Sollten demnach Personen aus USA, Kanada etc., also Laender ausserhalb der EU bzw. des EWR Kindergeld erhalten und diese Kinder nicht im EU bzw EWR wohnen, dann darf eigentlich kein Geld fliessen.
Kindergeldanspruch kann demnach also zwar bestehen, aber wenn das Kind nicht in der EU oder dem EWR wohnt, dann darf es bei der Bemessung nicht beruecksichtigt werden.
@Amstaff: dann lüfte doch einfach mal das geheimnis, nach welchem du glaubst rechtlichen anspruch auf kindergeld zu haben, wenn dein hauptwohnsitz ausserhalb der EU ist...
im übrigen gilt, nur weil irgendjemand in den USA oder sonst wo irgendwelche leistungen aus DE erhält, dass dies rechtskonform ist (siehe hierzu auch Florida-Rolf)....
Abgesehen vom rechtlich normierten Betrug nach §263 StGB gibt es eben im Umgangston auch das allgemeine Verstaendnis von Betrug und dabei geht es eben nur um das persoenliche Empfinden.
So kann das fuer Maxim also durchaus als Betrug empfunden werden.
Nun Amstaff beschreitet derzeit noch gar keinen Weg. Er erkundigt sich lediglich nach Moeglichkeiten. Illegal koennten allenfalls die Personen handeln, die Amstaff erwaehnt hat. Hierzu wissen wir aber nichts genaues und sollten uns nicht in Vermutungen verstricken.
Gruss Thorsten
P.S. Bei manchen muss man auch das Wort Stinkstiefel als Kompliment betrachten.
Maxim ist kein Jurist, von daher bleibt Ihm - wie allen anderen auch, die sich in dem Gebiet nicht mit 100%er Sicherheit auskennen lediglich die Option geltendes Recht nach eigenen empfinden zu interpretieren.
Fakt ist: Es dürfte jedem bewusst sein, dass es keinen Sinn macht einen Antrag auf Kindergeld mit Wohnort in Kanada zu beantragen. Von daher ist nach meinem empfinden die Antwort klar: Keine Leistungen.
Wer aber trotz dieser Information in Erwägung zieht einen Antrag zu stellen, wird wohl die Option in Betracht ziehen einen Wohnort in Deutschland anzugeben - frei nach dem Motto "eine Anschrift in Deutschland ist eine Anschrift in Deutschland".
Gruß,
Greywolf
P.S.: Bitte bleibt sachlich und driftet nicht in persönliche Beleidigungen ab.
Also nochmal: Ich hege keinerlei Absichten, irgendwelche Betrügereien zu veranstalten! Sowas kann ich mir als ehemaliger Beamter schon gar nicht erlauben.
Wobei in diesem Fall die Tatbestandsmerkmale nicht unbedingt erfüllt sein müßten. Aber will euch mit pseudojuristischen Vorträgen verschonen möchte...
Wenn in D ein steuerpflichtiges Einkommen bezogen wird. kann bzw. wird KG auch bei Auslandsaufenthalt gewährt.
Ich kläre derzeit gerade, wie es diesbezüglich ausschaut. Es kann ja auch sein, daß ein Ehepartner ebensolches Einkommen in bzw. aus D bezieht, aber der Partner Einkommen in Kanada hat. Wie sieht es da aus?! Wie gesagt, ich hänge dran! Sobald ich Feedback habe, kläre ich euch auf.
Es hat sich bei per PN ein User gemeldet, der KG aus D bezieht!! Es geht also!
Ich mache hier nicht auf Kanada- Amstaff, sondern checke out, was ich gehört habe.