kann sein daß sich viel geändert hat seit ich eingewandert bin. Ich habe eifach den Can. FS gemacht wie auch jeder andere Neuling hier; der alte blieb komplett aus dem Spiel, und da dieser (Österr.) nie verfällt, habe ich immer noch beide. Bei EU Urlaub kann ich dann entweder einen oder den anderen verwenden. Warum will jemand seine D Schein abgeben??
Zitat von YYZWarum will jemand seine D Schein abgeben??
Damit eine volle G Lizenz nur auf $75 kommt, ich weiss aber nicht, ob die Oesterreicher auch an der Umtauschaktion teilnehmen, die Schweizer sind auf jeden fall sogar besser gestellt bei der Aktion als Deutsche.
Jetzt muss ich dann doch auch nochmal was fragen Benötige ich in Kanada bei der Beantragung eines kanadischen FS einen internationalen FS oder reicht mein normaler Deutscher (EC-Karten-Grösse, also der Neue).
Kann ich den dann einfach umtauschen oder wird da noch irgendein Test gemacht. Was kostet mich die ganze Aktion dann eigentlich. Muss ich den Führerschein noch durch die Botscvhaft bestätigen lassen (war damals in USA so).
Wir hatten damals den internationalen dabei. Den hat die nicht interessiert. Sie wollten nur den EU-Karten-FS und der wurde eingezogen. Test wird keiner gemacht, aber Fragen gestellt. Ich kann mich nur nicht mehr erinnern welche. Vielleicht weiss es noch jemand. Kosten weiss ich jetzt auch nicht mehr.
In GTA wurde nur ein Sehtest gemacht und wir mussten keine Fragen beantworten )) so ist es halt unterschiedlich von Ort zu Ort. Ging aber ruck-zuck bei uns. Kosten? Keine Ahnung mehr, war abe rim verschmerzbaren Rahmen.
an meinem Blog könnt ihr erkennen, dass ich seit ein paar Tagen in Calgary bin.
Heute war ich bei der Führerscheinstelle um meinen deutschen Führerschein gegen den kanadischen umzutauschen.
Mein Problem: Ich habe vergessen den internationalen Führerschein in Deutschland zu beantragen und mitzunehmen. Ich könnte mich in den Hinten beissen.
Die Dame wollte die "englische Version" von meinem rosa Lappen haben. Ich schätze mal sie meint den internationalen.
Umtauschen kann ich ihn also nicht, es sei denn ich bringe eine Übersetzung mit.
Dann habe ich gefragt, ob ich den kanadischen Führerschein neu machen und meinen deutschen Führerschein behalten könnte.
DAS war mein Fehler. Denn die Dame sagte, ich könnte ihn nicht machen, da ich keine zwei Führerscheine besitzen darf.
Jetzt muss ich mich um eine englische Übersetzung bemühen. Kann jemand von euch ein günstiges Übersetzungsbüro in Calgary empfehlen?
Hmm haettest Du vorher einen EU Kartenschein gehabt sollte es kein Problem gewesen sein.Na ja hinterher weiss man es ! Die Dame hat keine Ahnung , Du darfst kannst 2 Fuehrerscheine haben genauso wie Du 2 Paesse haben kannst. Hast Du z.b Motorrad Fs oder LKW schein, kannst Du nach EU recht sogar wieder nach DE auf Urlaub kommen und diesen zurueck fordern weil in CA der erweiterte schein (LKW& BIKE) nicht umgeschrieben worden sind, mit der begruendung das Du z.b. in DE motorrad fahren willst oder LKW.
Was anderes ist das Du das Fact sheet des recprocativen abkommens ausdrucken solltest, weil da steht nicht drinne das Du eine Uebersetzung (Alberta Registrations) bringen musst. Falls die Tusse das dann doch verlangt sag Ihr sie soll bitte den Supervisor contacten und der soll im Handbook nach sehen was dort genau geschrieben steht. http://www.transportation.alberta.ca/Con...allicensing.pdf
Glaube nicht Du hast ein Konsulat bei Dir oder nur in Vancouver oder ? Na ja falls Du zum Konsulat gehst oder zur Botschaft kostet es glaube ich (bei mir damals DM 20 ) also heute sicher 20 Oirohs hast Du den Vorteil das sie ein schreiben haben (so eine Art Formblatt), wo mehr oder weniger schriftlich steht das Du fahrerfahrung hast , d.h. es nicht nur eine Uebersetzung des Auststellungsdatums sondern sagt mehr oder weniger aus das Du gefahren bist (was nicht richtig ist aber bei Versicherung hilft wenn Du ne 2te Kopie machst).
