeschrieben wurde und ihm eine letzte Frist von 60 Tagen zur Einreichung der ärztlichen Unterlagen gesetzt wurde. Und jetzt soll ich alles über den Haufen werfen, meine eigenen Termine, meine Arbeit (ich müßte Urlaub nehmen, den ich nicht mal bezahlt bekomme, da ich nur einen 1€-Job habe), einer seiner Söhne würde einen Tag seiner Schule verpassen, die er sehr nötig hat und das Geld für diese Fahrt habe ich im Moment auch nicht grad über. Nur weil er grad was will, soll ich springen? Ich persönlich glaube, dass er jetzt am Zuge ist!
Als Anhang wollte ich noch loswerden, dass ich das alleinige Sorgerecht habe.
Dass er die Untersuchung gerichtlich durchsetzen kann, ist mir bekannt. Ihm rennt nur grad die Zeit davon, da er nur noch knapp 2 Monate Zeit hat. Um mich über diese ärztliche Untersuchung zu informieren hatte er aber bereits seit Ende 09/08 Zeit. Da bekam er die erste Aufforderung seitens der Botschaft.
Mein Reden. Deshalb glaube und hoffe ich, ihn mit diesem zeitlichen Druck ein klein wenig in Zugzwang bringen zu können. Ich mußte damals in den drei Monaten auch sehen, wie ich mit dem Hintern an die Wand komme, ohne seinen Unterhalt. Jetzt, nach 3 Jahren "zinslosen Kredites", ist es an der Zeit diesen zurück zu zahlen. Meine Meinung.
Sorry, aber ich finde deine Argumentation hier etwas besch...., wenn ich das mal so sagen darf.
Wie wuerdest du denn reagieren, wenn er sagt, "OK du bebekommst solange keinen Unterhalt, bis du mit den Kindern den Medical Check gemacht hast"? Kann er naemlich auch. Und wenn er dir nur 5 Euro im Monat ueberweist, so kann der Deutsche Staat nichts machen, denn er zahlt.
Er hat noch die Moeglichkeit die Kinder aus seinem Antrag auf PR auszuschliessen, das heisst, dass, wenn die Kinder irgendwann mal nach Kanada wollen nicht mehr von ihm gesponsert werden koennen und einen eigenen Antrag stellen muessen. Du legst deinen Kindern damit Steine in den Weg, nicht er, den du weigerst dich die Untersuchung machen su lassen.
Und diese Erpressungsnummern, egal von wem sie aussgehen, finde ich das allerletzte. Klar ist es aergerlich seinem Geld ueber 3 1/2 Jahre nachzurennen. Aber sei doch lieber froh, das er jetzt puenktlich zahlt.
Zitat von belamieMein Reden. Deshalb glaube und hoffe ich, ihn mit diesem zeitlichen Druck ein klein wenig in Zugzwang bringen zu können. Ich mußte damals in den drei Monaten auch sehen, wie ich mit dem Hintern an die Wand komme, ohne seinen Unterhalt. Jetzt, nach 3 Jahren "zinslosen Kredites", ist es an der Zeit diesen zurück zu zahlen. Meine Meinung.
Du haettst damals Unterhaltsvorschuss beantragen koennen oder aber auch pfaenden koennen, wenn du nen Titel hast. Also ist nicht nur er schuld
Ich stimme Pittie voll und ganz zu. Er zahlt regelmässig und das ist mehr als die meisten Männer tun. Ich hab das 19 Jahre gemacht und trotzdem wurde ich immer wieder drangsaliert. Er hat dies, er hat das, Wahnsinnsvorträge beim Jugendamt, immer wieder Schreiben vom Amt, ich soll meine Einkommensverhältnisse neu belegen etc.! 3 Monate nicht gezahlt? Den Anspruch kann das Jugendamt für dich durchsetzen. Erpressung ist wohl eher das falsche Mittel. Hast du mal bedacht, was passiert, wenn er zurück müsste? Er wäre dann vielleicht eine ganze Weilee arbeitslos! Sehr intelligente Argumentation, muss ich schon sagen. Toll, wirklich toll. Schade finde ich, dass er von den Kindern getrennt ist, aber das geht uns nun wirklich nichts an, das ist allein Eure Sache. Ein Tag Fehlen in der Schule ist sicher auch ein sehr schwaches Argument. Was machst du bloss, wenn das Kind mal krank wird? Come on, get real!
Bestünde für ihn nicht die Möglichkeit, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, daß er neben den Zahlungen keinen Kontakt zur Mutter und den Kindern hat?! Müßte das Kind bzw die Kinder nicht zur Untersuchung?
Eine Urkunde über das gerichtlich festgesetzte Sorgerecht reicht. Ich sollte das nämlich auch mal beibringen. Mein Kind war allerdings über 18, daher weiss ich nicht genau, ob das bei Minderjährigen auch reicht, denke aber schon.
Zitat von AmstaffBestünde für ihn nicht die Möglichkeit, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, daß er neben den Zahlungen keinen Kontakt zur Mutter und den Kindern hat?! Müßte das Kind bzw die Kinder nicht zur Untersuchung?
