Hallo wenn Du deinen Lebensmittelpunkt mit Kindern nach CA verlagerst kannst du 5 Wohnungen in DE haben und angemeldet sein du hast Keinen Anspruch auf kindergeld mehr in DE alles andere ist Betrug.
Anders ihr seit als eltern in De und eins eurer Kinder macht hier ein Austauschjahr dann bleibt der Anspruch bestehen
Nein, Leute! Habe die Infos, daß bei steuerpflichtigem Einkommen in D, der Anspruch auf KG bestehen bleibt. Suche deswegen Kontakte zu denen, wo das der Fall ist! Was auch schon geschehen ist!
Der "normale" Fall schaut ja so aus, daß aus D weggezogen wird und steuermäßig hier nichts mehr verbleibt. Ergo erlischt auch der Anspruch auf KG ( außer in EU und EWR Staaten ) aber bei uns ist es nunmal anders gelagert.
Steuern löhnen in D ist ( normalerweise ) gleich Anspruch auf KG AUS D.
Ich weiß nun von mindestens zwei Fällen ( USA und Canada ) wo das der Fall ist. Allerdings nicht rechtlich verbrieft! Ich kläre es derzeit mit den zuständigen Stellen in D.
Allerdings beziehen sich in der Regel wohl die zu erbringenden Steuern auf Einkommen. Ansonsten lasse ich hier die Hunde angemeldet
Zitat§ 63 Abs. 1 Satz 3 EStG grundsätzlich nur Kinder zu berücksichtigen, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat haben.
Im Beamtendeutsch bedeutet "grundsätzlich" daß es Ausnahmen gibt....