@Jan leider hat sie vor dem Gesetz keine Chance auf den Unterhalt fuer das Kind zu verichten. Die einzigste Moeglichkeit, dass der leibliche Vater nicht mehr zahlen muss, ist wenn der neue Partner das Kind adoptiert.
Klar verstehe ich deinen Standpunkt, aber wie ich schon sagte, dann sollte das doch im Umkehrschluss heissen, wenn Mutter/Vater mit dem Kind generell eine neue Familie gruendet, ob eheaehnliche Gemeinschaft oder aber auch verheiratet, so sollte der neue Partner mit fuer die Kinder aufkommen. Dagegen sage ich auch gar nichts. Ich will hier jetzt niemandem etwas unterstellen, aber "fuers nichts tun" (nur ein wenig auf'sKind aufpassen - wenn ueberhaupt) Geld zu bekommen ist doch auch ganz schoen.
Ich wollte dir auch nicht zu Nahe trtetn und du bist mir auch nicht zu nahe getreten. Dies hier ist ein Forum, wo jeder seine Meinung schreiben darf und ich akzeptiere und schaetze deine Meinung. Und wieso solltest du deine Klappe halten? Nur weil du nicht in so einer Situation bist? Sei froh darueber, denn das kann ganz schoen an die Nerven gehen. Und du darfst auch eine Meinung zu etwas haben, wenn du nicht in der Situation bist.
Hallo @ all, also ich muss denn doch auch mal meinen senf dazu geben... Was pittie schreibt ist richtig, vom Gesetz her kannst Du nur auf Ehegattenunterhalt verzichten, aber nicht auf Kindesunterhalt, da der KU fuer das Kindeswohl ist. Wir hatten genau das gleiche Thema, mein Ex kuemmerte sich Jahre nicht um seine Kinder( nein !! ich hab da nichts mit zu tun)aber dann wollte er ploetzlich nur unterschreiben wenn ich auf alle Unterhaltsansprueche verzichte. Auf den KU konnte ich nicht verzichten, das hat ihm aber sein Anwalt schon gesagt. Aber auf alle evtl. Ansprueche meinerseits(im Falle einer neuen Scheidung )habe ich natuerlich verzichtet.Wobei ich sowieso keinen Anspruch auf Unterhalt von ihm gehabt haette. Aber da hab ich dann doch gesehen wieviel ihm seine Kinder wert sind!!
Ihr scheint ja die Situation bei mir gut zu kennen.Es hat sich wahrscheinlich bei mir geregelt.Meine Ex Schwiegermutter scheint sich auf den Deal einzulassen,da er wie gesagt krank ist und keine Entscheidungsgewalt mehr über irgendwas hat. Seine Mutter ist sein Vormund und sie entscheidet letztendlich ob mein Sohn mitdarf oder nicht. Ich habe ihr die Situation erklärt und sie ist halt besorgt,das er seinen Sohn nicht mehr sieht-was ja auch verständlich ist. Aber im Endeffekt bleibt ihr nichts anderes übrig,da er sich nicht um ihn kümmern kann und sie erst recht nicht.
Ausserdem habe ich ganz vergessen meinen Senf wo zuzugeben. Wieso sollte ich eurer meinung nach auf den unterhalt verzichten,der ist doch für das Kind.Mein Mann ist auch verpflichtet weiter für seine beiden Kinder zu löhnen,auch wenn er in Kanada lebt.Er sieht sie dann auch nicht mehr,das ist doch das gleiche,oder etwa nicht?
Zitat von LeonIhr scheint ja die Situation bei mir gut zu kennen.Es hat sich wahrscheinlich bei mir geregelt.Meine Ex Schwiegermutter scheint sich auf den Deal einzulassen,da er wie gesagt krank ist und keine Entscheidungsgewalt mehr über irgendwas hat.
