ich habe mich vertan, meine Photos habe ich in einen Briefumschlag getan, zum Schutz. Letztes Jahr bei der PNP Application, da mussten wir einen frankierten Rückumschlag beifügen.
Allerdings hatte ich eine andere Checklist zur Hand als die im Link. Das war nur eine Document Checklist ohne den ersten Teil.
Ich habe auch vor mich für das WHV zu bewerben. Ich habe mir den kompletten Thread eben durchgelesen, habe aber trotzdem noch ein paar Fragen.
1. Frage: Ist es schon zu spät, oder wie schätzt ihr meine Chancen ein? (ich brauche noch das polizeiliche Führungszeugnis, welches ich heute beantragen werde)
2. Frage: Ich habe auch vor, schon ein bisschen früher nach Kanada einzureisen, um vor Ort mich schon um einen Job zu kümmern, um dann wenn der LOI vorliegt, dirrekt anfangen zu können mit dem arbeiten. Habe ich es richtig verstanden, dass das funktionieren sollte FALLS der Grenzbeamte mir das glaubt, dass ich vorher noch nicht anfangen werde zu arbeiten?
zu deiner ersten Frage, nein es ist noch nicht zu spät für den Antrag.
Ich verstehe nicht ganz warum du unbedingt vorher einreisen willst und dir evtl. Unannehmlichkeiten mit dem Grenzbeamten einhandeln willst? Sind deine Jobwünsche so exotisch, dass du befürchtest dich zu lange auf die Suche begeben zu müssen. Du kannst doch auch den Erstkontakt von Deutschland aus anbahnen!
das ist sicherlich richtig, aber ich würde gerne vorher noch ein bisschen Zeit mit/bei meiner Freundin verbringen die in Niagara Falls wohnt. Von dort aus würde ich dann die Kontakte nach Toronto aufnehmen (1.5 Stunden entfernt)..
Ich glaube, auch mit meiner Vorgeschichte, dass ich 2008 für 6 Monate in Niagara Falls war und seit dem jeden Sommer für ugf. 6 Wochen, dass ich es dem Grenzbeamten glaubhaft versichern kann, dass ich zu erst echt nur "Urlaub" machen möchte, um dann sobald die Bestätigung da ist, anfange zu arbeiten. Oder Täusche ich mich?
das kann gut gehen und du triffst auf einen netten Beamten, aber genauso kann es sein, daß man dir daraus einen Strick dreht.
Wie schon erwähnt hatten wir bisher Glück mit den Grenzbeamten, haben aber auch von weniger erfolgreichen Grenzübertritten gehört.
Zudem, kann es sein, daß dein LOI innerhalb von 2 Wochen ausgestellt wird, das Datum ist hinterlegt, wie erklärst du dem Beamten, daß du eingereist bist als Tourist obwohl dein LOI bereits ausgestellt wurde?
Damit wirst du Unglaubwürdig, da das WH ja zum Arbeiten und Reisen gedacht ist!
da hast du mich falsch verstanden, oder ich habe mich falsch ausgedrückt. FALLS ich den LOi bekomme bevor ich einreise, werde ich den auf jeden Fall auch bei der Einreise benutzen. Ich möchte nur eigentlich so schnell wie möglich nach Kanada (ich plane Ende Februar), und FALLS der LOi da halt noch nicht da ist, wollte ich zu Plan B zurückgreifen..
Mal noch eine ganz andere Frage: Bei dem Formular "IMM 1295" muss ich den Punkt "intended location of employment in Canada" angeben. Ich kann das Feld auch nicht freilassen und dann "validaten". Reicht es daher wenn ich "Ontario, Toronto" und bei der Adresse "I don't know yet" angebe?
Beim WH musst du da nichts eintragen, siehe Info Guide:
Beim Punkt „Details of Intended Work in Canada“ auf S. 2 wählen Sie unter 1) aus dem Auswahlmenü bitte „International Experience Canada Program“. Bei einem Antrag in der Kategorie „Working Holiday“ können die Punkte 2a) und b) sowie 3) frei gelassen werden. Bei einem Antrag in den Kategorien „Young Professionals“ oder „Internship“ geben Sie bitte die Details aus Ihrem Stellen- bzw. Praktikumsangebot an. Unter 4) schreiben Bewerber der Kategorie „Working Holiday“ bitte in beide Felder „Working Holiday“. Bitte generell freilassen: S. 1, 1) „UCI/Client ID“ und S. 3, 6) „LMO No.“.
