Hier noch mal ein bißchen Info für das ganze durcheinander:
Die Auslandskrankenversicherung -für Kanada gültig - interessiert sich (nach mehrere Telefonaten heute) IN KEINER WEISE welchen Führerschein der Verunfallte gehabt hat. Alle Leistungen werden erstattet. Selbst bei Trunkenheit am Steuer und Unfall wirst du damit versorgt !
Die Haftpflicht und Kaskoversicherung für das Auto wird in Kanada abgeschlossen. Da der Vermieter ja den Führerschein gegencheckt und erlaubt, sind die Versicherungen OHNE EINSCHRÄNKUNG GÜLTIG . Es passiert im Unfallfalle GAR NICHTS.
Da die Schadensersatzklagen gegenüber dem Vermieter - im Falle einer "Stillegung" des Wohnmobils wegen falschen Führerscheins durch die Polizei - gewaltig wären, sieht es doch so aus, als ob alles seine ORDNUNG hat . So wie es bisher lief und läuft. Seit gut 17 Jahren buche ich Wohnmobile, von solch einem Fall habe ich noch nie gehört.
Nun ist aber endgültig Schluß mit wenn und aber. Wer sich nun nicht mehr traut, sollte lieber in Deutschland bleiben und Roller fahren.
Erstmal vielen Dank für die ganzen Informationen. Gibt ja anscheinend doch sehr unterschiedliche Meinungen darüber. Und leider wurde teilweise das Fahren als Tourist und das Umschreiben des Führerscheins in einen kanadischen Führerschein durcheinander gebracht. Wir sind allerdings nur als Touristen für zwei Wochen in diesem schönen Land. Um nochmal ganz zum Schluss einige Infos zu geben: Wir haben alle einen Führerschein Klasse B nach 1999 gemacht, mit der Begrenzung auf max. 3,5t zzgl. max. 750kg Anhänger, also nach aktuellem EU-Führerscheinrecht.
Wie bereits erwähnt hat CRD mit bestätigt, dass wir die Anmietung mit diesem Füherschein in Kanada vornehmen können, der Vermieter hat leider bis heute nicht auf die eMail geantwortet. Schön und gut, wenn einem der Vermieter das Fahrzeug aushändigt, aber was ist, wenn man in eine Polizeikontrolle kommt?! Das war/ist unsere größte Sorge. Denn einer von uns ist Busfahrer und daher auf seinen "Lappen" angewiesen. Das Kranke wiederum am EU-Führerscheinrecht ist, dass er hier in Hamburg mit seinem Führerschein Busse mit einer Länge von bis zu 25 Metern fahren darf und dabei und bis zu 180 Fahrgäste transportiert, was sicherlich deutlich schwieriger und im Straßenverkehr deutlich verantwortungsvoller ist, er aber keine LKW oder ähnliches fahren darf.
Ich danke FlyingMoose für seine ausführlichen Informationen zu diesem Thema, für die er anscheinend auch einige Telefonate und Rückfragen vorgenommen hat. Somit bin ich deutlich beruhigter und freue mich auf einen schönen Kanadaurlaub in einigen Monaten. Somit könnte dieser Thread geschlossen werden!
FlyingMoose hat ganz und gar und 100% Recht mit seinen Aeusserungen!
@PickupMan Ich weiss nicht woher du deine Rechtskenntnisse hast und ich moechte dir wirklich in keinerweise zu nahe treten aber:
In Deutschland gilt deutsches Recht - in der EU gilt EU-Recht. Kanada gehoert nicht zu Deutschland oder zur EU - somit gilt hier kanadisches Recht. Und hiernach darf ein Besucher mit seinem Heimatfuehrerschein ein Wohnmobil ueber 3.5 t fahren. Alle anderen Informationen sind irrelevant und fuehren nur zu Irritationen.
Zitat von Kos In Deutschland gilt deutsches Recht - in der EU gilt EU-Recht. Kanada gehoert nicht zu Deutschland oder zur EU - somit gilt hier kanadisches Recht.
Hallo Kos
Nur damit die Rechte nicht wieder durcheinander kommen
Es gibt kein EU-Recht
Es gibt EU Verordnungen die in nationales Recht umgesetzt werden, aber ein EU-Recht gibt es nicht
@jwra Deine Aussage ist zwar feinsinnig aber fehlerhaft und in diesem Zusammenhang nicht sonderlich hilfreich.
Gruss
Kos
P.S. Wir koennen gerne per PN ueber Quellen und Wirkungen des EU-Rechts schnacken. Als Kurzeinfuehung empfehle ich: http://de.wikipedia.org/wiki/EU_Recht
Da ich gerade am planen einer Reise durch Ost-Canada bin und das Wohnmobil schon reserviert ist, interessierte mich diese Thema auch.
Ich habe Abklärungen bei unserem Strassenverkehrsamt (STVA) gemacht und kann diese Info hier weitergeben: Wer bei uns den Eintrag B in Fahrausweis hat, kann PKW, Lieferwagen, Kleinbusse bis 9 Plätze und bis 3.5 to fahren, dies gilt auch für Wohnmobile, Wer zusätzlich D1 mit Code 106 hat kann Kleinbusse (nichtgewerblich) bis 16 Plätze fahren. Wer ein Wohnmobil in der Schweiz und EU fahren will, das über 3.5 to wiegt muss die C1-Prüfung machen. Die gilt, weil die Schweiz ihre Fahrausweise der EU angepasst hat. Diese Regelung gilt aber nicht für Länder ausserhalb der EU, z.B. USA, Canada. Die Auskunft des STVA: Wenn z.B. in CDN der PW-Ausweis auch für WoMo's gilt und dort keine Gewichtsbeschränkung definiert ist, dann gilt das dortige Ländderrecht und somit dürfen auch WoMo's über 3.5 to gefahren werden, selbst wenn das im Heimatland nicht möglich ist. Die rechtliche Situation der Versicheungen ist dem angepasst.
