ich beziehe meine aussagen auf eigene erfahrungen mein sohn ist 1999 als voluntaer fuer ein jahr nach israel gegangen und wir haben uns im vorfeld natuerlich auch erkundigt wie das mit der kindergeldzahlung aussieht(da er dort nur ein minimalses gehalt bekommen hatt als voluntaer) ich bekam das Kindergeld weiter fuer ihn ,er musste haupwohnsitz de bleiben, ein elternteil muss in de sein um anspruch zu haben ,das heisst ein elternteil muss in de einer steuerpflichtigen taetigkeit nachgehen so die aussage von unserem anwalt 1999 und so war es auch. es hatt alsoo nichts mit besserwissrei zu tun sondern wie gesagt mit eigener efahrung. wenn ihr eine anderen weg gefunden habt um weiterhin kg aus de zu beziehen gut fuer euch . liebe gruesse Angelika
Hi Angelika, eigentlich wollte ich dazu nichts mehr sagen aber soetwas ist es was ich auch meine. Du wirfst anderen Leuten Betrug vor obwohl es für viele Sachen Ausnahmen gibt, so wie in deinem Fall (Ausnahmen soll jeder selber rausfinden, da gehe ich auch nicht weiter drauf ein). Du schreibst du bekammst für deinen Sohn noch Kindergeld weil er als Voluntaer zuwenig verdiente im Ausland oder Deutschland ist jetzt vollkommen egal.Auch hier gibt es ausnahmen, dass man bis 26 glaub ich noch Kindergeld bekommt, ist aber auch nicht der Regelfall. Wenn ich mich jetzt auf die gleichen Schienen stelle wie einige hier, müsste ich auch von Betrug reden. Weil warum bekommt man für einen Erwachsenen noch Kindergeld es heißt ja Kindergeld und nicht Erwachsenengeld.Wenn Dein Sohn im Ausland sein Voluntaeriat macht, können es doch auch die Eltern ganz finanzieren. Ich habe mit 15 eine Ausbilgung begonnen und meine Eltern haben damals 1989 für mich kein Kindergeld mehr bekommen, weil sie es garnicht wussten, dass man soetwas auch noch beantragen kann bis man mehr Geld verdient (das sind auch Erfahrungen).Weil wenn er sein Voluntaeriat macht wird er wohl schon älter sein (meisten ist es ja so Abitur, Studium und dann Voluntaer so ist es bei meiner Schwägerin) und könnte auch für sich selber Sorgen Nebenjob, Kredit oder Barfök oder oder. Soetwas ist halt eine endlos Diskusion weil soetwas nicht immer für jeden zählt. Ich finde es nur schade, dass man hier gleich als Betrüger oder oder hingestellt aber las gut sein jetzt, bringt eh nichts und es würde nur in unnötigen Streit enden und dass muss ja nicht sein!!!!
Mein sohn war zu dem zeitpunkt noch 17Jahre hatte seine schule beendet wollte gerne eine ausbilung als rettungsassistent machen ,dazu muss man in de aber 18 jahre sein ,er hatte also ein jahr luft und hatt dieses jahr ueberbrueckt mit einem voluntoriat in jerusalem in einem krankenhaus. ja und man bekommt in ausnahmefaellen bis .zum 26.lebensjahr kindergeld wenn bestimmte vorraussetzungen erfuellt sind die hier aufzufuehren waere zu lang da soll jeder selber nachlesen. und betrug werfe ich nur denjenigen vor die versuchen den staat auf nicht legale weise abzuzocken ,also zieh dir den schuh nicht an wenn es dich nicht betrifft wie gesagt wenn ihr einen legalen weg habt um weiterhin kindergeld zu beziehen ist doch alles in ordnung jeder hatt ein anderen backround und du hast recht das fuehrt zu einer endlosen disskusion in diesem sinne alles liebe Angelika
Also wenn es einen Antrag fuer Kindergeld im Ausland gibt (generell zu verstehen !) dann gibt es da auch moeglichkeiten , welche sicherlich erleuetert sind.
08/15, warts mal, wenn du davon erfährst! Das gibt ne saftige Nachzahlung!
Hatte ich auch schon mal!
Ja, habe das Merkblatt auch.
Brauche nur Kontakt zu welchen, die bereits beziehen! D ahatte sich mal jemand bei mir gemeldet!!
Denn wenn wir unser Haus in D weg haben, könnte es sein, daß es wegfällt. Aber eigentlich widerum nicht. Ist sehr kompliziert. Habe schon einen Anwalt dabei verschlissen!
wuerde mich auch mal interessieren. nach meinem verstaendnis gilt - wenn du unbeschraenkt einkommenspflichtig bist dann hast du anrecht auf kindergeld. wenn du in CA arbeitest (ohne jegliche entsendung) und in CA besteurt wirst, kann ich mir keine konstellation vorstellen, die einen kindergeldanspruch zulaesst. du magst zwar nebeneinkuenfte aus DE erzielen, bist dann aber nicht mehr unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig. eine entsendung ins ausland mag da anders gehandthabt werden.
Die Steuerpflicht ist ein A und O schon mal dabei.
Ich z.B. erziele ja meinen Einkünfte in D. Aber auch ein beschränkt Steuerpflichtiger kann auf Antrag wie ein unbeschränkt Steurpflichtiger behandelt werden.
ich glaube was du meinst ist quasi unbeschraenkte steuerpflicht durch antrag. dies ist weitestgehend fuer grenzpendler gedacht, die allerdings ihren wohnsitz in DE haben. ein anderer fall waere, du machst 90% deines einkommens in DE, lebst aber im ausland. es gibt vermutlich noch mehr konstellationen.
hinsichtlich kindergeld musst du entweder in DE wohnen (was das auch immer genau heisst) und unbeschraenkt einkommenspflichtig sein. was genau ist nochmal dein frage?
[quote:1rrh[album]5[/album]y]maxim hat geschrieben: und wo haben die kinder zu leben?
In der EU.
[/quote:1rrh[album]5[/album]y]
Nein, nicht unbedingt! Nur, ist das dann wesentlich unkomplizierter!
Es schrieb mal einer, in einem anderen Form wegen KG im Ausland. Es scheint zwei Grundgesetze zu geben. Eines für Beamte und eines für normale Bürger..."
Das beste haute heute früh der Heini vom Steuerbüro raus. Ich solle auch in Canada KG beantragen. Das beißt sich leider mit deutschem Recht..... Schön wärs ja
hrt2fnd, ja, danke! ICH bin ja unbeschränkt. Miene Frau hingegen, die ja in CAD arbeitet, ist in D beschränkt steurpflichtig. War mir z.B. nue, dnen ich wollte die Steuerklassen wechseln. ICh von der 3 in die vier, hätte minus 233 Euro gemacht. Aber: Dank Steuerbeerater, sie beschränkt steuerpflichtig, weil wir steuertechnisch eine "Einheit" sind, weil wir noch die Immos besitzen.