Wenn du heute dein polizeiliches Führungszeugnis beantragst, hast du es spätestens am Montag, wenn nicht sogar am Samstag, meines brauchte gerade mal 3 Tage! Somit besteht eine reale Chance, daß dein LOI Mitte Februar eintrifft! Dann würde sich dieses Problem gar nicht stellen.
Andernfalls, ist es wie schon erwähnt, eine Entscheidung des Border Service Officers.
Habe mich dann auch mal hier angemeldet. Ich lese schon länger mit und dachte eigentlich, dass ich ohne Anmeldung auskomme und die wichtigsten Infos immer aus den Fragen anderer bekomme.
Aber eine Sache bezüglich Versicherungen hat mich nun doch durch einander gebracht... Ich bin seit November letzten Jahres nicht mehr Haftpflicht versichert. Mich darum zu kümmern, stand für mich jetzt erstmal nicht in Frage (ich weiss, wirklich vernünftig ist das nicht). Nun bin ich aber teilweise auf die Information gestoßen, dass eine Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Einreise ist, bzw. steht immer dabei, dass man eine haben muss.
Das lese ich jetzt aber kurioserweise zum ersten mal. Ich kann mich nicht erinnern, im Antrag davon gelesen zu haben. Ausserdem habe ich beim rum stöbern gelesen, dass es private Haftpflichtversicherungen in Kanada in der Form gar nicht gehabt. Ein Auto werde ich wahrscheinlich nicht fahren, mieten, kaufen oder sonst was.
Deswegen bräuchte ich doch eigentlich gar keine, oder?! Bin irgendwie verwirrt Jetzt mal unabhängig von der Tatsache, dass es nicht besonders vernünftig ist, ohne Haftpflicht durch die Gegend zu hopsen... (ja, ich hopse )
im Schreiben der kanadischen Botschaft ist lediglich von einer Krankenversicherung die Rede, welche für die Dauer des Working Holiday Aufenthalts gültig sein muss. Von Haftpflichtversicherung ist da keine Rede.
In Ausnahmen, wenn man mit Arbeitsangebot oder Vertag einreist, kann man, je nach Provinz, Anspruch auf Krankenversicherung haben.
Brauchen tut man eine Reisehaftpflicht nicht laut Antrag. Ich habe eine mit meiner Krankenversicherung bei Hanesmerkur abgeschlossen, kostet nur ca. 8€ im Monat mehr. https://secure.hmrv.de/ola/baEingabe.jsf
Wenn man ein Auto kauft/mietet ist in den meisten Provincen soweit ich weiß sowieso eine eigene Haftpflicht fürs Auto Pflicht(ähnlich Deutche Autoversicherung).
Ich fand es schon sinnvoll, trotzdem eine für kanada zu haben, z.B. falls du ein Zimmer mietest und das Haus anzündest oder beim Skifahren jemanden übern Haufen fährst. Wie in Deutschland halt auch...
übrigens hätte dir die gewöhnlich deutsche HV eh in Kanada nichts gebraucht. Muss eine spezielle fürs Ausland sein...
Zitat von Kanavaria übrigens hätte dir die gewöhnlich deutsche HV eh in Kanada nichts gebraucht. Muss eine spezielle fürs Ausland sein...
Vorsicht mit solchen pauschalen Aussagen, die nicht immer stimmen! Ich habe eine Haftpflichtversicherung bei der HUK und die zahlt auch für Schäden im Ausland. Allerdings sind die Haftungssummen anders und man darf nicht länger als 2 Jahre im Ausland sein. Das kann aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein!
Ich hab erst letztes Wochenende hier in Montreal übers Wochenende ein Auto gemietet. Die Versicherungen beim Vermieter zahlen meistens nur für Schäden am eigenen Auto und kosten kräftig extra. Für Schäden am anderen Auto, bzw. Personenschaden, muss eine andere Versicherung haften. Das wäre zum Beispiel eine passende (Auslands-) Haftpflichtversicherung oder zusätzlich eine vom Auto-Vermieter. Wurde aber beispielsweise von meinem Vermieter gar nicht angeboten...