Na, das find' ich ja klasse. UND WER FRAGT DEN MANN? Selbst wenn er z.B. nach einem Motorradunfall im Wachkoma liegt bringt ihm der regelmäßige Besuch seines Kindes sehr viel. Schön, wenn Frauen einfach über seinen Kopf hinweg entscheiden.
Hi, wenn ich das lese, ich kann nicht auf den KU verzichten, weil das Gesetz das vorschreibt!!!??? Also ich habe als ich nach Canada gegangen bin auf den Unterhalt für meinen Sohn verzichtet, denn ich kann verstehen das ein Vater der seinen Sohn nicht mehr sehen kann auch nicht bezahlen will. Diese Entscheidung habe ich getroffen und da brauch ich kein Gesetz für. Leider ist es so das viele nur ans Geld denken und die Moral und das menschliche dabei auf der Strecke bleibt.
Ich hab auch nicht gesagt,das er ihn nicht mehr besucht. Den Mann kann man gern fragen,nur weis er leider am nächsten Tag nicht mehr was er gesagt hat. Darum wurde er auch entmündigt,weil er sehr schwer hirngeschädigt ist. Also seit ihr der Meinung das mein neuer Mann auch keinen Unterhalt zahlen sollte,weil er seine andren Kinder auch nicht mehr sieht? Leider gibt es ein Unterhaltsabkommen und es ist rechtlich gesehen so,das man zahlen muss -auch der Vater der in De wohnt,egal wo das Kind lebt.
Für die einen bedeutet: "bis daß der Tod Euch scheidet" halt eher "bis daß ich mal wieder Lust habe mich selbst zu verwirklichen".
Mir tun nur die Partner -innen leid, die so einen "Glücksgriff" getan haben. Allerdings realisieren Männer dieses Bedürfnis zu 99% mit ihrem eigenen Geld. Moral und Anstand, (wie schon von Jan und tenner erwähnt) findet "Mann" leider seltenst bei der Partnerin.
Natürlich hat Arturo Recht. Trotzdem wird hier in D die Frau ganz klar bevorteilt. Irgendwer schrieb: der Spieß (der Diskriminierung) wurde einfach umgedreht. Genauso ist es. Alle 14 Tage "Besuchsrecht". Da ist wohl klar, daß vor allem kleine Kinder nie ohne Mami sein könnten. Sie kennen es ja nicht anders. Im Dunstkreis kenne ich einige, die solch einer Venusfalle auf den Leim gegangen sind. Hat sie aber keiner gezwungen.
@tenner, ich hab nicht geschrieben KU= Kindeswohl... es wird so definiert das der Unterhalt zum Wohle des Kindes gezahlt wird. So jedenfalls hat sich mein Anwalt geaeussert. Mal die andere Seite....was sagt Ihr denn zu Vaetern die ihre Kinder nicht sehen wollen? Da hat"Frau" auch ganz schoen dran zu knabbern und die Kinder sowieso!!! Liebe Gruesse Sabine
Zitat von tennerKU dient der (Teil-)Finanzierung des Lebensunterhaltes des Kindes, das Wort Unterhalt steckt ja immerhin im Wort drin, nicht wahr?
Kindeswohl definiert man eigentlich anders...Anwaelte sind da keine guten Ratgeber, die verdienen naemlich ihre Kohle mit lieben Eltern, die zu doof sind zu klaeren was gut fuers gemeinsame Kind ist. Am besten noch mit PKH....schoen auf Kosten der Allgemeinheit...nice!
Ich habe meinen Anwalt auch nicht als Ratgeber, sondern um meine Interessen zu vertreten... Also wenn man die Gerichts und Anwaltskosten in Raten bezahlt( innerhalb von vier Jahren hat das zu sein) nennt sich das auch PKH. Das zahlt dann wohl sicherlich nicht die Allgemeinheit. Wer wofuer zu doof ist, lassen wir mal dahin gestellt. Es ist nun mal so das Aussenstehende nichts, aber auch rein gar nichts, ueber die Umstaende wissen. Aber andere Menschen wissen immer besser was fuer einen selbst oder seine Kinder am besten ist.
