Ein Jugendamt tut immer gerne so, als hätte es rechtlich was zu melden, dem ist nur gar nicht so.
Sie dürfen maximal im Notfall Kinder aus dem Zuhause herausnehmen, müssen aber selbst dann im Nachhinein das zuständige Familiengericht informieren.
Generell aber haben sie keine rechtliche Gewalt - tun aber gerne so.
Deshalb ist die Aussage des Jugendamtes im Fall deiner Tochter so nicht richtig. Alleinige SR inkl. alleinigem ABR hat nichts mit Umgang zu tun und ist somit keine Sicherheit bezüglich der Rechte des Kindes auf Umgang mit dem getrenntlebenden Elternteil.
Lieben Gruß, bg
Und dann noch, nur mal so: Das HKÜ ist nicht dafür zuständig Prozesse anzuleiern, sondern es schafft Fakten, hier je nach dem sofortige Rückführung von Kindern. Nur in ganz wenigen Fällen schaltet sich ein ausländisches Gericht im tatsächlichen Sinne ein. Ansonsten erfolgt nach Rückführung erst der Prozess über den zukünftigen Aufenthalt des Kindes.
Ab dem Alter von 16 Jahren greift das HKÜ nicht mehr.
meine tochter stand bevor wir nach ca gingen mit dem jugendamt in regen kontkt da der vater der kinder sein umgangsrecht nicht wahrgenommen hatt bzw. sehr unregelmaessig wahrgenommen hatt wie er lust und laune hatte dadurch war speziell der aeltere der beiden sehr durcheinander ,auch wir haben einen anwalt zu rate gezogen weil uns klar war das jugendamt hatt keine rechtsgewalt.ich denke es haengt doch auch immer vom kontakt zwischen kind und vater ab der war hier nicht sehr eng und wie gesagt der vater der beiden ist informiert worden von meiner tochter und vom jugendamt und vom anwalt rechtzeitig bevor wir gingen schriftlich und muendlich .noch ein tag bevor wir los sind hatt meine tochter ihn angerufen.keine reaktion von ihm null interesse. bis heute keine reaktion. gruss angelika
Als Papa von 3 Mädels kann ich das Verhalten echt nicht nachvollziehen. Ich wuerde immer dahin ziehen wo meine Frau mit meinen Maedels hingeht.
Moralische Defizite sind leider keine Rechtsgrundlage, daher waere vielleicht doch eine juristische Ueberpruefung zu ueberlegen. Nicht, dass irgendwann mal bei der Einreise nach DE aeger droht....
es ist so das meine tochter ja dern rechtsgrunglage nachkommt in dem sie regelmaessig briefe und fotos von den kindern nach de zum jugendamt und die schicken sie weiter zum vater der kinder,aber wie gesagt null reaktion.damit ist auch laut anwalt meiner tochter auf der sicheren seite sie tut alles das er kontakt hatt bzw.bekommt
ich verstehe deine ansicht voll und ganz meine tochter und ich sind selbst auch dafuer das kinder beide elternteile haben auch wenn sie nicht mehr zusammen leben. meine juengste tochter ist 15 j. und hatt trotz dem sie hier mit uns lebt regen kontakt per mail und anrufe kontakt zu ihrem leiblichen vater und ihren grosseltern.also es geht ja .meine tochter verdammt den leiblichen vater ihrer kinder nicht sie wissen das sie einen haben sie hatt bilder von ihm und wenn der grosse fragt versucht sie seine fragen zu beantworten . die kleine ist gerade 2 und hatt ihn genau 2x gesehen und da hatt er sie auch noch abgelehnt. ich will jetzt hier nicht ueber den vater meiner enkel herziehen ,er hatt vieleicht sine gruende welche auch immer er hatt leider nie das gespraech mit meiner tochter gesucht.so nun genug davon uns geht es hier gut und die kleinen leben sich super ein. wie gesagt keine pruegel gruesse Angelika