Soweit dass, was ich dazu und für die Schweiz dazu sagen kann und danach richte ich mich auch. Ich mache mir da keine weiteren Sorgen.
Zitat von SwissCanadianDa ich gerade am planen einer Reise durch Ost-Canada bin und das Wohnmobil schon reserviert ist, interessierte mich diese Thema auch.
Ich habe Abklärungen bei unserem Strassenverkehrsamt (STVA) gemacht und kann diese Info hier weitergeben: Wer bei uns den Eintrag B in Fahrausweis hat, kann PKW, Lieferwagen, Kleinbusse bis 9 Plätze und bis 3.5 to fahren, dies gilt auch für Wohnmobile, Wer zusätzlich D1 mit Code 106 hat kann Kleinbusse (nichtgewerblich) bis 16 Plätze fahren. Wer ein Wohnmobil in der Schweiz und EU fahren will, das über 3.5 to wiegt muss die C1-Prüfung machen. Die gilt, weil die Schweiz ihre Fahrausweise der EU angepasst hat. Diese Regelung gilt aber nicht für Länder ausserhalb der EU, z.B. USA, Canada. Die Auskunft des STVA: Wenn z.B. in CDN der PW-Ausweis auch für WoMo's gilt und dort keine Gewichtsbeschränkung definiert ist, dann gilt das dortige Ländderrecht und somit dürfen auch WoMo's über 3.5 to gefahren werden, selbst wenn das im Heimatland nicht möglich ist. Die rechtliche Situation der Versicheungen ist dem angepasst.
Soweit dass, was ich dazu und für die Schweiz dazu sagen kann und danach richte ich mich auch. Ich mache mir da keine weiteren Sorgen.
Hey super - vielen Dank!
Eigentlich hatte ich mir das auch so vorgestellt - konnte es aber nicht belegen, da ich zu faul war, um beim Strassenverkehrsamt anzurufen
Zitat von pickup-manDer alte 3er wird in Ca in Klasse 1/5 ( zb Sk ) umgeschrieben.Da das abkommen aber in ganz Ca gilt wird es in anderen Provinzen nicht anders sein. Der B wird dann aber nur in 5 geändert ( welcher bis 4,6To geht.)
Ich bin mal etwas picky. So gut wie alles andere das du hier bzgl. FS und Deutschland geschrieben hast ist richtig. Das hier oben ist aber ziemlicher Mist.
Verkehrsrecht ist kein Bundesrecht in Kanada. Es handelt sich um Provinzrecht. Auch der alte 3er darf zumindest in BC nur in Class 5 geaendert werden.
Fuer den Rest gilt, dass ein Blick in das Gesetz die Rechtsfindung erleichtert. Fuer BC waere das der Motor Vehicle Act. Einfach mal in Paragraph 34 MVA nachschlagen und die Loesung finden. Du darfst hier mit dem PKW-FS, und eine andere Unterscheidung ist nicht zu treffen, Wohnmobile fahren.
Zitat von jwra
Zitat von Kos In Deutschland gilt deutsches Recht - in der EU gilt EU-Recht. Kanada gehoert nicht zu Deutschland oder zur EU - somit gilt hier kanadisches Recht.
Hallo Kos
Nur damit die Rechte nicht wieder durcheinander kommen
Es gibt kein EU-Recht
Es gibt EU Verordnungen die in nationales Recht umgesetzt werden, aber ein EU-Recht gibt es nicht
( Klugscheißermodus off )
Ihr habt beide keinen echten Plan vom Recht. jwra hat null (besser 0,0001) Plan und KOS dir empfehle ich das Pferd vorne aufzusaeumen. Wenn du schon versuchst jemanden was zu erklaeren, der sich in der Materie nicht so ganz auskennt, dann fang doch beim Oberbegriff an. Das Recht. Lies mal nach jwra und dann sag nochmal, dass es kein EU-Recht gibt. Recht ist nicht mit Gesetz oder Verordnung gleichzusetzen. Es ist vielmehr als das.
Sorry, dass ich jetzt das alte Thema wieder rauskrame aber ich hatte grade einen kleinen Schock. Habe gerade meinen Internationalen Führerschein abgeholt und da steht eben drin dass ich Fahrzeuge bis 3500 kg fahren darf.
Auch wenn ich das Wohnmobil mit dem Führerschein mieten darf (von der Vermietung), was ist wenn man durch die Polizei kontrolliert wird???? Im nationalen Führerschein (musste den dt. für den NL eintauchen ist aber der gleiche EU Führerschein) steht kein Gewichtslimit im Internationalen aber schon.
@schneebällchen: Glaubst du die kanadischen Wohnmobilvermieter würden sich dem Risko aussetzten dies NICHT zu berücksichtigen ? Ich habe noch von keinem Fall gehört, dass die Zulassung selbst für ein 32 ft Schiff mit einem Pkw Führerschein NICHT genehmigt wurde. für unsere German-Canadians: Diese Aussage gilt nur für folgenden Sachverhalt: Wohnmobil in (EU) Deutschland von (EU) deutschen Staatsbürgern bei kanadischen Wohnmobilvermieter gebucht ! Also schneebalettchen, dont worry , alles ist gut !
Ich hoffe du hast Recht!! Bin schon etwas beruhigter.
Mein Horrorscenario wäre halt von der Polizei gestoppt zu werden und wegen Fahren ohne Führerschein irgendwie ne Strafe zu bekommen wodurch wir uns die PR abschminken können. (sorry, weiss dass ich manchmal Schwarzseherin und drama queen bin)