In dem Falle wäre es doch eigentlich besser, wenn man da direkt den Lappen komplett neu macht. Soweit ich weiß ist das ein recht schnelles und günstiges Vergnügen, oder?
Zitat von Ralf30Manchmal kommt es mir vor als ob die alle ihre eigenen Regeln machen.
Yep und genau deswegen nach dem Supervisor fragen und der soll das abkommen raussuchen und genau nachlesen. Mein Vermutung liegt darin, das manchmal Leute dahin spaziert sind und dieses und jenes einfach vorgelegt haben, darauf hin hat sich das so eingebuergert wie z.b. in ON das sie eine Uebersetzung sehen wollen (manchmal auch wenns ein EU Lappen ist wo es eh in Englisch drauf steht) ich habe damals das Original Abkommen vom Ministerium angefordert und nach etlichem emails auch erhalten und da standen so gut wie gar kein Anforderungen drinne wie heute gefordert uebersetzung etc.. das haben sich so manchem am Schalter einfach aus den Fingern gesogen , bis 2006 dann wurde auf einmal der zusatz gemacht auf der website : All applicants for an Ontario driver's licence are required to present a valid foreign driver's licence (if it is not in English or French, it is to be accompanied by a written translation from a qualified translator), pass a vision test and a written knowledge test regarding Ontario's traffic rules, pay all applicable fees, and provide acceptable proof of identity. Heisst im klartext fuer ON wenn man einen EU Lappen (Plastic Karte )hat braucht man keine Uebersetzung.
Zitat von 0815Hmm haettest Du vorher einen EU Kartenschein gehabt sollte es kein Problem gewesen sein.Na ja hinterher weiss man es !
Die Dame hat keine Ahnung , Du darfst kannst 2 Fuehrerscheine haben genauso wie Du 2 Paesse haben kannst. Hast Du z.b Motorrad Fs oder LKW schein, kannst Du nach EU recht sogar wieder nach DE auf Urlaub kommen und diesen zurueck fordern weil in CA der erweiterte schein (LKW& BIKE) nicht umgeschrieben worden sind, mit der begruendung das Du z.b. in DE motorrad fahren willst oder LKW.
Was anderes ist das Du das Fact sheet des recprocativen abkommens ausdrucken solltest, weil da steht nicht drinne das Du eine Uebersetzung (Alberta Registrations) bringen musst. Falls die Tusse das dann doch verlangt sag Ihr sie soll bitte den Supervisor contacten und der soll im Handbook nach sehen was dort genau geschrieben steht. http://www.transportation.alberta.ca/Con...allicensing.pdf
Danke, 0815, für den Tipp mit dem Ausdrucken. Werde ich gleich erledigen.
Ich hatte der Dame meinen rosa Lappen ausgehändigt. Sie drehte ihn einmal hin und einmal her und meinte, dass sie nicht versteht was drauf steht, also kann sie ihn auch nicht umtauschen und ich solle eine Übersetzung mitbringen.
Was mich weiterhin wundert: Sie sagte, dass ich wenn ich den deutschen Führerschein abgebe ihn nicht mehr zurück bekomme. Da habe ich aber andere Informationen (dank dieses Forums). Ich habe mich bedankt und bin gegangen. Ich denke ich versuche mein Glück nochmal bei einer anderen Registration in der Stadt. Vielleicht geben die mir andere Informationen.
Auf die Idee mit dem Konsulat bin ich auch nicht gekommen. Werde ich im Netz raussuchen und ausprobieren.
den internationalen hättest du in deutschalnd nur nach tausch deines rosa lappens in den kartenführerschein bekommen. denn so ist es bei mir. wollte mir sicherheitshalber den internationalesn fs ausstellen lassen und da sagt die nette dame (ironisch) dass das nur geht wenn ich den kartenführerschein habe. ich solle das doch bitte auf der homepage nachlesen und zu ihrer kollegin... "die leute sind so uniformiert!!! "
dafür arbeitet die doch da, oder???
unfreundliche nuss
habe den antrag auf einen kartenführerschein gestellt, muss ihn nur noch abholen.
wir sind mal mit dem rosa lappen mit unserem mietwagen angehalten worden und es gab keinerlei probleme.
das mit den eigenen regeln kann ich bestätigen, da erzählt escht jeder was anderes.
