@ mark - das hat mich auch ziemlich geflasht hier. Es ist nicht nur so, dass überall die Angebote hängen und als Werbung ins Haus flattern, man wird ja von Verkäufern ständig darauf angesprochen, dass man ja finanzieren kann und braucht keine Bank dazu und keine credit history, zahlt ein paar Monate nix und eh' nur 9% Zinsen etc. Also man kann genug Kredite aufnehmen ohne credit history. Ich finde, man muss da schon ziemlich standfest sein, es wird einem viel zu leicht gemacht und noch dazu suggeriert, dass das eh' jeder macht und es ganz normal ist. Dafür gibt es dann auch überall Werbung von Schuldenregulierungsorganisationen - die wenigsten davon non-profit.
Zitat... Und ich habe mal gelesen das es keinen Haftbefehl wegen Schulden gibt sondern nur wenn Betrug damit in verbindung gebracht wird spricht man vorsaetzlich nicht zahlt...
Ich weiß auch nicht, wer immer diese Schauermärchen erzählt, dass man wegen Schulden ins Gefängnis muss. Ist das sowas wie, dass die Augen stehen bleiben, wenn man zum Spaß schielt? (man beachte die Augen!) Ich kann übrigens nicht schielen, und auch nicht pfeifen und auch nicht mit den Ohren wackeln. Bin aber trotzdem gut durchs Leben gekommen. LOL
Zurück zum Thema:
Man kann wegen Schulden ins Gefängnis kommen, aber: nur wegen bestimmten Schulden. - Straf- und Bußgelder nicht bezahlt - Betrug (z.B. obwohl das Konto wissentlich nicht gedeckt ist, EC-Cash tätigen), Erschleichen von Leistungen (z.B. das bei Jugendlichen sehr beliebte Schwarzfahren) -->und auch nur dann, wenn der Gläubiger Anzeige stellt & wenn man die Eidesstattliche Versicherung nicht abgibt, obwohl man dazu gesetzlich verpflichtet ist (Beugehaft)
Es stimmt also nicht, dass man wegen Schulden einfach so ins Gefängnis geworfen wird. Da muss es schon einen Straftatbestand geben. Ihr könnt also weiter fleißig bestellen und eure Rechnungen nicht zahlen. Nur das Konto muss gedeckt sein, sonst sind wir wieder beim Betrug!
Also wenn ich von CA nach DE zurueck gehen wuerde, dann wuerde ich mir noch nen Container voll Moebel auf Pump kaufen wo die raten erst in 3 Jahren faellig waehren und dann wer ich wech !!
Nein will hier niemanden zum Betrug anstiften !
Du könntest mit der Nummer auch noch durchkommen! Ist zwar jetzt in die Richtung D--> Can. muss aber auch umgekehrt funktionieren, oder?
ZitatDas Generalkonsulat hat keine rechtliche Handhabe, um in der Provinz Ontario die Erfüllung in Deutschland entstandener Verbindlichkeiten zu erzwingen. Das Generalkonsulat kann einen Schuldner lediglich auffordern, zu den geltend gemachten Ansprüchen Stellung zu nehmen und sich zur Frage ihrer Regelung zu äußern. Dies setzt voraus, dass die Anschrift des Schuldners bekannt ist. Da in Ontario keine polizeiliche Meldepflicht besteht, ist die Anschriftenermittlung sehr schwierig, häufig unmöglich. Dem Generalkonsulat sind nur die Adressen derjenigen hier lebenden deutschen Staatsangehörigen bekannt, die sich aus irgendeinem Anlass an das deutsche Generalkonsulat gewandt haben. Weder für Einwanderer noch für vorübergehend in Ontario lebende Deutsche gibt es eine Verpflichtung, sich beim Generalkonsulat zu melden.
weiter unten steht allerdings:
ZitatZwischen Deutschland und Ontario besteht kein Gegenseitigkeitsabkommen betreffend die Anerkennung und Vollstreckung von zivil- und handelsrechtlichen Urteilen. Die Anerkennung und Vollstreckung von deutschen Urteilen erfolgt deshalb auf Grundlage der Rechtsgrundsätze des Common Law. Die Anerkennung ausländischer Urteile in Kanada ist durch eine Entscheidung des kanadischen Supreme Court aus dem Jahre 1990 (Morguard) stark vereinfacht worden. Eine Anerkennung und Vollstreckung deutscher Entscheidungen durch die Gerichte der Provinz Ontario setzt voraus, dass diese das deutsche Gericht als zuständig zur Entscheidung über den Rechtsstreit ansehen, kein Grund für die Versagung der Anerkennung vorliegt und das Urteil die notwendigen Voraussetzungen für eine Vollstreckung erfüllt
Vielleicht macht einer mal den Anfang und testet es aus?
Mark, du hast es ja auch richtig gesagt. Meine Klienten frage mich immer, ob sie jetzt ins Gefängnis müssen. Und Bekannte fragen das auch öfters. Deswegen habe ich das geschrieben, weil es so eine urbane Legende ist. Ich wollte dich nicht korrigieren!
@Kerstin84 Einen Fall hast du vergessen: Fuer Unterhaltsschulden muss man u.U. in den Knast. Wenn der Schuldner leistungsfaehig ist und es sich um Unterhalt fuer minderjaehrige Kinder handelt, koennte es sich um einen Straftat handeln.
