Zitat von NoraV ich muss mir also hier nicht eingesehen ein schlechter mensch zu sein weil andere das meinen...
ich habe um rat und hilfe gefragt nicht um dumme kommentare....
Das behauptet ja auch niemand - Du wolltest von uns wissen, ob es trotz Einträgen geht - das generelle Feedback: kaum.
Wie es zu den Einträgen kam und ob sie begründet sind spielt in diesem Fall (und der Fall heisst "CIC") leider keine Rolle.
Zitat von NoraV zu dem punkt ob wir zusammen gelebt haben, JA... kontinuierliche 12 monate am stueck..und wir sind seit 4 jahren zusammen und haben uns alle 2 monate gesehen!
Danke - obwohl wenn Du sagst "wir haben uns alle 2 Monate gesehen" werde ich misstrauisch: es geht nicht darum wie lange ihr zusammen seid sondern ob ihr zusammen lebt - das müsst ihr nachweisen können.
ICH BRAUCHE NUR KEINE DUMMEN KOMMENTARE von jemanden wie dir! das kannst du dir auch sparen, denn dass brauch ich mir nicht anzuhoeren! Danke
Und meinen Freund kannst du dir mal aus deinem Mund streichen...Du kennst uns nicht und brauchst dir da auch keine Urteile bilden!!!!!!!! Kuemmer dich lieber um andere Dinge als andere hier anzugreifen!
Wir haben KONTINUIERLICH 12 Monate am stueck zusammen gelebt! Wir sind aber schon seit 4 Jahren zusammen, das heisst den rest der Zeit haben wir uns alle 2 monate gesehen!
Jetzt ohne die Sache als klein hinstellen zu wollen,ich dachte das im Fuerhungszeugniss nur Sachen stehen,nach einer Verurteilung.Also wenn das Urteil rechtskraeftig ist und da gibt es Fristen,meist ist ein Urteil erst rechtskraeftig,in Abwesenheit wenn ca 1 Jahr vergangen ist.Ich druecke mich gerade etwas kompliziert aus,ich hoffe ihr versteh was ich meine.
Nachtrag,,,ich habe mich mal durchgelesen und hier steht es,kleinere Geldstrafen von nicht mehr als 90Tagessetzen und nicht mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe,sind in der Regal nicht im Fzeugniss enthalten http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn...nhalte/FAQ.html
das fuehrt mich zu dem Schluss,das hier irgendwas nicht stimmt......Schwarzfahren und 14.90 nicht bezahlt,wird nicht zur Verurteilungen fuehren....zumindest nicht uber 90Tagessetze oder 3Monate Knast....
Die im schriftlichen Verfahren ergangenen Strafbefehle stehen Urteilen nach einer Hauptverhandlung gleich. Die werden zugestellt und sind nach einer Woche Einspruchsfrist rechtskraeftig. Uebrigens, wer meint wegen einer Kanadareise nicht zu einem Gerichtstermin erscheinen zu muessen, braucht sich nicht zu wundern, dass der Richter sauer wird. Du haettest vielleicht noch eine Chance gehabt, wenn du unmittelbar nachdem dir bekannt wurde, dass gegen dich in deiner Abwesenheit Strafbefehle ergangen sind, etwas dagegen zu unternehmen. Ein Anwalt haette z.B. die Wiedereinsetzung inden vorigen Stand beantragen koennen. Aber hier sind jetzt auch die allerletzten Fristen versaeumt. Ich wuerde mich an deiner Stelle trotzdem unbedingt am Montag morgen mit einem Anwalt besprechen.
@Schinks: Es steht auf der verlinkten Seite ausdruecklich Erstverurteilung. Hier sind aber schon drei Strafbefehle aufgelaufen. Somit werden alle rechtskraeftigen Urteile und Strafbefehle aufgefuert.
Habe dieses Forum schon seit einiger Zeit beobachtet.
Um ehrlich zu sein, erbärmlich finde ich die Kommentare die hier gemacht werden, von Leuten, die denken etwas besseres zu sein, nur weil jemand Hilfe in Anspruch nimmt/braucht!
Fasst euch mal an die eigene Nase, kein Eintrag im Führungszeugnis aber Persöhnlichkeiten schlimmer als Schweine!
@ Nora
Es besteht die möglichkeit auf vorzeitige löschung deiner Einträge aus deinem Führungszeugnis durch unbillige Härte. Du könntest aber auch gegen deine Urteilsverkündungen angehen. Da du, wie ich lesen konnte, einschneidende Gründe hattest, keinen Einspruch einzulegen bzw. gab es eine nicht angemessene Absage der Vertagung der Gerichtsverhandlung durch unglaubwürdigkeit.