Die reprokrativen Abkommen sind License Exhchange sprich Austausch Programme, d.h eine Behoerde in diesem Land oder in DE ist verpflichtet den FS zu tauschen . Gemaess den abkommen sollen die FS ausgetauscht werden und an die Austellende Behoerde zurueck geschickt werden (was aber in X-Faellen nicht der Fall ist und die wandern sicher in den Muell). D.h. man erhaelt hueben wie drueben den Austausch.
Ein Internationaler Fuehrerschein ist im prinzip Schwachsinn, da ist ne alte Sache aus den 50/60zigern welche heute keinen Mensch mehr interresiert. Das letzte mal habe ich einen anfang der 80er in Afrika benutzt bei einer Autoanmietung. Ein Internationaler Schein ist nur gueltig in Verbindung mit einem Nationalen Schein egal von welchem Land. Und die Dame vom Amt hatte recht I-Fuehrerscheine duerfen NUR auf die neuen Kartenscheine hin ausgestellt werden. Internationale Führerscheine werden nur auf Grund eines nach § 6 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung ausgestellten Führerscheins (Kartenführerschein) ausgestellt.
Was den Internationalen FS in CA betrifft ist die rechtslage so : Internationaler wird in Kanada geduldet, aber keine Rechtsgrundlage also ab dafuer !
Wie gesagt, wer Motorrad und LKW noch auf dem Schein hat (was nicht in CA in keiner Provinz umgeschrieben wird gemaess abkommen) ,kann auf einen Besuch in Deutschland bei der FS Behoerde seinen Deutschen wiederverlangen, grundlage hierfuer ist ein begründeter Fall das ist z.b. Motorrad fahren in Deutschland im Urlaub . Herrausgabe oder neu ausstellung gemaess (§ 31 Abs. 4 FeV) . (4) Auf einem auf Grund des Absatzes 1 Satz 1 ausgestellten Führerschein ist zu vermerken, daß der Erteilung der Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zugrunde gelegen hat, die nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden war. Der auf Grund des Absatzes 1 oder 2 ausgestellte Führerschein ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet ihn über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Stelle zurück, die ihn ausgestellt hat, wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. In den anderen Fällen nimmt sie den Führerschein in Verwahrung. Er darf nur gegen Abgabe des auf seiner Grundlage ausgestellten inländischen Führerscheins wieder ausgehändigt werden. In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken. Verwahrte Führerscheine können nach drei Jahren vernichtet werden.
Man beachte den Text : In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde [b]davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken.[/b] Sprich wenn Du in CA einen Motorradschein oder LWK Schein gemacht hast ,und wieder zurueck nach DE gehst brauchst Du ihn nicht abegeben. Nachteil ist nur, das CA Scheine im 5 Jahre Zyklus erneuert werden muessen.
Zitat von 0815 Und die Dame vom Amt hatte recht I-Fuehrerscheine duerfen NUR auf die neuen Kartenscheine hin ausgestellt werden.
habe ja gar nichts dagegen dass sie recht hatte, habe mich nur bisschen gewundert dass ICH das ihrer meinung nach wissen soll, dafür bin ich doch hingegangen, um mich zu informieren. und scheinbar hat sie doch nicht so viel ahnung, denn sie meinte, dass ich, wenn ich längere zeit im ausland fahren will (und ich hab ihr gesagt dass es sich um kanada handelt) auf JEDEN FALL einen internationalen fs brauche...
so, das teil ist nun beantragt, hat mich mit neuem kartenführerschein, fotos und i-fs gleich mal knapp 50€ gekostet. und scheinbar für nix
kann ich denn in manitoba einfach nen fs machen? dann muss ich meinen nicht tauschen, abgeben, verloren gehen lassen oder in de irgendwann mal neu beantragen...