nunja ob der vater ein aufenthaltsbestimmungsrecht hat weiß immer noch keiner und hat er das,dann ist es leider gottes so das er sich schriftlich dazu äußern muß ob er sich damit einverstnaden erklät,mach er das nicht bleibt nur an die vernunft zuappelieren oder schlimmstenfalls einen prozess noch in deutschland zuführen.achso und ich denke es liegt meistens an beiden wenn ein vater die kinder kaum sieht,der ist irgendwann so gefrustet das es ihm egal ist.
What happens after the break-up of the family? Eighty-seven percent of children end up living solely with their mothers after a parental separation (only 7 percent live with their fathers). Only 30 percent of children report visiting their fathers every week. One quarter of children visit their fathers irregularly -- once a month or on holidays. A whopping 15 percent never see their fathers. --- Ontario website features first batch of deadbeat dads Last Updated: Monday, February 19, 2007 | 11:39 AM ET ... Ontario's Family Responsibility Office has more than 180,000 active cases of deadbeat parents with more than $1 billion owing in child support.
vom manipulieren und belügen der kinder, wie es hier vorgeschlagen wurde, halte ich rein gar nichts. das kann zu einem vertrauensbruch führen, von der fragwürdigkeit dieser art von vorbildfunktion mal ganz abgesehen. besser fände ich es, einen gemeinsamen urlaub mit der ganzen familie (+ großeltern) in kanada zu verbringen, damit besonders die kinder eventuelle ängste vor dem unbekannten verlieren.
btw, die idee einer pro und contra liste von D und CA finde ich sehr fiktiv. wenn man zuvor noch nie in CA gewesen ist, kann so ein vergleich weder aussagekräftig noch ausschlaggebend sein. just my 2 ct.
@FG Du hast es genau auf den Nagel getroffen. Das mit der Manipulation war von mir absichtlich überspitzt dargestellt, denn das ist was Eltern machen, wenn sie etwas durchdrücken wollen und nicht auf ihre Kinder hören.
@maxim entweder bist Du eine alleinerziehende Mutter oder lebst mit einer zusammen. Schau doch mal auf der Seite http://www.vafk.de (Väter Aufbruch) nach. Dort siehst Du die andere Seite. I.d.R. werden die Konflikte zwischen den eltern auf dem Rücken der Kinder ausgetragen und das führt dazu, dass das nicht betreuende elternteil seine Kinder nicht mehr sieht oder nur sporadisch. Das gleiche passiert aber auch, wenn die Kinder beim Vater leben. Die Statistik belegt nur, dass Kinder ein elternteil nicht mehr sehen. Sie belegt nicht, dass der Vater das Interesse an seinen Kinder verloren hat. Mein Vater wäre auch in dieser Minus-Statistik vorgekommen. Und? Ich telefoniere jeden Tag mit ihm und er hat großen Anteil an meinem Leben.
@theowner Dein Vorschlag, gütliche einigung oder Prozess, sind nicht ganz okay. Das Resultat sollte ja dann auf jeden Fall sein, dass B nach Kanada gehen kann. es gibt aber auch die Alternative, dass sie bleibt. Eben um, wie Du schriebst, den Kindern den Vater zu erhalten. Mit Kindern geht man nun mal Verpflichtungen ein und manchmal ist es halt ätzend.
