Etwas Aktuelleres als Januar 2011 gibt es wohl derzeit nicht: http://www.bundesfinanzministerium...ionFile.pdf Canada ist da allerdings nicht erwähnt. Die werden öfters mal neu verhandelt oder ergänzt weil sich auch nationale Steuergesetze ändern - aber am Grundsatz "keine doppelten Steuern" ändert sich nie was. Kein Grund zur Panik!
Als Ergänzug ein Zitat aus dem OECD-Doppelbesteuerungs-Musterabkommen das für alle OECD-Staaten verbindlich ist: "1. Where a resident of a Contracting State derives income or owns capital which, in accordance with the provisions of this Convention, may be taxed in the other Contracting State, the first-mentioned State shall allow: a) as a deduction from the tax on the income of that resident, an amount equal to the income tax paid in that other State; b) as a deduction from the tax on the capital of that resident, an amount equal to the capital tax paid in that other State. Such deduction in either case shall not, however, exceed that part of the income tax or capital tax, as computed before the deduction is given, which is attributable, as the case may be, to the income or the capital which may be taxed in that other State."
Zitat von AmstaffAlso, ausländische Einkünfte unterliegen in D dem Progressionsvorbehalt. Diese fliessen also mit ein auf die deutsche Besteuerung.
Jedoch ist der Satz geringer.
Bislang wurde die im Ausland entrichtete Steuer darauf angerechnet.
Beispiel: Du hast ausländisches Einkommen von 1000 Euro, und darauf 200 Euro ausländische Steuern bezahlt. Diese 200 Euro werden vom Gesamteinkommen abgezogen, die restlichen 800 bleiben steuerfrei und unterliegen dem Progressionsvorbehalt: Das gesamte Einkommen erhöht sich um 800 Euro, und dadurch steigt der persönliche Steuersatz aufgrund der Progression. Nennt sich Abzugsverfahren. Das galt aber meines Wissens nach auch früher nur für Staaten die kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland haben.
ZitatNeu, seit wohl 2 Jahren, ist, daß dies nicht mehr geschieht!!!!
Gleiches Beispiel, ausländisches Einkommen 1000 Euro, ausländische Steuer 200 Euro. Die 1000 Euro sind in Deutschland ganz normal steuerpflichtig, und die 200 Euro ausländische Steuer werden von der deutschen Steuer abgezogen. Nennt sich Anrechnungverfahren.
ZitatFür uns mehr relavant, wäre nun, ob das in Canada auch so gehandhabt wird......
Wenn ich den CRA-Text richtig verstanden habe, habt ihr in Canada ebenfalls das Anrechnungsverfahren. Das entspräche auch der OECD-Richtlinie.
Zitat von AmstaffJa, summer, aber eben diese 200 gezahlten Steuern werden nicht mehr angerechnet.
Sie müssen. Steht so im OECD-Abkommen, dass die Staaten als Vorlage nehmen müssen wenn sie Doppelbesteuerungsabkommen abschließen. Da gibt es kaum Spielraum, und schon gar nicht beim "Herzstück", der Vermeidung von doppelten Steuern.
ZitatGäbe es seitens Canadas das Anrechnungsverfahren nicht, würde es teuer werden. Alsodann zurück.....
Wenn es seitens Canadas ein Anrechnungsverfahren gibt, dann auch auf deutscher Seite. Doppelbesteuerungsabkommen sind immer auf Gegenseitigkeit. Ausnahmslos. Und da es ein Anrechnungsverfahren gibt, gibt es das Abkommen noch. Denn die Änderung betraf ein nur Wahlrecht das man in ein paar Ausnahmefällen hatte: Man konnte unter bestimmten Voraussetzungen auf das Abzugsverfahren optieren. Das wurde abgeschafft.
Vielleicht meinte deine "Steuertante" das: Früher war es unter Umständen möglich, dass man die gezahlte Steuer von seinem zum versteuernden Einkommen abgezogen hat. Jetzt wird sie von der im jeweils anderen Land fälligen Steuer direkt abgezogen. Steuererklärung vorausgesetzt, denn was man dem Finanzamt nicht verrät kann es nicht abziehen.
Die Kanadier haben ja die deutsche Steuererklärung noch nicht. Also konnten die schon mal nix abziehen.
Da die Kanadier deutlich flotter sind ( was machen die in D eigentlich so lange? ) haben wir schon die Steuerwische in mit angeben. Schön doof, mache ich auch nur einmal.....
Zitat von Amstaffwas machen die in D eigentlich so lange?
Ich mache die Steuererklärung immer online, und habe dann in zwei bis drei Wochen den Beschied. Dieses Jahr wird das aktuelle Steuerprogramm aber wohl etwas später als gewohnt zum Download bereitstehen weil da irgendwelche Änderungen etwas schwieriger einzubauen sind als sonst. Auf Papier dauerts länger - das kommt erstmal auf einen Stapel und muss dann von Hand in den Computer getippt werden.
