Zitat von ich2009Was ich nicht verstehe, wie man die Frage nach dem §5 Abs I KonsG
mit dem SGB II § 9 beantworten kann
Bitte um Aufklärung
Im Konsulargesetz ist der Begriff "hilfsbedueftig" nicht eigens defeniert. Somit sind zur Auslegung des Gesetzes andere Quellen heranzuziehen. Neben dem allgemeinen Sprachgebrauch sind natuerlich auch andere Gesetzestexte heranzuziehen, insbesondere dann, wenn der jeweilige Regelungsbereich sich ueberschneidet. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, in der Sozialgesetzgebung des Bundes nachzuschauen. In § 9 SGB II ist der Begriff Hilfsbedueftigkeit definiert. Da sich beide Gesetze mit der gleichen Materie, naemlich mit staatlicher Hilfe fuer Einzelne in Notlagen befassen, kann diese Definition zur Auslegung des § 5 Abs. I KonsG herangezogen werden. Das bedeutet natuerlich nicht, dass § 9 SGB II unmittelbar wirkt sondern es ist fach- und sachgerecht, ihn bei der Ermittlung der Bedeutung des Begriffes "hilfsbeduerftig" mit heranzuziehen.
Das ist meine Antwort die ich von der dt.Botschaft bekommen habe.
Dem deutschen Generalkonsulat in Vancouver ist bekannt, dass die wirtschaftliche Weltlage auch vor dem Westen Kanadas nicht Halt gemacht hat. Leider sind jedoch weder das Auswärtige Amt in Berlin noch die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Generalkonsulate) in der Lage, in Fällen wie Ihren finanziell unter die Arme zu greifen. Auch wenn es sicherlich nicht ganz einfach ist, Familie, Verwandte bzw. Freunde um Hilfe zu bitten: Sollten Sie den Wunsch haben, wieder nach Deutschland zurück zu kehren, müssten Sie zB. diesen Personenkreis darum bitten, Ihnen Ihre Rückflugtickets zu zahlen, wenn Sie dazu nicht in der Lage sein sollten. Auch wenn Sie es nicht schreiben, so vermute ich, dass Sie mit einem festen Workpermit in Kanada leben. Sollten Sie es weiter in Kanada beruflich versuchen wollen und sollte es an der Umschreibung eines festen in einen offenen workpermit mangeln, so darf ich Ihnen anbei eine Liste mit Rechtsanwälten zukommen lassen, die der deutschen Sprache mächtig sind. Der eine oder andere hat sich auch auf Einwanderungsrecht spezialisiert und könnte Ihnen ggfs. bei der Umschreibung behilflich sein. Selbstverständlich arbeiten natürlich auch Rechtsanwälte nicht kostenlos.
Es tut mir leid, Ihnen keinen positiveren Bescheid zukommen lassen zu können.
Zitat von Albertaja waere schoen-erklaer das mal meinem mann
Na aber was denkt er denn,was passiert,wenn das Geld alle ist und kein Job ist in Sicht?Dann habt ihr auch bald keine Bleibe mehr und Essen/Trinken etc!Meld dich mal per Pn,kann mich nicht mehr erinnern,was dein Mann arbeitet,aber eventuell gibts doch Hilfe.
er denkt nicht soweit,das das geld alle wird,er ist sich sicher er findet einen Job ob hier oder in ner andren Provinz und das wir dann alle von dem bisschen gehalt leben koennen -5 Personen
Steck mal seinen Kopp in den Schnee!!!Man,er hat doch Verantwortung gegenueber seinen Kindern und dir!Also so etwas versteh ich nicht.Die Hoffnung nicht verlieren wollen,versteh ich ja,aber soetwas?
Ich bin ja an allem schuld,das bekomme ich jeden Tag 25* vorgehalten.Ich wollte nach Kanada,aber jetzt gefaellt es mir aber hier nicht und will seit dem ersten tag zurueck.Ich arbeite immer nur gegen ihn, er hat seinen Job in De aufgegeben,weil ich da hin wollte.Wir haben 10000 euros investiert und jetzt sollen wir allles aufgeben? Das ist seine Sicht,somit bin ich ja schuld. Er versucht aber seit 11 Wochen einen Job zu finden,was ja echt schwer ist,er es aber immer noch nicht verstehen oder einsehen will. Ich werde wohl meine Kiddis nehmen und alleine nach hause gehen,zwingen lassen muss man sich ja nun nicht in nem Land zu leben,wo man nicht sein will.