Er hat die Moeglichkeit, die Kinder vom Antrag auszuschliessen. Dieses Schreiben muss notariell beglaubigt sein. Weiterhin erklaert er, dass zu den Kindern kein Kontakt mehr besteht. Damit muessen die Kinder, falls sie irgendwann einmal nach Kanada auswandern wollen einen eigenen Antrag stellen und koennen nicht mehr von ihm gesponert werden. In diesem Fall muessen die Kinder auch nicht zum medical check fuer seinen Antrag.
Ich wollte keinen neuen Thread aufmachen und hoffe hier könnte mir jemand helfen.
Folgendes: Der Vater meiner beiden Kinder trennte sich von uns vor 3 1/2 Jahren.Während der Beziehung hatten wir keine Unterhaltsfestsetzung gemacht. Nach der Trennung wollte er erst einen Vaterschaftstest machen, bevor er diese unterschreiben würde. Mein Antrag wurde im Juli 2005 beim Jugendamt gestellt. Er wartete die Auswertung des Vaterschaftstest ab, danach erst begann er seine Zahlungen. Laut Unterhaltsfestsetzung muß er seit 1.7.2005 für beide Kinder zahlen doch tat es erst ab 15.10.2005. Die 3 Monate ist er uns bis heute schuldig geblieben, obwohl ich ihn mehrmals bat seine offenen Unterhaltsschulden zu begleichen, egal in welcher form. Inzwischen ist er seit 1 1/2 Jahren mit einem Arbeitsvisum in Kanada. Dieses läuft Ende Juli 2009 ab. Von ihm weiß ich, dass er bei der Botschaft einen Antrag gestellt hat auf ständigen Wohnsitz und unbegrenzte Arbeitserlaubnis. Dazu benötigt er eine ärztliche Untersuchung seiner hier in Deutschland lebenden Kinder. Jetzt habe ich mir folgendes gedacht: Kommt er um diese Untersuchung herum, wenn ich meine Zustimmung zu dieser Untersuchung nicht geben, bevor er seine Schulden bezahlt hat? Das heißt, käme er auch auf anderem Wege an sein dortiges Aufenthaltsrecht? Anderenfalls wäre es doch für mich ein gutes Druckmittel, ihn nach 3 1/2 Jahren endlich zur Zahlung zu bewegen.Sollte er einen anderen Weg finden, seine Anträge durch zu bekommen, wie stünden meine Chancen den Unterhalt per Gericht einzuklagen? Weiß jemand wie die jeweiligen Behörden in Deutschland und Kanada miteinander kooperieren?
mit freundlichen Grüßen die Belamie
Nun, "belamie" heisst doch eigentlich "guter Freund". Als solches entpuppt sich Belamie aber m. E. nicht wenn solche (Druck-) Mittel angewendet werden sollen. Wenn ich so was lese waechst mir 'ne Feder. Meine Guete, das Leben geht auch ohne die 3 Monate fehlender Unterhaltszahlungen weiter. Er zahlt doch nun regelmaessig und puenktlich. Wie soll es in Deutschland denn weitergehen, wenn er zurueck muss? Vermutlich ohne Arbeit Hartz IV..... dann gibt's gar keinen Unterhalt mehr oder? Ich habe das Gefuehl hier spricht der Neid. Mein Ex macht was was ich nicht kann. Leben und leben lassen.
Es ist eigentlich nicht nur der reine Unterhalt von damals, dem ich hinterher laufe. Durch sein Nichtzahlen habe ich schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt bekommen. Dieses versuche ich hier mal zu erklären. Also: wir trennten uns Ende Juni 2005. Anfang Juli ging ich dann sofort zum JA wegen der Vaterschaftsanerkennung und dem ganzen Drumherum, was so eine Trennung eben mit sich zieht. Diese Vaterschaftsanerkennung wollte er jedoch erst unterschreiben, nachdem er einen Vaterschaftstest gemacht hat. Eher würde er auch nicht zahlen wollen. Sollte bei dem Test wirklich rauskommen, dass beide Kinder von ihm wären, würde er natürlich sofort alles nachzahlen, was an Unterhalt aufgelaufen ist...so seine Worte. Darauf verließ ich mich. Dem Arbeitsamt teilte ich die Trennung mit. Da es noch keine Vaterschaftsanerkennung gab, wurden meine Gelder auch ohne diese berechnet. Als dann der Test für ihn positiv ausfiel unterschrieb er sofort alle Papiere und begann im Oktober seine Zahlungen. Doch versprochenen Zahlungen für die 3 Monate zuvor blieben aus. Ich reichte auf dem Amt die Vaterschaftsanerkennung nach. Aus der ging nun aber hervor, dass er seit Juli 2005 Unterhalt für seine beiden Kinder an mich zahlt, was ja aber nicht stimmt. Das Amt behauptet nun es sei dadurch zu einer Überzahlung gekommen, die mir nicht zustünde. Ich darf nun den anrechenbaren Teil des Unterhaltes an das Arbeitsamt zurückzahlen, obwohl ich die 3 Monate von ihm keinen cent gesehen habe. Versteht mich jetzt jemand, dass ich bissl angefressen bin? Ich zahle jeden Monat aus eigener Tasche Geld ans Amt, was ich nie erhalten habe...! Und dann kommt er und nennt mir irgendwelche termine, wann ich wann und wo beim Arzt zu sein habe und das noch von einer Woche auf die Nächste.