Erstmal ein Hallo an Alle hier im Forum. Ich habe schon dieses und diverse andere Foren durchsucht, aber leider noch keine richtig, passende Antwort gefunden. Falls ich doch was übersehen haben sollte, bitte ich schon mal um Entschuldigung.
Ich bin gerade bei der Planung unseres ersten Kanadaurlaubes ab/bis Toronto mit einem Wohnmobil. Überall findet sich leider immer nur die Aussage, dass für die Anmietung ein gültiger deutscher/EU-Führerschein Klasse 3 ausreichend ist. Alle Teilnehmer haben jedoch nur den neuen EU-Führerschein der Klasse B. Nachdem wir auf Nachfrage sowohl bei CRD (dem Veranstalter) als auch CanUSA die Aussage erhalten hatten, dass eine Anmietung eines Motorhomes mit einem europäischen Führerschein Klasse B problemlos möglich sei, haben wir über einen Kaffeeröster gebucht. Nun wurden wir wieder ein bisschen verunsichert, da wir anderslautende Aussagen erhalten haben, nämlich das doch die Klasse C1 erforderlich ist.
Das Wohnmobil wurde für uns bei dem Anbieter Owasco reserviert, nach Aussage der Mitarbeiterin bei CRD wird es wohl, da wir vier Erwachsene sind, ein Motohome in einer Größe von 22 oder sogar 24". Leider finde ich auf den Seiten dieses Anbieters, als auch von diversen anderen Anbietern nie die Angabe des max. zulässigen Gesamtgewichtes, welches ja für den Führerschein wichtig ist. Ebenso habe ich noch keine Antwort auf meine Mail an den Vermieter erhalten.
Es wäre super, wenn vielleicht jemand von Euch Erfahrung hat, ob die genannte Motorhomegröße noch innerhalb der Führerscheinklasse B liegt, oder nicht. Vielen Dank im Voraus für Eure Infos!
Wenn der Vermieter (also owascorv) nicht auf emails reagiert, würd' ich owascorv anrufen oder ein Fax hinschicken. Das hilft oft bei email-Faulheit! Falls die Tel.nr. nur aus Kanada tut, lässt sich vielleicht eine gute Seele finden, die den Anruf aus Kanada tätigt . [Ich weiss nicht wie oft ich schon Leute daheim in Deutschland oder Frankreich ums Telephonieren gebeten habe, weil per email halt niiiiiiiiie 'ne Antwort kam und die Nummern im Ausland net gingen.]
Nur die werden wohl wirklich wissen, was sie euch vermieten.
Tja das kommt davon wenn man bei einem "Kaffeeröster" seinen Kanadaurlaub bucht. Ist ja in etwa so, wenn man sich eine hochwertige Spiegelreflexkamera im Baumarkt holt. Aber zurückzum Thema. Der Kaffeeröster aus Hamburg kooperiert mit einem Nordamerikaspezialisten aus seiner Heimatstadt..... D.h. du kannst die Bedingungen nehmen wie sie auch bei dem Spezialisten sind. Für ALLE Wohmmobilmeiten ex Deustchland gilt: Führerschein der KLASSE 3 ODER B ist für alle Typen bis 31 feet IN ORDNUNG ! Schluß-AUS -ENDE.
Tja , so ist das . Spezis fragen- nerven schonen.
Viel Spaß auf jeden Fall in Kanada und allzeit gute Fahrt und wenig Polizeikontrollen
Also jetzt bin ich wirklich auch gerade etwas verwirrt durch die diversen Statements.
Bei unseren bisherigen Canada-Trips galt jeweils die Aussage: Ein PKW-Führerschein genügt und damit können alle Motorhomes gefahren werden (Anhänger mal ausgenommen). Eigentlich sinngemäss so wie es Flying Moose definiert hat (somit sind da mal CH und DE gleich ).
Pickup-man leuchtet aber auch ein.
Ich gehe mal davon aus, dass ihr von der jeweiligen Kategorie 3 oder B in Deutschland sprecht. Wäre es aber nicht viel wichtiger, die Kategorien in Canada für die Beurteilung beizuziehen? Wenn für Canadische Verhältnisse der normale ausländische PKW-Führerschein reicht ist es doch eigentlich irrelevant, bis zu welcher Gewichtslimite dieser in DE oder CH gültig ist - ich fahr ja in Canada?
Danach wird ein internationaler PKW-Führerschein wohl primär mit der einer driver Licence der Kategorie 5 gleichgesetzt (wie auch von pickup-man erwähnt).
In den Angaben zur Kategorie 5 bestehen aber keine Gewichtsbeschränkungen (z.B. 3.5t) sondern nur Einschränkungen zu max. Personenanzahl und zu den Achsen (Pickup-Man: vielleicht ist es in SK anders?). Motorhomes gehören ausdrücklich in diese Kategorie.
