Habe gerade mit jemaden geschrieben der in Kanada gerade ist
Er hat gesagt ich brauche die ganzen Zeugnisse nicht beglaubigen lassen,und auch nicht übersetzten lassen.Kann ruhig alles kopieren und dann dahin schicken.Oder ist es immer ein vorteil alles beglaubigen zu lassen?????????????
Zitat von Benjamin007Jetzt habe ich wieder ein anderes thema.Sorry
Habe gerade mit jemaden geschrieben der in Kanada gerade ist
Er hat gesagt ich brauche die ganzen Zeugnisse nicht beglaubigen lassen,und auch nicht übersetzten lassen.Kann ruhig alles kopieren und dann dahin schicken.Oder ist es immer ein vorteil alles beglaubigen zu lassen?????????????
So langsam frage ich mich, ob du liest oder rätst......
Man sagte hier es kann sein, dass..... du die sachen Beglaubigen lassen musst. Es kann aber auch sein,dass.....du es nicht brauchst.
Tu dir und allen anderen Forum -Usern mal nen gefallen und lies (nicht raten oder überfliegen oder sonstiges) dir den Thread nochmals durch, dan beantworten sich vielleicht auch deine Fragen auf anhieb. Ich meine manchmal ein wenig doof zu sein ist ja ganz schön aber..... nein - auf die Finger haue - das schreibe ich jetzt nicht.
Hier ist schon früher Morgen. Werde gleich mal ne Runde CO2 in die Luft pusten und eine Runde durch die Stadt fahren.
Also Benjamin: Dass man bei einer Botschaft oder sonst irgendwo ein Führungszeugnis als Kopie abgibt, höre ich zum ersten Mal. Aber wer weiss? *gg* Ändert sich ja immer alles auf dieser Welt. Ich weiss nun gar nicht warum ich mir drei Führungszeugnisse besorgt habe, wenn ich es eh kopieren kann. (und bitte frage mich jetzt nicht, warum ICH drei davon brauche!) DU brauchst erstmal nur EINS und das im ORIGINAL!
Ich geh nun ne Runde driven... Und Benjamin: mach erstmal Deine Berlin Tour zur Botschaft. Danach bist Du viel schlauer (hoffe ich jedenfalls).
Zitat von Benjamin007Habe heute mein Zeugniss bekommen.
Stehen 2 Eintrage drin wegen geringem Vergehen und insgesammt 60 tagessätze.
Bis einschließlich 90 Tagessätzen (TS) wird umgangssprachlich davon geredet, dass man "nicht vorbestraft" sei. Es gibt keinen Eintrag im Führungszeugnis, allerdings wird die Zahl der Tagessätze 5 Jahre im Bundeszentralregister (BZR) gespeichert.
Bevor wir weiter reden, hast du schon ein Zeugnis bei der Polizei beantragt und darein geguckt ?
Zitat von Benjamin007Habe heute mein Zeugniss bekommen.
Stehen 2 Eintrage drin wegen geringem Vergehen und insgesammt 60 tagessätze.
Bis einschließlich 90 Tagessätzen (TS) wird umgangssprachlich davon geredet, dass man "nicht vorbestraft" sei. Es gibt keinen Eintrag im Führungszeugnis, allerdings wird die Zahl der Tagessätze 5 Jahre im Bundeszentralregister (BZR) gespeichert.
Bevor wir weiter Reden, hast du schon ein Zeugnis bei der Polizei beantragt und darein geguckt ?
Ja hat er schon. Hat er irgendwo hier geschrieben. Sein Dilemma: Er hat innerhalb kurzer Zeit zwei Vergehen "begangen". Und damit steht es auch im Zeugnis. Nun kommt's auf die Kanadier an ob die das mit dem "nicht vorbestraft" auch so sehen.
Stimmt, ich lese grade auf einer Seite von einen Anwalt:
Bei einer zweiten Verurteilung werden daher beide Verurteilungen in das Führungszeugnis aufgenommen, selbst dann, wenn beide Urteile unter 90 Tagessätzen liegen sollten.
Zitat von Benjamin007Habe heute mein Zeugniss bekommen.
Stehen 2 Eintrage drin wegen geringem Vergehen und insgesammt 60 tagessätze.
Bis einschließlich 90 Tagessätzen (TS) wird umgangssprachlich davon geredet, dass man "nicht vorbestraft" sei. Es gibt keinen Eintrag im Führungszeugnis, allerdings wird die Zahl der Tagessätze 5 Jahre im Bundeszentralregister (BZR) gespeichert.
Bevor wir weiter Reden, hast du schon ein Zeugnis bei der Polizei beantragt und darein geguckt ?
Ja hat er schon. Hat er irgendwo hier geschrieben. Sein Dilemma: Er hat innerhalb kurzer Zeit zwei Vergehen "begangen". Und damit steht es auch im Zeugnis. Nun kommt's auf die Kanadier an ob die das mit dem "nicht vorbestraft" auch so sehen.