sweetchili, warum sollte der Vater dem Umzug zustimmen? Wie soll er denn dann sein umgangsrecht in anspruch nehmen? Oder bist Du bereit die zusaetzlichen Kosten zu uebernehmen.
Und nochmal zu dem punkt Kindesunterhalt gegebn Umgangskontakte aufrechnen. Also die Statistik zeigt, dass es eien Korrelation zwischen Hoehe der Unterhaltszahlung und Umgangskontakten gibt. Das bedeutet, dass vorallem (i.d.R) Muetter sehr wohl einen Zusammehang zwischen KU und Umgang sehen. Umgedreht ist es logischerweise genauso. es ist sozusagen lebensfremd keinen Zusammenhang dort zu sehen. Und ich finde es auch nicht unbedingt falsch. es ist auf jeden Fall nicht richtig, dass nicht gezahlter Unterhalt mit aller Gewalt durch den Statt eingezogen wird, aber Umgang i.d.R. nicht. Beides ist wichtig fuer Kinder.
wenn nun dem Vater die Moeglichkeit und damit das recht auf Umgang durch einen derartigen Umzug genommen wird, dann sollte man ihn auch folgerichtig von seinen Pflichten, sprich KU freisprechen. Und wer jetzt ganz scheinheilig ankommt mit KW und das Kind brauch was zu essen bla bla bla,d em trete ich auf die Fuesse. Es ist wohl auch nicht dem KW dienlich den Kontakt zum vater abzubrechen, nur weil die Mutter Bock auf Auswandern hat.
Loesen kann man das Problem nur, wenn ueberhaupt, wenn man den anderen leben laesst und wenigstens einen gewissen respekt entgegen bringt.
Ich bezweifle uebrigens, dass ASR reicht. Der umgang wird erheblich eingeschraenkt und damit wuerde jeder Vater durchkommen, wenn er bis dahin einen regelmaessigen Umgang hatte.
Ich werden niemals auf den Kindesunterhalt verzichten. Denn ich vertrete die Einstellung das jeder für seine sachen gerade stehen muss. So in meinem Fall, wir beide wollten das Kind, er hat bequem die Verantwortung bei mir abgeladen und sich in ein anderes Land "verpisst"! Das heisst doch SorgeRECHT. Aber wer Rechte haben möchte, der sollte auch Pflichten erfüllen! Nämlich die Pflicht sich um sein Kind zu kümmern! Da der Vater meiner Tochter in Venezuela lebt (er hat sich das NACH ihrer Geburt so ausgesucht!) kann er diese Plicht logischweise nicht erfüllen. Könnte er aber, Telefonate, Briefe etc. Tut er aber auch nicht! Womit hat er also das SorgeRecht "verdient"? Er ist nur der Erzeuger, sonst nichts. UND ER HAT SICH DAS SO AUSGESUCHT!!!
Ausserdem finde ich das die Mütter echt schlecht hier dagestellt werden. Es gibt immer zwei seiten, aber ihr redet immer nur von den pflichten der mütter. Wie schlimm es doch ist unterhalt zu verlangen wenn der vater das kind nicht sehen kann. Glaubt mir, es gibt sicher mehr als genug väter die ihr kind nicht sehen wollen! Ausserdem, wenn das kind bei der Mutter lebt: wer verarztet die kleinen und großen schrammen? wer hilft beim liebeskummer? tröstet bei schlechten noten? geht durch die größten Pupertätskrisen? kann weniger arbeiten? der vater geht morgens aus dem haus, zur arbeit. kommt abends nach hause, zischt mit freunden ein feierabend bier. und am we kann er fröhlich seine freizeit geniessen! Und wenn ein we zeit ist holt er sich mal sein kind. zur abwechslung. Ich möchte nicht behaupten das alle väter so sind. aber es sind auch nicht alle frauen so! Sicher gibt es väter die gerne mehr möchten, wo sich aber die mütter quer stellen. das finde ich genauso falsch. denn ein kind hat ein recht auf beide teile. und natürlich sollten das die erwachsenen unter sich regeln und die kinder da möglichst raushalten. denn die können am wenigsten dafür und leiden am meisten.
Ich habe jetzt die Notarielle Beglaubigung der Zustimmung des Vaters.Reicht dann die Übersetzung oder brauch ich dazu extra noch eine Unterschrift auf dem englisch Übersetzten.Ist grad irgendwie verwirrend.
Muetter, die von Hause aus das alleinige SR inne haben, da sie a) nicht verheiratet waren bei Geburt des Kindes und b) keine SR Erklaerung beim Jug abgegeben haben BRAUCHEN bei Antragsabgabe eine sogenannte Negativbescheinigung. Diese ist erhaeltlich (kostenfrei) beim Jugendamt. Teils beim Jug am aktuellen Wohnort des KINDES oder beim Jug in dem Bezirk in dem das Kind geboren wurde!