trudy ich kann nur von meiner bzw.unserer situation sprechen und wir sind glücklicherweise seid fast zehn jahren verheiratet und noch viel viel länger ein paar,wir haben zwei kinder und ganz ehrlich wir als eltern müßen eine entscheidung treffen,diese beinhaltet nicht nur sachen die uns als eltern betrifft , sondern auhc die kinder betrifft und das es sicherlich kurzfristig probleme wegen trennung und so geben kann ist allen klar,es gibt genug erwachsene die an heimweh zerbrechen und aufgeben,allerdings sind wir als familie auch der meinung das wir uns gegenseitig auffangen und ich bin mir auhc sicher das wenn wir hier in deutschland bleiben die familie einfach leiden würde durch die unzufriedenheit der eltern,also warum sollte man sich das antun?der einzige grund warum sie hier bleiben sollte oder muß kann nur der sein das sie unter umständen sozusagen kriminelle handlungen begeht,wenn der vater sich total quer stellt oder aber wenn es für beide kinder abzusehen wäre das es richtig problematisch wird und mal ehrlich ,heut zutage wird mit kindern viel zuschnell zu psychologen gerannt um dann offiziel die kinder zuterapieren und was geschieht in wirklichkeit?? die eltern werden terapiert,weil sie einfahc mit gewisen situationen auf grund von unwissenheit überfordert sind. entscheiden kann sie nur alleine,solche punkte wie wielang bin ich in einer beziehung?wie fest ist diese beziehung?und wo geht es langfristig meinen kindern wirklich besser?das wären für mich entsheidende kriterien und dann kann man den weg gehen und sich mti dem vater zusammensetzen.und ihn garnicht mehr sehen wäre ja völlig falsch,es gibt ferien ,als beispiel.es gibt immer eine lösung,wenn man sie nur finden will.
Zitat von theownernunja ob der vater ein aufenthaltsbestimmungsrecht hat weiß immer noch keiner und hat er das,dann ist es leider gottes so das er sich schriftlich dazu äußern muß ob er sich damit einverstnaden erklät,mach er das nicht bleibt nur an die vernunft zuappelieren oder schlimmstenfalls einen prozess noch in deutschland zuführen.achso und ich denke es liegt meistens an beiden wenn ein vater die kinder kaum sieht,der ist irgendwann so gefrustet das es ihm egal ist.
Hi,
das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat sie ja schon - die Kinder leben bei ihr. Ich glaube, was du meinst, ist das Sorgerecht. Wenn beide das Sorgerecht haben, so muss der Vater der Auswanderung zustimmen. Hat sie das alleinige Sorgerecht, so braucht sie diese Zustimmung nicht.
nein nien ich dneke du vertust dich,nur weil die kinder bei ihr leben heißt das noch lange nicht das sie auch alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht hat,wenn beide elternteile sich als beispiel das sorgerecht teilen,haben auch beide das aufenthaltsbestimmungsrecht,heißt nix geht ohne die zustimmung des anderen,würde man zum wohle des kindes handeln wollen(was meistens nicht der fall ist,sondern eher dazu genutzt wird dem anderen ein bein zustellen)würde der oder diejenige das sorgerecht und somit aufenthaltsbestimmungsrecht abgeben welches die kinder nur zubesuch hat. da dies meistens nicht passiert,können so banale dinge wie eine klassenfahrt schon zu einem ernst zunehmenden hinderniss werden,der eine sagt ja der andere aus frack sagt nein,schon hat das kind die a--karte und wird nicht mit können ,das geht aber nur wenn beide ein sorgerecht und somit aufenthaltsbestimmungsrecht haben,wobei man dieses aber wiederrum auch seperat in beiderseitigem einverständnis abändern kann,aber das ist wieder ein thema für sich .
da der vater ihrer aussage die kinder zwar in relativ großen abständen sieht ,ist eine entfremdung sogesehen ja nicht passiert und daher kann dies für die mutter ernsthafte rechtliche konsequenzen haben,ich denke dies sollte erstmal geregelt werden und dann sollte sie sich gedanken wegen den kindern machen. und ich kann dir nur recht geben,habe ja nichts anderes geschrieben.
Zitat von theownernunja ob der vater ein aufenthaltsbestimmungsrecht hat weiß immer noch keiner und hat er das,dann ist es leider gottes so das er sich schriftlich dazu äußern muß ob er sich damit einverstnaden erklät,mach er das nicht bleibt nur an die vernunft zuappelieren oder schlimmstenfalls einen prozess noch in deutschland zuführen.achso und ich denke es liegt meistens an beiden wenn ein vater die kinder kaum sieht,der ist irgendwann so gefrustet das es ihm egal ist.
Hi,
das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat sie ja schon - die Kinder leben bei ihr. Ich glaube, was du meinst, ist das Sorgerecht. Wenn beide das Sorgerecht haben, so muss der Vater der Auswanderung zustimmen. Hat sie das alleinige Sorgerecht, so braucht sie diese Zustimmung nicht.