Somit werde ich auch in Zukunft mit gutem Gewissen ein Motorhome (hatten bisher immer Grösse 22-25 Fuss ) für meinen Urlaub mieten, ohne mir über das Gewicht Gedanken zu machen
Jemand der einen alten 3er ( auch rosa ) in B umgeschrieben hat ,hat einen anderen Schein wie jemand der ihn als B gemacht hat!!!
Der alte 3er wird in Ca in Klasse 1/5 ( zb Sk ) umgeschrieben. Da das abkommen aber in ganz Ca gilt wird es in anderen Provinzen nicht anders sein. Der B wird dann aber nur in 5 geändert ( welcher bis 4,6To geht.) Als Touri ist es egal in welchem land du ein Auto ohne Lappen färst,passiert etwas bist du der Dumme.Du darfts das Fahren für das du eine Fahrerlaubniss hast und weiter nix. Sollten es die Vermieter nicht so genau nehmen,Ok ist möglich,aber..................siehe oben. Fährst du einen Tot dann wird es sehr genau beleuchtet. Im Falle eines Unfalls werden die Behörden wissen wer was darf.
Gruß
Die angesprochene Class 1 entspricht (BC) "semi-trailers, trucks and all other motor vehicles or combinations of vehicles except motorcycles" und dies ist mit einem alten 3er nicht erhaeltlich. Die alte Klasse 3 wird nur in Class 5 umgetauscht (BC) und Class 5 erlaubt auch das Fahren von motorhomes "with more than two axles". Auch in SK, siehe http://www.sgi.sk.ca/sgi_pub/drivers_lic...ons/class_5.htm
Das gross weight (4,600kg) bezieht sich auf trailers or towed vehicles, nicht auf motorhomes. Wir haben beim Kauf unseres trailers darauf achten muessen, dass das gross weight von 4,600kg nicht ueberschritten wird, da ansonsten eine Pruefung noetig gewesen waere fuer die Erweiterung der Class 5 um "Recreational (house) trailers exceeding 4,600kg" vorausgesetzt die Zugmaschine hat keine air brakes. Ich wuerde mich da dbo73 anschliessen wollen, wenn der Klasse B dem Class 5 anscheinend gleich gesetzt wird beinhaltet dieser auch motorhomes mit mehr als zwei Achsen, gemaess dem ICBC guide ohne Einschraenkung des zulaessigen Gesamtgewichts.
Wenn man die Aussagen von pickup-man zugrunde legen wuerde, waere mal interessant zu wissen ob die kanadischen WoMo Vermieter sich dann nicht rechtswidrig verhalten, wenn sie RV's (ueber 3,5t) an Klasse B-Inhaber vermieten?
Uebrigens, das Fuehren von Leichtkraftraedern bis 125ccm, die in der alten Klasse 3 miteingeschlossen waren, haette bei der Umschreibung eine Theorie Pruefung und einen road test erfordert, worauf ich dankend verzichtet habe
Zitat von CadwaladerIch wuerde mich da dbo73 anschliessen wollen, wenn der Klasse B dem Class 5 anscheinend gleich gesetzt wird
Garantieren kann ich dies nicht, da ich nirgends eine solche Definition gefunden habe. Da aber bei den Motorhome-Vermietern jeweils ein gültiger PKW-Schein verlangt wird und dies bei Betrachtung der Lizenzkategorien von z.B. Alberta oder SK der Kategorie 5 entsprechen müsste, komme ich zu dieser Interpretation.
Zitat von pickup-manFakt ist wenn du als Tourist mit Klasse B ein zb.5to Womo fährst,fährst du ohne gültige Fahrerlaubniss.
Nein, das denke ich eben nicht (aufgrund der aufgeführten Seiten von SK und Alberta) - Kannst Du uns da bitte einen Link angeben?
Zitat von pickup-manDann dürftest du ja auch große LKW fahren weil du fährst ja in Canada.
Nein, weil dies wäre eine andere Kategorie, oder?
Zitat von pickup-manDie einteilung in der Schweiz kenn ich nicht aber hier geht es ja um einen Deutschen B Führerschein.
Die Problemstellung ist wohl die Gleiche, oder? Da ich hier nahe den Bergen sitze, interessiert mich halt auch die Schweizer Sicht und wahrscheinlich nicht nur mich.
Mir geht es wirklich nicht darum, rechthaberisch zu erscheinen! Mir geht es vielmehr darum eine Unklarheit, welche ich bis jetzt eigentlich als klar erachtete, zu beseitigen: Ich möchte ebenso sicher sein, dass ich im nächsten Urlaub nichts illegales tue. Alles was dazu beiträgt ist willkommen .
Gruss dbo73
P.S. ich werde auf jeden Fall das nächste Mal nochmal spezifisch beim Vermieter und unserem Reisebüro nachfragen.