Wenn du magst, kann ich dir gerne behilflich sein, bin Anwalt mitunter in der Richtung für Strafrecht.
ich drücke mich mal einwenig vorsichtig aus: es sollte eigentlich keinen interessieren, ob hier jemand naiv oder schludrig ist! diese eigenschaften disqualifizieren grundsätzlich niemanden im immigrationsprozess.
ich frage mich, was einige leute mit ihren anfeindungen hier bewirken wollen...
ob die tatsachen von NoraV so wie sie sie schildert korrekt und vollständig sind, weiss ich nicht. ich schliesse mich Schinks kommentaren an. mir kommts einwenig seltsam vor (wie kann man als ehrliche haut zweimal beim schwarzfahren erwischt werden in so kurzen abständen? - vorallem wieso werden diese auch noch im führungszeugnis eingetragen? wir reden hier u.u. von einem betrag von 1.50 euro...). auch kommt mir der betrugsfall seltsam vor... anyway...
@NoraV: such dir einen anwalt und lass dich fachkundig beraten.
@Buickgirl:
ZitatGeh und kuemmer dich mal um deinen Krempel, ich finds ne Frechheit hier so aufzutreten!
deinen auftritt hier mit diesem kommentar halt ich auch für eine frechheit...
@BrittaNRW: ja, man muss zu seinem mist auch stehen. stimme dir voll zu. allerdings gebe ich, dass ich nicht regelmässig meine zahlungen durch ec oder cc überprüfe. daher würde ich unregelmässigkeiten auch nicht immer zeitnah merken.
@Shocker4444: danke dass du mit deinem kommentar den arschloch-faktor in diesem forum signifikant senkst...
Zitat von hrt2fndhi all, @NoraV: such dir einen anwalt und lass dich fachkundig beraten.
So einfach ist das!
Allerdings wuerde ich um den shocker einen Bogen machen. Wenn der seine Schriftsaetze in diesem Ton und vor allem dieser sprachlichen Praezision auch zu Gerichte bringt -
vorallem wieso werden diese auch noch im führungszeugnis eingetragen? wir reden hier u.u. von einem betrag von 1.50 euro...). auch kommt mir der betrugsfall seltsam vor... anyway... ----------------------------------------------------------------------------- Muß dir da recht geben.Kenne die De Gesetze nicht genau aber bei uns in At ist schwarzfahren ein Verwaltungsdelikt und wird nicht in einem Führungszeugnis angeführt.Auch eine nicht überwiesene Zahlung ist seltsam denn da müsste es zumindest einen Beleg geben, selbst wenn die Bank aus irgendwelchen Gründen den Auftrag nicht durchgeführt hat oder der Betrag aus irgendwelchen Gründen zurückgebucht wurde.
Die Ausdrucksweise von Shocker444 laesst mich auch daran zweifeln, dass er wirklich Anwalt ist.
Wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird und keine "erhoehtes Befoerderungsentgelt" zahlt gibt es halt eine Anzeige und es kommt dann meist zum Strafbefehl. Das ist auch normalerweise nicht so schlimm aber wenn es halt nicht bei einer einzigen Verurteilung bleibt, wird es halt auch ins Fuehrungszeugnis eingetragen.
Im Uebrigen ist eine Vorstrafe bei der Einwanderung auch anzugeben, wenn sie nicht im Fuehrungszeugnis angegeben ist. Ansonsten macht man sich hier in Canada strafbar. Wenn die Immigration das entdeckt, ist man schneller wieder in Deutschland als man denkt. (Ausser man heisst Schreiber und hat vorher Geld an alle Politiker hier verteilt)
Erschleichungen von leistungen 2002 (schwarzfahren) - [color=#4000FF]korrekt war 2007 geldstrafe
2. Eintrag
Erschleichungen von leistungen 2002 (schwarzfahren) - korrekt war 2007 geldstrafe
3. Eintrag
!! BETRUG !! 2009 geldstrafe[/color]
hallo
kommen wir doch zu den fakten zurück
die verurteilungen von 2007 (blauer text von mir auf grund ihrer korrektur) reichen aus, damit sie derzeit nicht nach kanada einwandern kann - punkt
da kann weder ein anwalt derzeit was dran ändern noch jemand anders.
also, das thema kann damit beendet werden - was die faktenlage betrifft.
bevor sie ein anderes führungszeugnis bekommt vergehen jahre - sie muss aber auch selbst dann - wenn die einträge gelöscht sind - diese "taten" bei CIC angebn - in x jahren. macht sie das nicht, dann macht sie sich erneut gegenüber cic der falschaussage schuldig und damit dürfte der traum von ca in noch weiterer ferne rücken
alle detail infos für einen pardon von seiten canadas - der notwenig ist - stehen auf den von mir angegebenen sites