Lieben Gruß Pittie
Liebe Pittie, Du bist hier wirklich nicht ganz auf dem neuesten Stand. Deine Ansicht ist populär aber falsch:
Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht sind zwei grundverschiedene Dinge. Die Tatsache, dass die Kinder bei ihr leben sagt nichts über die rechtliche Regelung von beiden Gebieten aus, gar nichts.
Im Extremfall könnte der Vater sogar das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben und hat entschieden, dass die Kinder bei der Mutter leben sollen. Das gibt es umgekehrt nicht selten bei Jugendlichen, die zwar bei der Mutter leben und dann aber mal ein Jahr beim Vater leben wollen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann dann sehr wohl bei der Mutter sein, die somit auch diesen Ausflug schnell beenden könnte.
Das Sorgerecht ist davon getrennt. Ohne richterlichen Beschluss wird es gemeinsam ausgeübt. Selbst wenn es dem einen Elternteil übertragen wird, kann der Richter ein Besuchsrecht festlegen und wie Trudy schon schrieb, das Umgangsrecht ist ein Grundrecht/Menschenrecht, das nur durch richterlichen Beschluss und zumeist nur dann, wenn eine Gefahr für das Kind besteht, ausgesetzt werden kann, es kann aber niemals lebenslänglich verwehrt werden.
Dies gesagt kann sie im Zweifelsfalle noch nicht mal dann die Kinder so einfach nach Kanada verfrachten, wenn sie das alleinige Sorgerecht und auch Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das wird schon aus ihrer eigenen Beschreibung deutlich: Der Vater und die Kinder haben Umgang und sie wirkt dabei aktiv mit. Damit verletzt sie das Umgangsrecht und gefährdet das Kindeswohl, wenn sie einfach auswandert - ganz abgesehen von den straftrechtlichen Implikationen, die aber der familienrechtlichen Situation folgen würden.
Da braucht man nichts hinein zu interpretieren, das steht schon so in dem, was die Dame am Anfang schrieb.
Grundsätzliche Ausnahme: Hätte der Vater seit Jahren keinen Umgang und auch keinen beantragt, dann hat eine Entfremdung stattgefunden und vorausgesetzt, Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht sind eindeutig geregelt, kann der betreuende Elternteil nach Sibirien ziehen, denn es ändert sich in der Beziehung der Kinder zum anderen Elternteil dadurch nichts.
Maxim: Nicht nachdenken - es geht hier um Fachkenntnisse und nicht im tolle Väter oder Mütter oder um Stammtischparolen.
Alle anderen: Hoffe, es hilft.
@cancan10
Jetzt muss ich es dir diesmal leider hier mitteilen . Ließ bitte meinen Post nochmals durch! Da steht mit keinem Wort erwähnt, dass ich gesagt habe, dass Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht das gleiche sind. Dies hat "theowner" im vorherigen Post geschrieben. Und dagegen habe ich wiedersprochen! Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt immer nur bei einem Elternteil, wohingegen das Soegerecht bei beiden Elternteilen liegen kann. Hat aber nur ein Elternteil das Sorgerecht so kann er mit den Kindenr umziehen ohne das Einverständis des anderen Elternteils. Dies weis ich leider ganz genau, da wir diese Diskusion bei uns erst vor sechs Wochen hatten und uns bei einem Anwalt erkundigt haben. Der Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nur dann "verpflichtet" dem anderen Elternteil einen Umzug mitzuteilen, bzw. um erlaubnis zu fragen, wennn beide das Sorgerecht haben. theowner hatte auch das Beispiel mit der Klassenfahrt gebracht, wegen der Zustimmung, und dies hat nichts mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun, sondern nur mit dem Sorgerecht.
Ok, vielleicht hat der Vater ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass es nicht so ist. Sie hat leider auch nicht gesagt, ob sie mit ihm verheiratet war oder nicht. Wenn sie nicht mit ihm verheiratet war und keine Sorgeerklärung abgegeben hat, so liegt das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine bei ihr. Und so leid es mir tut, in so einem Fall guckt der vater in die Röhre.
Mit dem Besuchs- bzw. Umgansrecht stimme ich dir voll und ganz zu.
Ansonsten die andere Geschichte kommt noch per PM.