Noch einmal im Klartext: Für die Anmietung eines RV in Kanada bis zu 32 ft Länge genügt ein deutscher Führerschein der Klasse 3 oder B !!!! Es gab und gibt bisher keine andere Verlautbarung der Vermieter, der Reiseveranstalter, der Canadian Tourism Commission. Wenn es das gäbe - wüßte ich es , da ich mich hauptberuflich damit beschäftige ! Klingt jetzt überheblich , aber ich will nur helfen, die Verwirrung zu entwirren..
Es gab diese Differenzen auch innerhalb der EU als der Rosa-Lappen eingeführt wurde. Ein Freund hat extra seinen grauen Lappen gegen rosa getauscht, nur um in Frankreich dann nicht mehr weiter fahren zu dürfen. Denn der Rosa Schein berechtigte nur für 3,5t und das WOMO hatte 4,5t. Da der franz. Polizist aber die deutschen Regel kannte, hat er kein Bussgeld verhängt (war direkt hinter der Grenze im deutschsprachigen Raum). Seine Freundin dürfte mit dem grauem Lappen dann weiterfahren.
Den Einwand von pickup bezüglich der Versicherung kann ich verstehen, obwohl ich der Aussage vom "der mit dem Elch fliegt" vertrauem würde, zumal es so in den deutschen Anmietbedingungen drinsteht, also 3 oder B. Zumindest für Reisen in die USA laut Unterlagen meines Bruders.
Gut das ich das Problem nicht haben werde, da wir lieber Auto+Motel benutzen.
@pickup man: Es ist für die Anmietung des Wohnmobils in Kanada als Europäer UNERHEBLICH was der Unterschied zwischen Klasse 3 und Klasse B ist . SIEHE allg. Mietbedingungen der deutschen Reiseveranstalter unisono...... ALLE Vermieter in Kanada GARANTIEREN , dass mit dem einen oder dem anderen Führerschein ein RV ohne Probleme gefahren werden kann. Selbst wenn 3 Rosinen bezeichnet und B Apfelsinen......
Nun machts also nicht so schwer, ihr habt Recht mit den Unterscheiden, die aber wohl in Kanada nicht interessieren....
Zitat von MArvin88288Denn der Rosa Schein berechtigte nur für 3,5t
Nicht ganz richtig,es gab einen Stichtag, Meine Frau durfte mit Rosa Lappen 7,5 + Anhänger und darf es noch heute.
Gruß
Hallo!
Das haben die französischen Polizisten aber immer anders gesehen. In Deutschland dürfte man damit bis 7,5 t + Änhänger fahren. Die EU-Vorgabe war aber schon damals, wie heute auch bei "B" 3,5 t. Und da wurde nicht nach dem Datum des Erwerbs geschaut.
Und wenn ich meinen "B" in Kanada in Klasse 5 umschreiben lassen kann, und ich mit der "5" ein WOMO fahren darf, fahre ich doch nach kanadischen Recht völlig legal. Und die normale Krankenkasse zahlt für USA undCA Urlaube sowieso nix oder gar nichts.