Laut Grundgesetz sollen alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein! Die deutschen Alterseinkünfte werden seit 2005 hier in Kanada in Übereinstimmung mit dem Alterseinkünftegesetz und dem Doppelbesteuerungsabkommen ordnungsgemäß besteuert. Genau wie in Deutschland ist auch in Kanada die Besteuerung nebst allen Steuervergünstigungen den Renten-, Gesundheits- und Sozialsystemen angepaßt. Alle Steuervergünstigungen werden auch deutschen Rentenempfängern gewährt, so daß eine Diskriminierung bei der kanadischen Besteuerung nicht erfolgt. Somit lösen die deutschen Renten für mindestens 75 % der Rentner keine kanadischen Steuern aus. Genau so, wie in Deutschland. Das ist Gleichbehandlung, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die ungerechte deutsche Besteuerung hat zur Folge, daß die Rentner, zumindest hier in Kanada, durch Tausende Euro an Steuernachzahlungen und erheblichen Unkosten die Alterseinkünfte eines ganzen Jahres verlieren. Entgegen der Auffassung des Bundesfinanzministeriums lassen sich nämlich Tausende Euro deutsche Steuern nicht auf 0 Dollar kanadische Steuern anrechnen. Da in Deutschland nur noch in Milliarden gerechnet wird, scheinen die einfachsten Rechenarten nicht mehr geläufig zu sein. Alle deutschen Auslandsrentner haben einen angeborenen Anspruch auf Gleichbehandlung und Würde. Oder sind Auslandsrentner vielleicht keine Menschen?
Laut Grundgesetz sollen alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein! Die deutschen Alterseinkünfte werden seit 2005 hier in Kanada in Übereinstimmung mit dem Alterseinkünftegesetz und dem Doppelbesteuerungsabkommen ordnungsgemäß besteuert. Genau wie in Deutschland ist auch in Kanada die Besteuerung nebst allen Steuervergünstigungen den Renten-, Gesundheits- und Sozialsystemen angepaßt. Alle Steuervergünstigungen werden auch deutschen Rentenempfängern gewährt, so daß eine Diskriminierung bei der kanadischen Besteuerung nicht erfolgt. Somit lösen die deutschen Renten für mindestens 75 % der Rentner keine kanadischen Steuern aus. Genau so, wie in Deutschland. Das ist Gleichbehandlung, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Zitat
Die ungerechte deutsche Besteuerung hat zur Folge, daß die Rentner, zumindest hier in Kanada, durch Tausende Euro an Steuernachzahlungen und erheblichen Unkosten die Alterseinkünfte eines ganzen Jahres verlieren. Entgegen der Auffassung des Bundesfinanzministeriums lassen sich nämlich Tausende Euro deutsche Steuern nicht auf 0 Dollar kanadische Steuern anrechnen. Da in Deutschland nur noch in Milliarden gerechnet wird, scheinen die einfachsten Rechenarten nicht mehr geläufig zu sein. Alle deutschen Auslandsrentner haben einen angeborenen Anspruch auf Gleichbehandlung und Würde. Oder sind Auslandsrentner vielleicht keine Menschen?[/quote]
Brauchtest Du eine Erinnerung warum Du nicht mehr in Deutschland bist?
Die ungerechte deutsche Besteuerung hat zur Folge, daß die Rentner, zumindest hier in Kanada, durch Tausende Euro an Steuernachzahlungen und erheblichen Unkosten die Alterseinkünfte eines ganzen Jahres verlieren. Entgegen der Auffassung des Bundesfinanzministeriums lassen sich nämlich Tausende Euro deutsche Steuern nicht auf 0 Dollar kanadische Steuern anrechnen.
sorry - aber kann mir das mal einer erklären - danke
da lebt also ein deutscher rentner in kanada und hat null - absolut null - kanadische einnahmen also - keine old age rente, keine einnahmen aus rentenpläne angespart , etc. wie macht man den sowas?
stimmt natürlich nicht -- es sind null steuern die er in canada zahlt,
weil er entweder zu wenig kanadische einnahmen hat - oder clever genug ist die steuer auf null zu rechnen.
dann kommt die deutsche steuer und will von ihm ein jahreseinkommen der altersversorgung für die steuerrückzahlung - sagt er.
nach der LICO tabelle ist das minimum pro jahr für eine person in kanada so ab 14,000 dollar - je nach ort wo man wohnt bis zu 20,000 dollar.
meine frage gibt es da keine hartefälle-klausel? abzahlungsvereinbarungen z.b. einmal in deutschland und dann die mögliche wohlfahrtleistung in kanada?
und noch etwas - auch boris becker, steffi graf und viele anderen haben immer wieder feststellen müssen: zahle deine steuer rechtzeiitig und kümmere dich darum auf dem laufenden zu sein. ja die ankäufe von CDs sind da noch ein anderes thema.
Zitat von Ogopogo1Entgegen der Auffassung des Bundesfinanzministeriums lassen sich nämlich Tausende Euro deutsche Steuern nicht auf 0 Dollar kanadische Steuern anrechnen.
Kannst du mir mal erläutern wie du das meinst, und welcher Finanzminister dir gesagt hat man könne irgend etwas anrechnen was gar nicht da ist? Wieso willst du Steuern gegenrechnen wenn du gar keine zahlst? Und in welcher Höhe bitte? Würfeln?
ZitatAlle deutschen Auslandsrentner haben einen angeborenen Anspruch auf Gleichbehandlung und Würde.
Ist es unwürdig, dass auch ein in Deutschland lebender Rentner keine Steuern gegenrechnen kann die er in Mexiko nicht zahlt? Oder wie meinst du das?