Dieses ist bei uns der Fall, Kind geboren, ohne Trauschein, keine Sorgerechtserklärung - Negativbescheinigung und das reicht? Der Kindvater hatte geäußert er würde alles tun um die Mutter zu schaden, die Dame vom JA wurde zum Beschluß der Besuchsregelung noch nicht einmal eingeladen, sie selber aht die falschen Aussagen von ihm erkannt und darf wegen örtlicher Nichtzuständigkeit (anderer Kreis) nicht handeln.
Ich habe LMO warte auf´s Approvalletter. Wir sind auch der Auffassung, dass der Kontakt weiterhin möglich ist (Internet und Telefon)! Der Unterhalt nicht gezahlt werden sollte sondern für gemeinsame Besuche verwendet werden sollte, ich als "Ersatzpapi" möchte sehrwohl auch für den Kindesunterhalt und das Kindeswohl aufkommen! Ich habe eine Frau MIT Kind geheiratet! Ich würde das Kind sogar adoptieren!
Auch ich finde es verwerflich wenn Mütter die Kinder entziehen möchten, oder wenn Väter der Zukunft bewusst im Wege stehen, als Erwachsene muß man an einen Tisch und die Sache besprechen nach dem Motto: das haben wir vor, wir können WIR das lösen und verwirklichen? Warum muß immer das Gesetz das letzte Wort haben - und Achtung - dem kanadischen Staat ist das Kindeswohl sehr wichtig!!!
Die Mütter die Unterhalt verlangen, ohne ein Besuchsrecht, fehlt offenbar die Bedeutung von Moral und Anstand. Wenn das Kind klein ist ist alles gut, aber alle Kinder fragen - wenn sie größer sind und begreifen. Nicht mit 3 Jahren aber wenn ein rebellierender 16 Jähriger bewusst wird seinen leiblichen Vater seit 13 Jahren nicht mehr gesehen und gehört zu haben - das wird Spaß bei der Mutter und deren Partner geben, da hängt der Haussegen dann richtig schief!
"Bescheinigung gemäß §58 a SGB VIII über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen nach §1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB"
Sie ist entweder im Jugendamt in dem Kreis erhältlich in dem das Kind geboren wurde, oder in dem Jugendamt, in dem Kreis, wo das kind Wohnsitzmäßig gemeldet ist.
Die Ausstellung erfolgt ohne Antrag und kostet nichts!!
Dieses Schreiben ist allerdings kein Nachweis über die SorgerechtsREGELUNG, denn ein nachweislicher, urkundlicher SorgesrechtNACHWEIS gibt es nicht, weil es keine kontrollierende Stelle dafür gäbe. Laut Aussage des Jugendamtsmitarbeiters. Es bestünde ja die Möglichkeit dass das Kind einen Vormund habe, oder oder oder.
Dieses Schreiben ist im Jugendamt bzw. Vormund-, Pfleg-, Beistandschaften erhältlich.
Zitat von LeonAlso muss erst mal was richtigstellen. Ich bin neu verheiratet und meine natürlich meine neue Familie,da der Anwalt sagt,es könne passieren das mein Sohn eventuell in De bleiben muss. Mein Sohnemann ist 7 und er würde natürlich nie ohne Mama wo leben wollen.
Sorry auch wir haben den Traum von Kanada...aber würdest du echt ohne dein Kind das Land verlassen??? Wenn das so ist ...dann OMG gibt es echt Mütter die das machen?? Wir haben das Problem ja zum Glück nicht weil mein Mann und ich gemeinsam gehen und das Kind auch von meinem aktuellen Partner ist. Aber wenns so wäre und wir wären kein Paar mehr..und ich hätte die Möglichkeit auszuwandern,aber ohne mein Kind,würde ich darüber nicht mal nachdenken und würde auf meine Traum von Kanada sofort verzichten !!!
Ich könnte es mir auch nicht vorstellen, das Kind allein zurück zu lassen. Aber in solchen Auswander-Reportagen sieht man das auch manchmal, dass sich die Eltern auch ohne ihre Kinder diesen Traum erfüllen. Aber meistens sind die Kinder dann auch schon groß. Wie auch immer, ich könnte das wahrscheinlich trotzdem nicht.
wenn die ex-partnerin deines mannes nicht will, dass das kind mit nach kanada geht - dann habt ihr wenig chancen - oder keine - mit kind nach kanada zu ziehen.
so kann es kommen.
Zitat von TruckerReini
Zitat von LeonAlso muss erst mal was richtigstellen. Ich bin neu verheiratet und meine natürlich meine neue Familie,da der Anwalt sagt,es könne passieren das mein Sohn eventuell in De bleiben muss. Mein Sohnemann ist 7 und er würde natürlich nie ohne Mama wo leben wollen.
Sorry auch wir haben den Traum von Kanada...aber würdest du echt ohne dein Kind das Land verlassen??? Wenn das so ist ...dann OMG gibt es echt Mütter die das machen?? Wir haben das Problem ja zum Glück nicht weil mein Mann und ich gemeinsam gehen und das Kind auch von meinem aktuellen Partner ist. Aber wenns so wäre und wir wären kein Paar mehr..und ich hätte die Möglichkeit auszuwandern,aber ohne mein Kind,würde ich darüber nicht mal nachdenken und würde auf meine Traum von Kanada sofort verzichten !!!