Habe jetzt nicht alles gelesen, nur den Anfang. Aber ich würde mal etwas weiter denken! Was ist, wenn du mit deinem Sohn nach CA gehst und dir in 1-2 Jahren was passiert und dein EX-Mann trotz seiner Krankheit noch lebt? Dann hat er bzw. die Schweigermutter das Sorgerecht und Sohnemann muss ggf nach D zurück weil dein Neuehemann keine Rechte an deinem Kind hat (ist blöd formuliert, aber ich denke ihr wisst was ich meine)
Ich würde im Fall der Auswanderung eine Adoption anstreben, denn seit ihr eine richtig neue Familie und dein Neumann kann alle Entscheidungen für/über deinen Sohn treffen. Kann im Falle eins Unfalls von Sohn und die sehr wichtig sein.
Auf K-Unterhalt als Mutter zu verzichten ist extrem dumm, da das Kind dann die Mutter verklagen kann und die den Unterhalt dann selber zahlen muß.
Die Frage ist nur, ob man mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ein Kind mit nach außerhalb von D nehmen darf. Eine Bekannte von uns hat ihre Tochter (gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Aufenthalt... bei der Mutter, also so wie bei dir) in die Schweiz aufs Internat geschickt, wohlwissend, dass der Vater wegen einer Straftat nicht mehr in die Schweiz einreisen durfte. Der Vater hatte dann auch wegen seines Sorgerecht geklagt. Da er aber das Kind im Normalfall besuchen hätte können bzw. seine Besuchstage auch in D durchführen können, hat das Gericht die Klage abgelehnt/abgewiesen.
Also vorher genau informieren und ggf. das Familiengercht anrufen/befragen. Denn letztendlich zählt nur das durch eib Gericht bestättigte!
Ich hätte auch noch etwas senf Ich habe ebenfalls die Situation, mit dem Ex ein Kind, jetzt verheiratet und noch ein 2tes Kind. Wir haben nun auch den Plan nach Kanada zu gehen. Leider habe auch ich nur geteiltes Sorgerecht aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. wie ich hier jetzt mitbekommen habe kann ich mit meiner tochter also nicht nach kanada einreisen ohne alleiniges Sorgerecht? Das ist Scheiße! Denn auch ich glaube nicht daran das der Vater dem jeweils zustimmen wird...
Zitat von sweetchiliIch hätte auch noch etwas senf Ich habe ebenfalls die Situation, mit dem Ex ein Kind, jetzt verheiratet und noch ein 2tes Kind. Wir haben nun auch den Plan nach Kanada zu gehen. Leider habe auch ich nur geteiltes Sorgerecht aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. wie ich hier jetzt mitbekommen habe kann ich mit meiner tochter also nicht nach kanada einreisen ohne alleiniges Sorgerecht? Das ist Scheiße! Denn auch ich glaube nicht daran das der Vater dem jeweils zustimmen wird...
Und wieder: das ist Scheisse fuer Dich, gut fuer den Vater! Kommt immer auf die Perspektive an. Gott sei Dank werden durch diese Gesetze auch die Rechte der Vaeter geschuetzt. Und natuerlich auch andersrum.
Jeder Fall ist wohl anders, dennoch halte ich diese Gesetze fuer sehr gut und offenbar sind sie auch notwendig. Andernfalls wuerden Muetter oder Vaeter ihre Kinder unabhaengig von dem was das andere Elternteil moechte rund um die Welt schleppen.
Als meine Frau mit unserem Sohn Deutschland verlassen hat (ich folgte erst 3 Monate spaeter nach Canada) musste ich meine schriftliche zustimmung geben, da meine Frau einen Canadischen, unser Sohn einen Deutschen Pass hat. Nicht nur die Einreise in Canada, sondern auch die Ausreise aus Deutschland waere ohne Zustimmung nicht moeglich gewesen. Ich musste sogar in Muenchen am Flughafen mein persoenliches OK geben.