Zitat von ralf.wangemann... Was soll man da noch machen? Klein beigeben und die Kosten des Inkasso auch noch mitbezahlen? Vielleicht hat ja doch noch Jemand ein guten Tipp? Gruß aus Kanada.
Könnte sein das dies ein vernünftiger Weg ist. Zumal es ja auch ein Rechtshilfeabkommen gibt- siehe wichtiges für pot. Auswanderer. Das schlimmste was Dir in dieser RIchtung passieren kann ist, ein Gerichtstitel durch die Gläubiger und damit eventuelle Einflüsse auf den PR Status.
du solltest dich erkundigen, wie es mit der situation von gläubiger und schuldner in quebec aussieht - das dürfte deine fragen möglicherweise beantworten
wie ja bereits gepostet wurde kann ohne große probleme in ontario gepfändet werden
und wie ich schrieb - wenn die bank deine schulden an eine andere firma verkauft hat - dann wiird sich deine ex-bank nicht mehr um deine briefe kümmern
ich hatte ehrlich gesagt gehofft, dass das Thema ein gutes Ende genommen hatte. Aber: Da haben wir unsere Rechnung ohne die Bank gemacht. Genauso, wie du einen Ratenzahlung ablehnen kannst, weil du sie zum Beispiel nicht leisten kannst, kann der Gläubiger ebenfalls nicht auf Verhandlungen eingehen. Aus welchen Gründen er dies tut, können wir nur erahnen. Vielleicht rechnet er nicht mehr damit, von dir Geld zu bekommen und versucht die Forderung jetzt an ein Inkassobüro abzutreten. Oder er gibt sich nur damit zufrieden, die vollständige Summe zu erhalten und reagiert deswegen nicht auf Vergleichsschreiben.
Witzig finde ich immer: Wer will was von wem? Wieso hält es ein Gläubiger nicht für nötig, in Zahlungsverhandlungen einzusteigen? Ich meine, du behälst dein Geld doch gerne; die Bank will doch (zu Recht) etwas von dir.
Ralf, auch wenn du versuchst, das irgendwie noch alleine zu regeln, ich habe den Eindruck, dass die Bank auf "stur gestellt" hat. Wenn du weißt, was ich damit meine. Wir hatten dir in früheren Postings schon geraten, dich an eine professionelle Schuldnerberatung in Quebec zu wenden. Natürlich hast du die Schulden hier in DE gemacht, und damit sind es deutsche Schulden, wenn die Bank aber die Forderung an ein Inkassounternehmen abkauft (und ganz sicher nicht an ein deutsches) ist DE komplett raus aus dem Ding.
Du bist schon den Weg gegangen und hast einen kanadischen Anwalt aufgesucht. War der auf Schuldrecht spezialisiert?
Ehe ich jetzt hier noch seitenlang weiter labere, kann ich nur sagen, dass es letzendlich vom Gläubiger abhängt, ob er deine Angebote annimmt oder nicht. Kannst du ihm etwas anbieten? Hast du das nötige Kleingeld, um einen Vergleich zu schließen? Und selbst wenn ja, muss der Gläubiger noch lange nicht darauf eingehen.
Schuldrecht ist wirklich wie Pokern. Beim einen klappts, beim nächsten nicht.
Natürlich ist es schade, dass du an einer gütlichen Regelung der Angelegenheit interessiert bist und der Gläubiger nicht darauf eingeht. Aber das kann dir in DE genauso passieren.
Weißt du denn wenigstens, ob die Forderung tituliert ist? Aber davon können wir eigentlich als Fakt ausgehen. Die Sache zieht sich ja schon eine ganze Weile hin.
Ratschlag a: Gehe zu einem auf Schuldrecht spezialisierten Anwalt. (wenn du noch nicht bei so einem warst) Ratschlag b: Schreibe die Bank nochmal direkt persönlich an. Zeige deinen Willen, biete etwas an, frage wie der Sachstand ist Ratschlag c: Gehe in eine kanadische Schuldnerberatung.
Das sind deine Möglichkeiten. Du musst erstmal rausfinden, was die Bank will. Und ob die Bank überhaupt noch Forderungsinhaber ist. Und wenn sie dir das nicht mitteilt, kannst du auch nichts machen.
Meine Frau hat die letzten fünf Jahre bei einer deutschen Bank mit genau solchen Kunden wie mit Dir Ralf, gearbeitet. Ich kann dazu nur sagen, richtig so, dass die deutsche Bank alles an ein kanadisches Inkassounternehmen abgetreten hat. Hoffentlich lassen sie Dir die Hosen runter.
Die armen Bankkunden/Steuerzahler in Deutschland müssen für eure Sch...e aufkommen.
Man sollte sich vorher überlegen ob man seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Sicher kann auch mal etwas unverschuldet schief gehen, leider ist das eher die Ausnahme.
Das ist halt Pech für die Bank. Sie sollten mal oben anfangen aufzuräumen. Meine Meinung. Ich habe auch selber Schuld wenn meine Kunden nicht bezahlen. Hätte ja vorkasse verlangen können. Aber es gibt immer Wege an sein Geld zu kommen. Ja Ja ich weiss wie ich zu meinem Geld komme.